Diskussion:Verleumdung

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Bosta in Abschnitt Link auf Ehrdelikt
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Die Verlinkung von allgemeinen rechtsvergleichenden Artikeln ist seit Jahren mit dem BKS-Projekt abgestimmt und wird vielfach praktiziert. Ich empfehle Benutzer:Bosta deshalb diese Bearbeitung zu erläutern. Besten Dank! --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:09, 12. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Gewiss ist ein einziger zusätzlicher Link wie hier noch kein "Verbrechen". ABER: 1. Ein Klick auf jeden der drei Artikel führt – wie zu erwarten – gleich im ersten Satz auf Ehrdelikt. 2. Eine BKS soll dem Leser nur als "Wegweiser" zum gesuchten Artikel dienen, ihn darüber hinaus nicht mit Erklärungen belästigen und schon gar nichts "bezeichnen". Auch "vielfach Praktiziertes" bedarf halt hin und wieder einer Revision: Unnötiges weglassen, sauber formulieren, klar strukturieren. Und 3.: Wie immer hat derjenige, der etwas im Artikel unterbringen will, die Begründungspflicht. --Bosta (Diskussion) 20:41, 12. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Es geht nicht darum, irgendwen mit Erklärungen zu belästigen. Es geht darum, dass zu jedem Institut des positiven Recht auch schnell der rechtsvergleichende Artikel und über diesen weitere positive Rechtsordnungen aufgefunden werden können, allein schon um auch bei Fehlen eines nationalen Artikels ein Linkziel anbieten können. Bsp: Verleumdung (England und Wales) gibt es nicht, der Grund dafür steht in Ehrdelikt. Weil in vielen Artikeln dennoch von Verleumdungsklagen in England die Rede ist, sollte hier das richtige Linkziel auf Ehrdelikt angeboten werden.
Anfangs haben die BKS im Bereich Recht tatsächlich genau so ausgesehen, wie Du sie jetzt wieder hergestellt hast. Dafür wurde mir regelmäßig der Kopf beinah abgerissen. Wenn das BKS-Projekt das jetzt wieder ändern möchte: bitteschön. Mir läge allerdings daran, dass es wenigstens für alle "juristischen" BKS einheitlich ist. Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:50, 12. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ich will weder deinem Kopf noch dem Jus-Portal was zuleide tun. Mir geht es als "Sprachpedant" nur darum, möglichst gute Formulierungen zu finden. So sollte eben dem unbefangenen (oder unbedarften) Leser deutlich werden, dass im angebotenen Linkziel allgemeine Infos zum Tatbestand der Verleumdung zu finden sind, etwa so: "Eine ehrverletzende Aussage, siehe Ehrdelikt". Nichts für ungut & Gruß! --Bosta (Diskussion) 00:14, 13. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ich hoffe, ich habe Deinen Vorschlag richtig verstanden und umgesetzt. Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:50, 13. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Und ich werde, falls mir mal wieder was Ähnliches begegnen sollte, das dann auch so korrigieren. Gruß zurück von --Bosta (Diskussion) 19:31, 13. Jan. 2013 (CET)Beantworten