Diskussion:Verwaltungsgliederung des Deutschen Reichs 1937

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Definitiv in Abschnitt Kreisfreie Stadt vs. Stadtkreis

Sortierbare Tabelle Bearbeiten

Wäre das ein Problem, das in eien sortierbare Tabelle umzuwandeln?--scif (Diskussion) 17:10, 11. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Darum habe ich mir bis jetzt keine Gedanken gemacht. Müsste man dann mal sehen, wenn alles fertig ist. MfG Harry8 18:06, 11. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Rotlinks Bearbeiten

Haben alle Kreise einen Artikel? Für die Zeit der Reichsgründung 71 ist das niemals nicht der Fall oder es fehlen Weiterleitungen.--scif (Diskussion) 11:58, 19. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Die auf dieser Liste die meisten schon. Allerdings habe ich keine Rotlinks gesetzt, wenn welche fehlen. Die bleiben dann eben schwarz. MfG Harry8 12:02, 19. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Nö, warum denn, das wäre dann Ansporn und ein Überblick darüber, was noch fehlt.--scif (Diskussion) 19:38, 19. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Falsche Relation bei Landau in der Pfalz Bearbeiten

Die Seite gibt den Zustand von 1937 wieder, die Einwohnerzahlen sind jedoch von 1933. Bei Landau ist es so, dass sich die Fläche der Stadt anno 1937 durch Eingemeindung von Queichheim und Mörlheim vergrößert hat,dasselbe gilt für die Einwohnerzahl...die angegebene Einwohnerzahl repräsentiert also ein Territorium, das so bereits 1937 nicht mehr bestand AF666 (Diskussion) 15:09, 19. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Es steht ja dort, dass die Einwohnerzahlen aus dem Jahr 1933 stammen.
Die Eingemeindungen fanden am 1. April 1937 statt. MfG Harry8 17:20, 19. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Genau...und somit repräsentieren die Einwohnerzahl nur die heutige Kernstadt von Landau, nicht aber das Gebiet, das die Stadt 1937 umfasste AF666 (Diskussion) 21:46, 19. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Es ist die Gebietseinteilung vom 1. Januar 1937. So steht es im Statistischen Jahrbuch 1938, dem die Daten entnommen wurden. MfG Harry8 23:02, 19. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Kreisfreie Stadt vs. Stadtkreis Bearbeiten

Die Begriffe kreisfreie Stadt und Stadtkreis werden heute als Synonyme empfunden. So nennt man diese Städte, die keinem Landkreis angehören, kreisfreie Städte, aber nicht in Baden-Württemberg, wo sie als Stadtkreise bezeichnet werden. Das war aber nicht immer so.

Preußen

In Preußen gab es eine klare Einteilung bei den Gemeinden und Kreisen. Bei den Gemeinden wurden die Städte als Stadtgemeinden und die übrigen Gemeinden als Landgemeinden bezeichnet.
Bei den Kreisen wurden die Städte, die keinem Landkreis angehörten, als Stadtkreise und die übrigen Kreise, die jeweils mehrere Gemeinden umfassten, als Landkreise bezeichnet. Die Begriffe Stadtkreise und kreisfreie Städte waren somit synonym.

Bayern

In Bayern waren nur die Städte, die mehr als etwa 18.000 Einwohner hatten, Stadtkreise. Die übrigen kreisfreien Städte waren dies nicht. Zu den kreisfreien Städten, die keine Stadtkreise waren, gehörten Freising, Landsberg, Bad Reichenhall und Traunstein; Deggendorf; Neumarkt i.d.OPf. und Schwandorf i.Bay.; Forchheim, Kulmbach, Marktredwitz, Neustadt b.Coburg, Rodach b.Coburg und Selb; Dinkelsbühl, Eichstätt, Rothenburg ob der Tauber, Schwabach und Weißenburg i.Bay.; Bad Kissingen und Kitzingen; Dillingen a.d.Donau, Donauwörth, Günzburg. Kaufbeuren, Lindau (Bodensee), Memmingen, Neuburg a.d.Donau, Neu-Ulm und Nördlingen; Landau i.d.Pfalz. Das hatte im Jahr 1940 zur Folge, dass fast alle diese Städte eingekreist wurden. Mit wenigen Ausnahmen wurde ihnen bis 1949 die Kreisfreiheit wieder zugebilligt.

Sachsen

In Sachsen waren alle bezirksfreien Städte auch Stadtkreise. Die Begriffe konnten synonym genutzt werden.

Württemberg

In Württemberg war nur der Stadtkreis Stuttgart kreisfrei. Die weiteren Stadtkreise waren nicht kreisfrei. Es waren dies (in der Regel im gleichnamigen Kreis) Eßlingen, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd im Kreis Gmünd, Tübingen und Ulm.

Baden

In Baden gab es keine kreisfreien Städte. Die folgenden Städte waren im gleichnamigen Amtsbezirk Stadtkreise: Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim und Pforzheim.

Thüringen

In Thüringen waren alle Stadtkreise auch kreisfreie Städte, jedoch mit einer Ausnahme: Zella-Mehlis mit damals etwa 14.000 Einwohnern war zwar kreisfrei, aber kein Stadtkreis.

Hessen

In Hessen gab es keine kreisfreien Städte, wohl aber Stadtkreise, die den gleichnamigen Kreisen angehörten. Es waren dies Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach a. M. und Worms.

Mecklenburg

In Mecklenburg waren alle Stadtkreise auch kreisfreie Städte (= selbständige Stadtbezirke), jedoch mit einer Ausnahme: Neubrandenburg mit damals etwa 15.000 Einwohnern war zwar ein selbständiger Stadtbezirk und somit kreisfrei, aber kein Stadtkreis.

Braunschweig

Im Land Braunschweig gab es keine kreisfreien Städte. Auch Braunschweig war nicht kreisfrei. Die Stadt gehörte zum Kreis Braunschweig. In den Nachweisen, die im Artikel stehen, wir auch nichts anderes nachgewiesen:

Am 15. November 1924 bzw. am 1. April 1925 schied Braunschweig aus dem Kreiskommunalverband aus. Das bedeutet aber nicht, dass die Stadt ausgekreist wurde und somit den Kreis Braunschweig verließ.
Am 1. April 1935 trat die neue reichseinheitliche Gemeindeordnung in Kraft. Die Stadt wurde zu einem Stadtkreis, verblieb aber im Kreis Braunschweig.

Wenn in den Nachweisen der Begriff kreisfrei steht, entspricht dies nicht den Tatsachen. Der Verfasser wusste es nicht besser. Das Statistische Jahrbuch 1938 mit der Gebietseinteilung von 1937 ist hier der maßgebliche Nachweis.

Alles hier zu Braunschweig behauptete ist falsch. Die Stadt Braunschweig gehörte bis 1925 zum Kreis Braunschweig und schied dann mit der neuen Kreisordnung für den Freistaat Braunschweig aus dem Kreis aus, der amtlich danach deswegen exiplizit Braunschweig-Land genannt wurde. Einen Kreis Braunschweig gab es seitdem nicht mehr. Die Stadt Braunschweig stand seitdem gleichrangig neben den Landkreisen des Landes. Statistische Jahrbücher sind für solche Themen irrelevant. Echte Belege: Staatshandbuch Braunschweig S. 55 und Die Verfassung der Gemeinden und Kreise im Freistaat Braunschweig, Otto Grotewohl 1928. --Definitiv (Diskussion) 14:37, 10. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Oldenburg, Anhalt, Saarland

In den Ländern Oldenburg und Anhalt sowie im Saarland waren die Stadtkreise gleichzeitig kreisfreie Städte. Die Begriffe Stadtkreise und kreisfreie Städte waren somit synonym.

MfG Harry8 10:13, 26. Jan. 2019 (CET)Beantworten

es würde einen aber auch interessieren, wie das alles gesetzlich geregelt war - und vor allem ab wann. Hier entsteht stark der Eindruck, dass das alles erst auf die NS-Zeit zurückgeht (wobei die Einwohnergrenzen, z. B. für Bayern, recht nebulös wirken. Apropos Bayern: Man findet im "Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt" Jahrgang 1940 zwar ein Gesetz über die Eingliederung der nicht zu Stadtkreise erklärten bisher kreisunmittelbaren Gemeinden in die Landkreise - aber welche ku. Gemeinden nun zu Stadtkreisen erklärt wurden und warum - da sucht man vergeblich in diesem Gesetzblatt.) --2001:A61:42E:4F01:EC0A:D0DF:BBAB:7BDF 07:52, 25. Dez. 2023 (CET)Beantworten