Zeugnisverweigerungsrecht

soll das nicht in zukunft nur noch für verheiratete gelten?


Sie haben es vor, es steht auf den neuen Diskussionenplänen zur Reform der Strafprozssordnung und es ist relativ wahrscheinlich, dass das Zeugnisverweigerungsrecht bald nur noch für Verheiratete, Lebenspartner (im Sinne des LPartG) und nähe Angehörige gilt, nicht mehr für Verlobte. Das liegt auch daran, dass sich viele erst vorm Gerichtssaal "verloben" und somit ein Recht auf eine Zeugnisverweigerung haben was vielen Probleme bereitet. --195.145.160.195 14:53, 24. Feb 2006 (CET)

da das Zeugnisverweigerungsrecht nach http://dejure.org/gesetze/StPO/52.html auch heute noch exisitert, darf man den Abschnitt wohl erstmal als erledigt betrachten --Giraldillo (Diskussion) 12:46, 8. Sep. 2014 (CEST)
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Verlinkungen

Wäre es nicht auch sinnvoll neben einem link von Heiratsantrag zu Verlöbnis auch einen link von Antrag hierher zu schalten? Weil es wird ja umgangssprachlich auch von "..einen Antrag machen" gesprochen...

84.139.206.213 15:50, 9. Dez. 2006 (CET)

"Anträge" gibt es haufenweise, aber nur in den seltensten Fällen ist es ein Heiratsantrag (der dann auch nur entfernt etwas mit einer Verlobung zu tun hat). Daher: ich bin dagegen. --Giraldillo (Diskussion) 12:46, 8. Sep. 2014 (CEST)
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English article needs international help

The English article en:engagement is too English-centric and needs a more global perspective from other cultures.

If you speak English, can you please add more information to the English article to explain the customs in your country or culture or religion?--142.108.107.36 17:03, 5. Feb. 2007 (CET)

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Gültigkeitsdauer eines Verlöbnisses

Hallo ! Ich hab da mal ne Frage und hoffe ihr könnt mir helfen ! Wenn man sich Verloben lässt folgt ja anschließend die Hochzeit, aber in welchem Zeitrahmen muss geheiratet werden?

LG Icejealus

Steht doch oben. Laut BVG verfällt das Versprechen nach 2 Jahren.
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Siehe auch

Unter siehe auch steht meiner Ansicht nach eine viel zu lange Liste. Diese sollte man besser in Fließtext umwandeln. --MfG: --FTH DISK 15:22, 27. Sep. 2007 (CEST)

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Verlöbnis von Minderjährigen

Im Artikel habe ich nichts zum Thema Minderjährige gefunden. Es kommt wohl vor, dass einer oder beide Partner bei der Verlobung noch nicht volljährig ist. Sind solche Verlöbnisse gültig?

Ilsebill 19:31, 12. Feb. 2009 (CET)

Siehe hier. Link ist im Artikel bereits enthalten. Gruß, Agathenon gib’s mir! 14:41, 16. Aug. 2010 (CEST)
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Lemma

Warum heißt das Lemma nicht Verlobung, sondern Verlöbnis? --87.162.162.28 12:47, 12. Feb. 2019 (CET)

Wundere ich mich auch. Jemand Einwände gegen eine Verschiebung? Freundliche Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 03:57, 22. Jan. 2021 (CET)
Tradition: Im BGB heißt es „Verlöbnis“. Laut Wiktionary und Duden ist Verlöbnis ein „gehobener Ausdruck“; in einer Enzyklopädie ist eine formelle Sprache/Ausdrucksweise vorzuziehen. Ich muß aber zugeben, laut DWDS stagniert die Verwendung von „Verlöbnis“ gegenüber „Verlobung“. Der Einwand ist also durchaus berechtigt. Einziger faktischer Grund könnte Änderung 9284009 (der Bearbeitervermerk) sein. Dies könnte aber auch Falschinformation sein. ‑‑ K (T | C) 19:30, 22. Jan. 2021 (CET)
Danke für die Hinweise. Der Bearbeitungsvermerk scheint eine Falschinformation zu sein, zumindest steht davon heute nichts mehr im Artikel. Beide Wörterbücher behandeln die Begriffe als Synonyme und vor allem sollte auffallen, dass sie "Verlöbnis" explizit als "gehoben" ausweisen, während sie "Verlobung" nicht explizit "umgangssprachlich" o.Ä. nennen. "Verlobung" scheint also der "normale" Begriff zu sein. Die DWDS-Statistik bestätigt das mehr als eindeutig. Wir sollten hier meiner Meinung nach also dringend wieder den verbreiteten Gebrauch wiederspiegeln. Liebe Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 20:47, 22. Jan. 2021 (CET)
Naja, das muß ja nix heißen. Es stand da. Intuitiv unterscheide ich prinzipiell schon zwischen der Tätigkeit, dem Ereignis the proposal ‚die Verlobung‘ und dem „Zustand“ engagement ‚Verlöbnis‘. Das ‑ung-Suffix (bzw. ‑nis) deutet ja schon darauf hin. Nun ist aber „ich“ keine geeignete Quellenangabe, und die tatsächliche Sprachverwendung ist hierbei offensichtlich unscharf.
Und die DWDS-Statistik ist jetzt auch kein Orakel. Andersherum kann ich etwa mit der Seitenabrufstatistik „mehr als eindeutig“ belegen, daß Verlöbnis der hauptsächlich verwendete Begriff sei. Beide Statistiken sind aber potentiell verzerrt. Ich wollte nur belegen, daß die Frage von 87.162.162.28 an sich nachvollziehbar ist. ‑‑ K (T | C) 14:55, 23. Jan. 2021 (CET)
Für die Seitenabrufstatistik sind die Gründe aber offensichtlich, aus welchen sie eindeutig verzerrt in Richtung Verlöbnis ist. Für eine schwerwiegende Verzerrung in Richtung Verlobung bei der DWDS-Statistik sehe ich keine Gründe. Rein nach Gebrauchshäufigkeit beider Begriffe verglichen wäre eine Verschiebung zwingend notwendig, darüber müssen wir wohl nicht diskutieren. Sollte Verlöbnis aber tatsächlich der Oberbegriff sein, wäre die Verschiebung wohl falsch. Dann müssen die Begriffe aber in der Artikeleinleitung von einander abgegrenzt werden und diese Abgrenzung muss dann unten nochmal ordentlich belegt sein, da die beiden Wörterbücher dagegen sprechen (und auch der Status quo des Artikels seit 15 Jahren). Alternativ lässt sich auch über eine Trennung des Rechtsbegriffs vom "üblichen" Begriff innerhalb des Artikels nachdenken. Freundliche Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 20:38, 23. Jan. 2021 (CET)
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Überschrift damit das Inhaltsverzeichnis hochrückt

Wir haben bei ums im Unterrichtsfach Recht gelernt, dass in Deutschland ein Zwangsverlöbnis spätestens mit Bestellung des Aufgebots beim Standesamt besteht. Das steht jedoch entgegen der Aussage dieses Artikels. Wie ist das zu verstehen?

Hallo habe mal eine frage ein freund hat sich im guten glauben mit seiner angeblichen freundin verlobt es kamm aber jetzt raus das sie ihn nur angelogen hat und ein freund hat mit dem sie zusammen wohnt und nicht wie sie sagte bei ihrer oma wohnt !er hat ihr auch ein verlobungsring geschenkt kan er den ring zurück verlangen ??? und was kan er machen weil das mädchen hat ihn in meiner sicht ausgenutzt er hat öfters für sie altägliche sachen gekauft auch kleidung usw insgesamt hat er wohl ca 3000 euro ausgegeben für sie und sie hat ihn nur betrogen und angelogen sie meinte das nicht ernst mit der verlobung für mich ist das eine betrügerin und gaunerin kann er die sachen oder das geld zurück verlagen was sollte er machen er hat auch keine bons mehr von den einkaufen


in .at haftet man gegenseiteig, etwa für einen Kredit, der wegen einer verlobung für eine gemeinsam Wohnung aufgenommen wird, aber IANAL. --'~'

In DE haben Verlobte ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO bzw. § 383 ZPO). Das sollte imho irgendwie in den Artikel, aber ich hab keine Idee, wo das am besten unterbringt. Flups 01:19, 16. Dez 2003 (CET)

Habe eine weitere Gliederungsebene eingefügt und das Zeugnisverweigerungsrecht erwähnt. --Andrsvoss 09:40, 16. Dez 2003 (CET)


Ich lese, dass die Verlobung ein Vertrag ist. Schriftlich oder mündlich? Kann eine Verlobte oder ein Verlobter eine andere Person ohne Auflösung heiraten?--217.82.41.101 14:37, 17. Mai 2005 (CEST)Micha

01.09.05: Meistens ist der Vertrag natürlich mündlich. Weil unter "Lebenspartnerschaftsgesetz" bereits das "Verlöbnis im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes" erwähnt wurde, habe ich hier etwas aktualisiert. (Neuer, der sich noch einen guten Nick ausdenken muss.)


Headhunter492 30.11.05 (20:22) Hallo ich wollte Fragen ob dieses Eheversprechen auch nach gewisser Zeit verjährt...?

Gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1993 "verfällt" ein Eheversprechen 2 Jahre nach Aussprechen mit der Begründung, dass nur eine kurze Zeit vergehen soll und sich die Parteien durch die Verlobung ja schon einig wahren zu heiraten bzw. eine Lebenspartnerschaft einzugehen. (Gem. BGB ist ein Verlöbnis ja ein Versprechen zur heirat bzw. eingehung einer Lebenspartnerschaft.

CrazyForce 15:00, 24. Feb 2006 (CET)


"Verlobte trifft im Verhältnis zueinander eine strafrechtliche Garantenpflicht. Für den Fall der Verletzung dieser Pflicht sind unechte Unterlassungsdelikte denkbar." Wie wirkt sich diese Garantenpflicht aus? Kann ein Verlobter für Straftaten des anderen (mit) belangt werden, wenn er davon Kenntnis gehabt haben könnte (sollte), aber nichts dagegen unternimmt?

hier erfolgt keine Rechtsberatung im Einzelfall! Es ist auch nicht möglich, sämtliche eventuellen Auswirkungen in sämtlichen denkbaren Konstellationen und Rechtsgebieten zu beschreiben. --Giraldillo (Diskussion) 12:46, 8. Sep. 2014 (CEST)
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