Diskussion:Vermisstenfall Rebecca Reusch

Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von 2A01:C22:8985:FC00:A12C:424B:9179:2F4A in Abschnitt Dubioser Podcast als Beleg

Handy von Rebecca Bearbeiten

Nach Aussage der Polizei war die letzte nachweisbare Aktivität des Handys von Rebecca im Haus der Schwester.

Danach wäre das Einbuchen um 7:46 im WLAN Router das letzte Lebenszeichen des Handys gewesen. Es hat danach also keine Verbindung mehr mit dem Gerät gegeben - wenn ich den Text richtig verstanden habe (ein Teil meines „Wissens“ stammt übrigens auch aus der RTL-Reportage vom 02.12.2021).

Wenn das Handy also nach 7:46 nicht mehr aktiv war, wie konnte die Nachricht der Mutter (WhatsApp) um 8:42 noch zugestellt werden (also zwei graue Haken)?

Hier finde ich den aktuellen Text diesbezüglich zumindest missverständlich.

Ich muss zugeben, ich kenne mich nicht besonders mit den Verbindungsaktivitäten von Handys aus, aber mir kommt es auch unlogisch vor. Das ist aber tatsächlich der in den Medien geschilderte Vorgang. Ich weiß nicht, wie die ermittelnden Behörden das erklären, Rebeccas Mutter hat das gegenüber RTL so erklärt: "Das heißt, sie muss irgendwo nochmal an einem Router vorbeigekommen sein, der ihr diese Nachricht übermittelt hat. Das kann an der Schule gewesen, an den Gropius Passagen oder auch bei ihr an der Gemeinde Dreieinigkeitskirche. Oder wo sie noch eingeloggt war." Die Behörden wiederum gehen ja davon aus, dass Rebecca das Haus gar nicht mehr verlassen hat… Die Reportage habe ich auch gesehen, kann mich aber nicht erinnern, was da diesbezüglich gesagt wurde. Gab es da irgendwelche Angaben dazu? —-Dunkeldunkel (Diskussion) 10:46, 9. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Hatte ihr Handy kein Mobilfunk? --NichtA11w1ss3ndDiskussion 03:35, 19. Jan. 2023 (CET)Beantworten
WhatsApp wurde erst 2009 erstellt, 2003 wäre ICQ (199x) oder skype (2003) möglich. --84.188.4.199 23:38, 26. Feb. 2024 (CET)Beantworten
sorry geb. mit v-datum verwechselt... --84.188.4.199 23:39, 26. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Sind irgendwem neue Erkenntnisse des Handys bekannt? Bitte gerne in den Artikel einarbeiten, der hier sehr wertvoll ist um in den ganzen Fall etwas Struktur zu bringen. Ich leiste hier einmal meinen Beitrag um Ideen zu liefern den Artikel weiter auszubauen. Weil mir der Fall sehr wichtig ist, er muss gelöst werden. Der Vorwurf schreit nach Gerechtigkeit. Ich habe mir alle Medienartikel durchgelesen und kann zum Handy zusammenfassen:
  • offensichtlich verfügte ihr Handy über eine SIM-Karte und einem WLAN-Modul. Für die SIM-Karte spricht die Anfrage an Google zu vorhandenen Nutzerkonten und deren Details, Rechtshilfeersuche an das europäische Ausland sowie zwei Kontaktversuche der Mutter (07:15 Uhr und 08:25 Uhr -> Mailbox).
  • wir haben eine "Snapchat"- und eine empfangene "Whatsup" -Nachricht.
    • Die Snapchat-Nachricht wurde bis 07:46 Uhr versendet
    • die Whatsup-Nachricht wurde 08:36 Uhr empfangen
  • gemäß einer Analyse soll das Handy um 07.46 Uhr zuletzt im WLAN des Hausses der Schwenster eingeloggt gewesen sein
Ich glaube mehr ist nicht bekannt.
Bekannt ist, dass Rebecca bis 07:46 Uhr noch aktiv war. Bis dahin befand Sie sich im Haus ihres Schwagers. Bekannt ist auch, dass das Handy bis 08:36 Uhr eingeschaltet gewesen sein muss und offensichtlich über eine SIM-Karte verfügte. Die Auswertung der Bewegungsdaten wären der Schlüssel, wenn man sie über die Informationen der Bewegung des Schwagers (Fahrzeug, Sichtungen, Zeugen) legen könnte. Denn ihre Nutzer-Konto im Social Media hat sie offensichtlich seit Verschwinden nicht mehr verwendet. --2A01:C22:8985:FC00:A12C:424B:9179:2F4A 20:46, 18. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Kritik an den Ermittlungen Bearbeiten

Ein solcher Abschnitt wirkt unüblich und enzyklopädisch fragwürdig. Auch ist es wenig erhellend, dass eine involvierte Anwältin nach Kritikpunkten bei Ermittlungen sucht. Ich meine mich vage zu erinnern, dass es damals auch Bedenken seitens irgend eines Anwaltsvereins gab, das wäre aufgrund anzunehmender Neutralität viell. eher brauchbar. Und was können die Ermittler dafür, wenn die Familie - wo Zeit drängt - kein halbswegs aktuelles und geeignetes Foto ihrer minderjährigen Tochter auftreiben können? Das ist sicher denkwürdig und begründete ggf. Kritik an ihren Angehörigen aber bestimmt nicht an den Ermittlungen, für die diese ja nicht zuständig sind. -88.70.125.39 16:07, 23. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Die Argumentation erschließt sich mir nicht ganz. Warum sollte die medial dokumentierte Kritik der Beteiligten nicht relevant sein? Dass die Personen selbst ein Interesse haben, diese Kritik zu äußern, spricht weder gegen deren Stichhaltigkeit noch deren Relevanz. Berichtete Tatsachen über die Äußerungen von Beteiligten müssen auch keine neutralen Äußerungen betreffen, um enzyklopädisch angemessen zu sein. Nur die Darstellung von Seiten der Enzyklopädie muss neutral sein. --Jazzman 12:55, 30. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Dubioser Podcast als Beleg Bearbeiten

Der Podcast Lena Niethammer, Miriam Arndts: Im Dunkeln – Der Fall Rebecca Reusch | Ein Podcast. In: Podimo. Abgerufen am 30. Oktober 2021 (deutsch, nur mit Anmeldung anhörbar). ist als Beleg ist das sehr fragwürdig. Es ist nicht zumutbar den gesamten Podcast anzuhören. Außerdem ist nicht nachprüfbar, auf welchen Belegen der Podcast beruht. Der Podcast wurde auf von beiden Journalistinnnen selbst erstellt und unterliegt keiner redaktionellen Kontrolle. --2003:E0:F723:2700:E4F7:F715:CFBA:CA74 10:58, 4. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Die Bezeichnung als "dubios" kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Es handelt sich vermutlich um das umfangreichste journalistische Werk zu dem Fall. Kein anderes Medium hat es geschafft so viele Zeugenaussagen zu vereinen. Der Podcast steht inzwischen nicht mehr hinter einer Bezahlschranke und die belegten Aussagen sind damit prinzipiell nachprüfbar, hätten aber meiner Meinung nach ggf. spezifiziert werden müssen. Immerhin handelt es sich um einen Achtteiler mit Laufzeiten jenseits von dreißig Minuten pro Folge. Auch wenn das Medium Podcast nicht jedem zusagt steht nirgendwo festgeschrieben, dass nur Schriften als Belege dienen dürfen.--Dodowp (Diskussion) 11:54, 4. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Das ist eben kein Medium, sondern ein Privatpodcast von zwei Journalistinnen und es ist nicht zumutbar in 8 Folgen auf 240 Minuten Laufzeit danach zu suchen.
Sind diese Aussagen gegen über der Polizei oder gegenüber den Journalistinen gemacht worden?
Jessica „Sie gibt an, am Morgen nicht noch einmal nach Rebecca gesehen zu haben.“
„Eine Freundin von Rebecca sagte aus, am Morgen des 18. Februar ein Snapchat-Foto von Rebecca erhalten zu haben. Auf diesem soll sie einen Kapuzenpullover der Band BTS, eine rosa Plüschjacke, zerrissene Jeans und schwarze Sneaker getragen und in einem Flur gestanden haben.“[
Oder folgendes. Ist von den Podcastern selbst erfragt oder aus Medienbericht übernommen worden worden?
„Rebeccas Schwager Florian rückte früh in den Fokus der Ermittlungen, da er der Einzige war, der nachweislich am Morgen noch mit Rebecca im Haus war. Auch widersprechen seine Aussagen teilweise den Ermittlungsergebnissen der Polizei. So gab er an, am Morgen geschlafen zu haben, obwohl nachgewiesen werden konnte, dass er im Internet unterwegs war.“ --2003:E0:F723:2700:E4F7:F715:CFBA:CA74 19:02, 4. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Schwierige Fälle erfordern schwierige Methoden, um gelöst zu werden. Die bereitgestellten Informationen können insbesondere im Hintergrund des Verdachtes einer Ermordung durch Strangulation (es ist nachgewiesen, dass der Verdächtige, anstatt wie angegeben zu schlafen, entsprechendes pornografisches Material konsumierte und anschließend eine Fahrt Richtung Ausland/Polen unternahm) als glaubwürdig und auch relevant erachtet werden. Es handelt sich um investigativen Journalismus in Form eines Podcasts. Hierfür sollten wir Dankbarkeit zeigen und die uns hier bereitgestellten recherchierten Informationen respektieren. --2A01:C22:8985:FC00:A12C:424B:9179:2F4A 22:12, 18. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Kategorie Bearbeiten

Es ist, wie so ziemlich alles, ungeklärt, ob ein Kriminalfall vorliegt. Da hilft ein Verdacht von Polizei & Staatsanwaltschaft auch nicht weiter. Es ist nämlich nur das: Ein Verdacht. Die Kategoriesierung als Kriminalfall ist damit verfehlt. Das mag in anderen Vermisstenfällen durchaus anders sein, Wenn es z.B. Spuren für ein Tötungs- oder Entführungsdelikt gibt. Die fehlender hier allerdings.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 17:41, 3. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Ich bin kein Jurist, aber ein Fall, in dem zwei Mordkommissionen ermitteln, Hausdurchsuchungen initiieren und in dem behördlicherseits von einem Verbrechen ausgegangen wird, also ein Ermittlungsverfahren stattfindet, ist nach meinem Verständnis ein Kriminalfall ("hinreichend konkretisiert"). Es muss ja nicht mal Mord sein, aber dass keine Straftat damit verbunden ist, ist extrem unwahrscheinlich. Entsprechend spricht auch die Presse durchaus zu Recht von Kriminalfall.[1][2][3]--Iconicos (Diskussion) 18:08, 3. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Du bräuchten für ein Ermittlungsverfahren nur die Vermutungen einer Straftat, nicht eine Straftat. Ermittlungen können zum Beispiel dazu führen, Dass garkeine Kriminalfall vorliegt. In diesem Fall könnte sich z.B. herausstellen, Dass sie bloß weggelaufen ist (z.B. sie wird gefunden).  --Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 18:48, 3. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Du hattest auf deiner Diskseite hinsichtlich meines Hinweises auf den Vermisstenfall Madeleine McCann, der auch als Kriminalfall kategorisiert ist, darauf verwiesen, dass dort Hinweise für ein Verbrechen bestehen. Auch dieser Fall kann sich aber noch als bspw. ein Unglück ohne kriminellen Hintergrund herausstellen. Das lässt sich für den Fall Reusch mit Fug und Recht so ähnlich sagen. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen jedenfalls davon aus, dass es ein Kriminalfall ist, wenn wir den Presseberichten glauben dürfen. --Wdd. 🇺🇦 (Diskussion) 09:15, 4. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Von Anfang an gab es das geöffnete Fenster, eine Entführung bzw. Mord war von Anfang an bei McCann anzunehmen. Dass die spanischen Behörden zeitweise gegen die Eltern wegen des Verdachts einer Straftat ermittelten änderte nix, Kriminalfall ist es so oder so. Bei Rebecca haben wir nix dergleichen, die verschwundenen Sachen (insbesondere die Decke) würden zu einer Ausreißerin auch passen. Polizei und StA <u>vermuten</u> zwar eine Straftat/Tötungsdelikt, das macht es Aber nicht zu gesichertem Wissen. --Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 22:08, 8. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Falsch, die Ermittler "vermuten" nicht, sie gehen davon aus. Du vermutest! Wenn man sich eingehender mit dem Fall beschäftigt, kann man die Position der Ermittler, sprich, der Experten, die über 3000 Hinweise ausgewertet haben, nachvollziehen. Deine hingegen nicht, die zudem noch von jemand kommt, der in der LP alles unternommen hat - trotz der inzwischen unter Rezeption genannten Einschätzungen -, um den Fall in geradezu absurder Weise kleinzureden und gelöscht zu lassen. Ich bin dafür, den Ermittlern zu folgen, und nicht Herrn K. aus XY, der mit seinen Einschätzungen ganz offenbar daneben lag und liegt.--Iconicos (Diskussion) 23:30, 8. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Was Meinst du wohl, was "gehen von ... aus" meint? Eine Vermutung, sonstige nix. Im übrigen wäre es schön, Wenn Herr oder Frau I aus XY weniger persönlich werden würde und stattdessen die Beweise für ein Verbrechen präsentiert. Die Ermittler wären sicher froh darüber.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 15:24, 11. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Was hat das jetzt zur Sache beizutragen? Null und nix. Es reicht, dass die Behörden es so einstufen, somit ist es ein Kriminalfall.--Iconicos (Diskussion) 09:09, 13. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Nennung "dieser Person" Bearbeiten

Ich finde es etwas irritierend und für den Lesefluss erschwerend, dass Rebeccas Schwager (der im Artikel auch als solcher eingeführt wird), plötzlich nur noch unspezifisch als "diese Person" erwähnt wird. Hat das Gründe? --Joely R (Diskussion) 12:46, 18. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Man sollte auf personenbezogene Daten achten, deshalb darf der Name des Schwagers so nicht ausgeschrieben werden. Zumal Tatverdächtigter und Täter immer noch 2 unterschiedliche Eigenschaften sind. --Ramona Schuck (Diskussion) 15:35, 18. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Das ist klar. Darum ging es doch auch überhaupt nicht. Tatsächlich ist es sinnlos, zunächst nur unspezifisch von einer "männlichen Person" zu schreiben, wenn der tatsächliche Verwandtschaftsgrad an anderer Stelle benannt wird.
Ich spreche mich dafür aus, das an den entsprechenden Stellen in "Schwager" umzuformulieren. Der Verwandschaftsgrad des Tatverdächtigen zu Rebecca Reusch wird auch in den Medien durchweg benannt; alleine schon im Titel von sechs der hier aufgeführten Einzelnachweise. --Dodowp (Diskussion) 16:09, 18. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Man könnte es im Artikel auch zu Schwager abändern, kein Problem. Der damalige Artikelschreiber hat es halt so wie jetzt genannt. --Ramona Schuck (Diskussion) 17:04, 18. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Siehe die Diskussion eins drüber. Ein gewisser Nutzer hat hier nachträglich seine Meinung durchgedrückt, dass der Schwager nicht Schwager zu nennen sei und es auch kein Kriminalfall sei. Das ist beides sinnbefreit, da in den Medien an hunderten Stellen zu finden und darf gern wieder geändert werden.--Iconicos (Diskussion) 18:35, 18. Feb. 2024 (CET)Beantworten