Diskussion:Verordnung (EG) Nr. 2257/94

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von S.K. in Abschnitt Verordnung außer Kraft?
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Verfälschende Darstellung

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Meines Erachtens verfälscht der Text dieses Artikels den Inhalt der beschriebenen Verordnung. Die Verordnung beschreibt, welche Eigenschaften eine Banane erfüllen muss, um in bestimmte Handelsklassen eingestuft zu werden. Dazu gehören auch die Länge und die Dicke, aber noch diverse andere Eigenschaften. Außerdem ist der folgende Zusammenhang nach meinem Verständnis des Gesetzestextes sachlich falsch: "Diese Normung trifft jedoch nur auf noch unreife, grüne Bananen zu, welche zum Verkauf an Verbraucher gedacht sind. Eine Normierung von reifen Bananen ist nicht vorgeschrieben." Diesen Teil nehme ich aus dem Text heraus. Es wäre schön, wenn sich jemand, der sich mit juristischen Themen auskennt, der Darstellung der Bananenverordnung annehmen könnte. -- Fischchen 21:42, 4. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Und was ist mit "Wegen der Vielfalt der in der Gemeinschaft angebotenen Sorten und Vermarktungsweisen sind Mindestnormen für grüne, nicht gereifte Bananen festzulegen, unbeschadet der späteren Festlegung von Normen auf einer anderen Handelsstufe."? Siehe Link zum Originaltext. 221.121.209.225 02:25, 11. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Kritik

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Hier schreiben mal wieder Leute, die weder einen juristischen Text richtig lesen noch die praktischen Auswirkungen richtig beurteilen können. Die VO gilt "nur" für grüne Bananen? Na logo - nur solche dürfen ja importiert werden! Der Krummungsgrad wird nicht vorgeschrieben? De facto doch: Erstens ist "frei von anormaler Krümmung" ein dehnbarer Begriff (so genannter "Gummiparagraph"), der Willkür Tür und Tor öffnet; zweitens ist es praktisch unmöglich, bei den stärker gekrümmten Sorten einen Cluster von mindestens 4 Bananen zu finden, die alle mindestens 14 cm lang sind. Das hat dazu geführt, daß auf dem Importmarkt von außerhalb der EU praktisch nur noch die Sorte "Cavendish" anzutreffen ist, die bereits völlig überzüchtet und degeneriert ist; Fachleute rechnen in absehbarer Zeit mit einem Zusammenbruch bei deren Produktion - was dann infolge dieser idiotischen VO den Zusammenbruch des gesamten Importmarktes für die EU bedeuten würde.

D.R. (nicht signierter Beitrag von 89.0.99.194 (Diskussion) 18:23, 29. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Verordnung außer Kraft?

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Wenn ich es richtig sehe, ist die Verordnung längst außer Kraft? s. [1] oder verstehe ich das falsch? --Ruth Becker (Diskussion) 18:04, 31. Okt. 2022 (CET)Beantworten

Ja, habe das auch noch mal in allen Formulierungen nachgezogen, dass die Verordnung Vergangenheit ist. --S.K. (Diskussion) 19:32, 19. Feb. 2023 (CET)Beantworten