Diskussion:Vermögensverwaltung
Soll das hier eine Werbeeinschaltung sein?
Bearbeitensoll das hiewr eine Werbeeinschaltung von "Myprivatebanking" sein??
ich finde den wissenschaftlichen gehalt eher erbärmlich, und die offensichtliche werbung für diesen Laden als sehr hervorstechend! -- 198.240.213.22 13:59, 30. Mär. 2011 (CEST)
Mindestanlage
BearbeitenDiese Angabe ist entweder falsch oder überholt. Natürlich gibt es Verwaltungen die eine Mindestanlagesumme definiert haben, aber diese liegt selten und zumeist nur bei sehr elitären Verwaltungen über 100 TEUR und dient der Filterung. Die meisten Verwalter werden aber kein Mandat ablehnen nur weil es nur 30 TEUR Volumen beinhaltet. Logischer scheint mir daher der Hinweis auf die Mindestanlagsumme als solche, also als Hinweis darauf das es selbige gibt sie aber nicht grundsätzlich bestandteil eines VV-Vertrages ist! (nicht signierter Beitrag von 80.132.147.204 (Diskussion | Beiträge) 14:20, 23. Nov. 2009 (CET))
Der Begriff des Wertschöpfungsmanagements ist mir auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen in jahrelanger Berufserfahrung noch nie untergekommen. Das ist eher etwas volkswirtschaftliches (so wird es im Artikel Wertschöpfungsmanagement ja auch dargestellt. Ich habe den Verweis deshalb entfernt.
Anlage- bzw. Vermögensberatung versus Vermögensverwaltung
BearbeitenDie Beschreibung des Unterschieds zwischen Anlage- bzw. Vermögensberatung einerseits und Vermögensverwaltung andererseits, mit dem Text "nicht nur Anlageratschläge erteilt (werden), sondern Anlageentscheidungen auch eigenständig durch den Vermögensverwalter getroffen (werden)" gibt die Realität nicht passend wieder, denn in der Finanzportfolioverwaltung werden dem Kunden eben keine Anlageratschläge erteilt, sondern der Vermögensverwalter trifft die Anlageentscheidungen selbst und setzt dieses auch selbst um, selbstverständlich im Rahmen der mit dem Kunden vereinbarten Anlagerichtlinien.--Instix 15:36, 24. Jun. 2011 (CEST)
§ Finanzportfolioverwaltung
BearbeitenIm letzen Absatz steht: "Aufsichtsrechtlich ist zwischen der „echten Vermögensverwaltung“, nämlich der in § 1 Abs. 1a Satz 3 KWG geregelten Finanzportfolioverwaltung [...]" Zum Einen funktioniert der Link des Paragraphen nicht und außerdem muss es statt "Satz 3" "Nr. 3" sein. Der richtige Link wäre übrigens "http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__1.html", da ich jedoch nicht wiki-bewandert bin, will ich mal nicht selber drin rumpfuschen. (nicht signierter Beitrag von 212.155.238.154 (Diskussion) 16:05, 27. Feb. 2012 (CET))
- Hallo, vielen Dank für Deinen Hinweis, habe ihn soeben nebst ein Paar weiteren kleinen Änderungen in den Artikel einfließen lassen. So viel kann man bei der Wiki nicht verkehrt machen, also nur Mut beim nächsten Mal! Gruß --GUMPi 18:40, 27. Feb. 2012 (CET)
Zulassungspflicht für Vermögensverwalter der 34 c Gewerbeordnung ist durch den 34 f ersetzt worden. Weiterhin finde ich die Differnzierung in echte und unechte Vermögensverwaltung irreführend. Sowohl die Anlageentscheidung für Dritte als auch die Anlageberatung sind zulassungspflichtige Tätigkeiten. (nicht signierter Beitrag von 80.153.13.71 (Diskussion) 18:17, 23. Okt. 2014 (CEST))
Zäsur in Vermögensverwaltung: Fonds lohnen sich immer weniger
BearbeitenHier ein Artikel mit dem Titel "Zäsur in Vermögensverwaltung: Fonds lohnen sich immer weniger" aus der FAZ:
Wealth Management - nicht Asset Management
BearbeitenWarum ist dieser Artikel mit dem Englischen Artikel "Asset Management" verlinkt? "Wealth Management" wäre doch korrekt. --Cucina11 (Diskussion) 19:04, 30. Sep. 2020 (CEST)
- Hmm, wie ist denn die deutsche Übersetzung von Asset Management? -- Polluks ★ 08:48, 15. Okt. 2024 (CEST)
Link broken
BearbeitenThe world’s 500 largest asset managers https://www.willistowerswatson.com/en-GB/insights/2016/10/The-worlds-500-largest-asset-managers-year-end-2015
(nicht signierter Beitrag von 2003:E3:EF12:DC89:A0DC:4F8:D9B6:B864 (Diskussion) 11:10, 21. Apr. 2021 (CEST))