Diskussion:Urteil von Nürnberg

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Bios2014 in Abschnitt Titel/Lemma

Weblinks Bearbeiten

hier müsste mal jemand mit Ahnung dringend die Weblinks aufräumen und sinnvolle Bezeichungen vergeben. Das ist ja voll unübersichtlich.(nicht signierter Beitrag von BLueFiSH.as (Diskussion | Beiträge) 00:26, 27. Juni 2005 (CEST))

Falsche These Bearbeiten

Die Stelle, die ich Fett markiert habe ist nicht korrekt. In dem Film wird sowohl gesagt, dass Irene Hoffmann auf dem Schoß ihres jüdisches Freundes saß, als auch, dass sie ihn auf die Wange geküsst hat, jedoch bestreitet Irene Hoffmann die Tatsache mit Falkenstein eine sexuelle Beziehung gehabt zu haben. Man kann es zwar vermuten, dass es wohlmöglich eine sexuelle gab, aber bewiesen hat es der Film nicht. Deswegen müssen sie die Fett markierte Stelle in eine Vermutung umwandeln und nicht als Tatsache schreiben.

MfG Florian König

Von "http://de.wikipedia.org/wiki/Das_Urteil_von_N%C3%BCrnberg"

Ist es jetzt OK?Tillalb 12:55, 7. Feb 2006 (CET)--

Ich habe die entsprechende Passage geändert. Der moralische Anspruch des Filmes steht und fällt mit der Erkenntnis, dass ,aufgrund der von Hoffmann zugegebenen Details, durch das (deutsche) Gericht mutmaßende Rückschlüsse auf ihre Beziehung zum Opfer gezogen wurden.--Moritz moser 01:33, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Das ist richtig. Ich habe mir die Inhaltsangabe dummerweise noch nicht durchgelesen gehabt. Marcus Cyron Bücherbörse 01:44, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Hm? Versteh ich jetzt nicht? Hast du was geändert gehabt?--Moritz M. 23:22, 14. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Anmerkungen zum Artikel Bearbeiten

Über diesen wichtigen Film kann - und sollte! - in dem Artikel noch viel mehr gesagt werden. Der hätte einen wirklich fundierten und strukturierten Artikel verdient!
Man könnte etwa am Rande ergänzen, daß es erst vor wenigen Jahren eine Theaterfassung (u.a. mit M. Schell) gab, wenn auch nicht sonderlich erfolgreich. Auch die eigentliche Entstehungsgeschichte des Films (Drehbuch, Produktionskosten, Produktionsorte) wäre interessant. Sicher gibt es auch noch einige Analysen im Internet, die man weiterführend verlinken könnte.
Die Literaturliste ist ziemlich lang und scheint eine Menge an zeitenöss. Rezensionen zu enthalten, ohne daß man erfährt, wie die denn international ausfielen. Wäre es zudem generell nicht sinnvoller, Rezensionen und andere Sekundärliteratur voneinander zu trennen!? Auch über die Aufnahme des Films in Deutschland zu erfahren wäre gut.
Der zentrale Fall, der im Film verhandelt und an dem anschaulich deutlich gemacht wird, wie formales Recht zu Unrecht werden konnte, hatte einen historisch höchst realen Hintergrund: den Fall Leo Katzenberger - Irene Seiler. Der ist vor Jahren auch in einem Buch von Christiane Kohl recherchiert und inzwischen auch in einem Fernsehfilm (mit M. Degen) dargestellt worden. -- 89.50.235.208 20:38, 29. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Damit hast du sicher recht. Dem habe ich heute schonmal mit ein wenig Hintergrund Rechnung getragen, was aber sicher nichteinmal Ansatzweise dem Film gerecht wird. Das wäre ein Projekt für den nächsten Schreibwettbewerb, würde ich sagen. Also wenn Jemand Lust hat, der ist im März. Kann allerdings auch so jederzeit gemacht werden. Marcus Cyron Bücherbörse 20:51, 29. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Literaturliste Bearbeiten

Eine wahrlich imposante Auflistung offensichtlich sämtlicher Publikationen, in denen der Film Erwähnung findet. Nur leider scheint keine davon bei der Erarbeitung des Artikels herangezogen worden zu sein, jedenfalls den fehlenden diesbezüglichen Einzelnachweisen nach zu schließen. Nur am Rande sei erwähnt, dass eine solche lange Literaturliste natürlich nicht den üblichen Wikipedia-Gepflogenheiten (vgl. Wikipedia:Literatur) entspricht. Dort sollten nur die maßgeblichsten Veröffentlichungen aufgeführt werden, kein wissenschaftlicher Literatur-Anhang. Einzelne Veröffentlichungen können aber sehr wohl zusätzlich unter "Einzelnachweisen" als Belegstellen zitiert werden. -- J.-H. Janßen 13:55, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Es gab damal noch keine Einzelnachweise. Und Literatur kann auch angegeben werden, wenn sie nich zum Artikelschreiben heran gezogen wurde, da sie zum weiterlesen verleiten soll. Marcus Cyron in memoriam Richard Widmark 23:09, 14. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Habe im Kopf ergänzt: Künstlerische Beratung der deutschen Dialogfassung Erich Maria Remarque

siehe: Das Auge ist ein starker Verführer. Erich Maria Remarque und der Film in: Schriften des Erich Maria Remarque Archivs, Band 13, Osnabrück, 1998. S. 311

Bin Mitglied der Erich Maria Remarque Gesellschaft!

-- Peter Dörp 13:48, 11. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Interessant, dane. Ich habe mal noch einen Satz daraus gemacht, jetzt paßt es noch besser. Marcus Cyron in memoriam Richard Widmark 23:09, 14. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

authentische Namensgebung Bearbeiten

Könnte man einmal etwas dazu schreiben, wieso nicht die historischen Namen der Beteiligten genannt werden? Kopfballungeheuer 03:28, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Weil auch kein authentischer Fall in dem Sinne verfilmt wurde. Marcus Cyron 03:32, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Das sollte in der Einleitung meiner Meinung nach etwas deutlicher gemacht werden, dass der Film im Gegensatz z.B. zum Baader-Meinhof-Komplex nicht eine tatsächlich stattgefundene Gerichtsverhandlung realitätsnah nachstellt sondern lediglich durch diese inspiriert ist. -- 87.122.67.184 20:41, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Ist mir auch gerade aufgefallen, die Rollen sind so ziemlich alle fiktiv. Dass es sich um einen fiktiven Film, der sich an die Siegerjustiz nach 1945 anlehnt, handelt sollte einleitend deutlichst gesagt werden. --41.151.82.26 03:39, 2. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Das meist einem gewissen Geschichtsrevisionismus nahestehende Wort von der "Siegerjustiz" sollte hier nicht so unkritisch verwendet werden.
In der Sache wäre es vielleicht nicht falsch, wenn zusätzlich zur Klarstellung, dass der Film keine authentische Wiedergabe der Ereignisse leistet oder auch nur beabsichtigt, die wesentlichen Abweichungen von der Realität aufgezählt würden. Die Frage nach dem Verhältnis zwischen Anklage und Luftbrücke ist ja frei erfunden, wenn auch dramaturgisch genial. Jeder auch nur oberflächliche Kenner der Materie weiß das, es ist eine einfache Zeitfrage - aber auch der spontane und unbedarfte Filmzuschauer sollte darauf aufmerksam gemacht werden. Hummelhum (Diskussion) 21:48, 26. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Fußnote ist falsch Bearbeiten

In der Fußnote 1 wird behauptet, die Aussage am Ende des Films sei falsch, da Rudolf Heß sich zu diesem Zeitpunkt noch in Haft befunden habe. Die Aussage am Filmende bezieht sich jedoch ausdrücklich auf die Haftstrafen, die in den Nachfolgeprozessen und nicht im Hauptkriegsverbrecherprozess ausgesprochen worden waren und ist somit korrekt, da Heß im Hauptkriegsverbrecherprozess verurteilt worden war. Die Fußnote gehört meiner Ansicht nach also gelöscht. --132.252.185.42 15:12, 24. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Stimmt. Habe die Angaben überprüft, war in wikipedia vollständig zu finden: die letzten sind 1958 freigelassen worden. daher Fußnote korrigiert. --94.217.17.82 18:18, 30. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Die Fußnote ist zu löschen, da sie nicht der Wahrheit entspricht! Schön langsam wird es lächerlich, dass ein bestimmter User sie immer wieder zurücksetzt! Taktiker78 (Diskussion) 11:44, 21. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Ich habe es jetzt einmal im Originalfilm nachgeschaut (siehe unten), demnach war die Aussage bzw. Fußnote korrekt.

„THE NUREMBERG TRIALS HELD IN THE AMERICAN ZONE ENDED JUY 14, 1949. THERE WERE NINTETY-NINE DEFENDANTS SENTENCED TO PRISON TERMS. NOT ONE IS STILL SERVING HIS SENTENCE.“

Ende des Films Judgement at Nuremberg (Position: 2.58:54 stunden)

--Kmhkmh (Diskussion) 05:09, 23. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Der Hauptprozess war aber keiner der Prozesse der amerikanischen Zone, sondern war der einzige, der von drei Zonen zusammen durchgeführt wurde. Der letzte Nachfolgeprozess endete im Juli 1949. Man müsste jetzt alle Nachfolgeprozesse mal durchgehen und die Gefängnisstrafenverurteilungen zusammenzählen. Es waren (wenn ich mich nicht verzählt habe) 184 Angeklagte, davon Suizide, Todesstrafen und Freisprüche abgezogen … könnte schon auf 99 kommen. Ich halte es durchaus führ möglich, dass die IP recht hat. Wäre ja auch peinlich für die Macher des Films, wenn sie sich bei so einer Aussage wirklich vertan hätten. --Paulae 12:58, 23. Mär. 2012 (CET)Beantworten
ok, wenn man "nuremberg trials in the american zone" aufgrund des historischen Kontext mit "Folgeprozessen" gleich setzen sollte, dann hat taktiker78 natürlich Recht, mir selbst fehlt allerdings das Hintergrundwissen um das aus dem Stehgreif zu beurteilen. Im Film selbst habe ich keinen expliziten Hinweis gefunden und von Haupt- oder Folgeprozessen ist nirgendwo explizit die Rede. Die von dir angesprochene Peinlichkeit würde ich allerdings nicht unbedingt als Hinweis nehmen, es gibt zahlreiche (gute) Filme deren Abspann bzw. Textinformation historisch nicht akkurat sind. Das muss auch nicht nur an unbewusster Ungenauigkeit bzw. Schlamperei liegen, sondern kann auch aus dramaturgischen Gründen erfolgen. Die berühmt-berüchtigte "künstlerische Freiheit" die bei fast allen litterarischen oder filmischen Werken zu historischen Stoffen ein Problem ist.--Kmhkmh (Diskussion) 13:32, 23. Mär. 2012 (CET)Beantworten
P.S. Vielleicht kann man sich vorläufig einfach darauf einigen, dass man darauf hinweist, dass der Filmtext für die Gesamtheit der Nürnbergerprozesse nicht korrekt ist bzw. sich möglicherweise nicht auf diese bezieht, ohne explizit zu behaupten der Film läge falsch. Ansonsten ist es natürlich so, dass man mit einer Löschung auch nichts falsch macht. Inhaltlich relevant wäre die Angabe nur, wenn in der Presse darauf herumgeritten worden wäre und dafür bräuchte man Belege. Eine Löschung einer inhaltlich unbedeutenden aber umstrittenen Passage ist sicherlich vertretbar, zumal der Streit um den Inhalt eigentlich schon in den TF-bereich abgleitet, wenn wir schion spekulieren müssen worauf sich der Text denn nun "in Wirklichkeit" bezog. Ich werde den Abschnitt, daher vorläufig wieder entfernen.--Kmhkmh (Diskussion) 13:47, 23. Mär. 2012 (CET)Beantworten

es gibt sogar bei wikipedia einen artikel, worauf man diesen abspann leiten sollte, ja muss. http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Prozesse#Die_zw.C3.B6lf_Nachfolgeprozesse

der letzte nachfolge prozess endete am 14.april 1949, wie im abspann richtig vermerkt. geht man jetzt den einzelnen links der prozesse nach, ist daraus klar ersichtlich, dass jeder zu haftstrafen verurteilter schon in freiheit war, wie im abspann beschrieben.

Taktiker78 (Diskussion) 15:01, 26. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Ja, aber nur wenn man sich auf die Nachfolgeprozesse beschränkt, was außer meiner Sicht derzeit reine Spekulation ist. Falls allerdings jemand die zu Gefängnisstrafen Verurteilten der Nachfolgeprozesse alle nachzählt und genau auf 99 kommt, dann wäre es wohl klar.--Kmhkmh (Diskussion) 15:10, 26. Mär. 2012 (CEST)Beantworten
P.S. Ich sehe gerade in dem WP-Artikel steht nicht nur die Zahl der Angeklagten (185) sondern auch die Zahl der Verurteilten, allerdings wird diese mit 98 angegeben - naja. Persönlich halte ich den Bezug zu den Nachfolgeprozessen auch für wahrscheinlicher, zumal es Film über einen Nachfolgedprozess (Juristenprozess) ist. Aber explizit steht das halt nirgendwo und die Formulierung "Nürnberger Prozesse" bezieht sich ohne weitere Angaben bzw. klaren Kontext eingentlich immer auf alle Prozesse (Haupt+Nachfolge). Aber solange wir hier spekulieren (müssen), sollte die Filmfehleraussage auf alle Fälle draußen bleiben.--Kmhkmh (Diskussion) 15:17, 26. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Deutsche Fassung Bearbeiten

Laufzeit Bearbeiten

Laut Artikel dauert der Film 188 Minuten. Am 24.03.2009 ab 1.10 Uhr (VPS-Zeit) hat die ARD "die" deutsche Version mit einer Länge von 170 Minuten gesendet. Weiß jemand, an welchen Stellen diese Version gegenüber der Originalfassung gekürzt worden ist und wann diese Kürzung vorgenommen wurde? Dies könnte ggf. im Artikel eingefügt werden. -- Juetho 17:18, 24. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Das finde ich auch von Interesse. Beim Googlen finden sich diese Laufzeitangaben für
-- KaPe 13:05, 25. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Bezug zur Realität Bearbeiten

Die in diesem Film gezeigten Personen sind ja fiktiv, aber ich habe den Eindruck daß für die Person des Generals Berthold Alfred Jodl Pate stand, kann das sein? --Exodianecross 12:43, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Ja, kann sein. Ich denke, viele reale Personen standen Pate. Wobei ein Jodl wohl sogar erwähnt worden wäre. Ohne axternen Beleg, können wir aber nur rätseln, in den Artikel kann da nichts. Marcus Cyron 12:48, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Figur des Pohl Bearbeiten

Im Film gibt es eine Szene, in welcher der Schauspieler Otto Waldis als eine Person namens Pohl auftritt. Soll es sich dabei um Oswald Pohl handeln, den Chef des Wirtschaftsverwaltungshauptamtes? --Exodianecross 17:13, 4. Jun. 2009 (CEST) Im Film hat Pohl eine leitende Position in Buchenwald. Die Namensgleichheit ist meines Erachtens Zufall. (makabre Szene im Film: Der alte Richter dreht sich beim Essen um und fragt Pohl: "Pohl, wie war das möglich? Millionen Menschen in den KZs vernichtet...? Das ist doch gar nicht möglich..." Darauf Pohl: "Ach, Sie meinen technisch...") [Benutzer:Rothaus666|Rothaus666]] 01:02, 18. Jul. 2009 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 84.158.75.47 (Diskussion | Beiträge) ) Beantworten

Ich habe eher das Gefühl das es sich hier um Rudolf Höß handelt. Der wurde im Rahmen der Nürnberger Prozesse als Zeuge befragt und in den Pausen vom Gerichtspsychologen Leon Goldensohn befragt. Und dabei hat er genau auf diese art nüchtern beschrieben wie es technisch möglich sei. Siehe Leo Goldensohn "Die Nürnberger Interviews" Patmos Verlag 2.171.200.195 22:18, 1. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Bezeichnungen Bearbeiten

Wenn ich mich nicht irre, dann wurden die Kriegsverbrecherprozesse nach US-Recht geführt. Dann ist dier Satz falsch: "Als Zeugen ruft der Staatsanwalt Lawson[...]". Wenn dann müßte es in der Übersetzungen Ankläger heißen, vor allem weil die Rechtsstellung zwischen einem Deutschen Staatsanwalt und einem US-amerikanischen Ankläger eine andere ist.

Vergleiche dazu die Ausführungen R. v. Weizsöckers in seinem Buch "Vier Zeiten" übden den Prozess gegen seinen Vater. --78.48.55.111 16:39, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Du irrst Dich. Es wurde extra eine spezielle Rechtsgrundlage für diese Militär-Tribunale geschaffen, auf die sich die USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion einigten. Der 'prosecutor' wird übrigens landläufig immer als 'Staatsanwalt' übersetzt (prosecution jedoch als die Anklage) - es ist zwar falsch, aber da gibt es noch elementarere Verständnishürden.--85.178.35.222 03:48, 21. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Fehler, Oscarverleihung Bearbeiten

Erst heißt es 1962 (Maximilian Schell), dann 1961 (adaptiertes Drehbuch) Nach dem Wikipedia-Artikel "Oscarverleihung 1962" war beides 1962. Ich ändere das jetzt im Artikel. --Bruno Barrique 23:37, 24. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

"Positionen des Films" Bearbeiten

Ein m.E. sehr POV-lastiger Abschnitt. Die Aussage, dass Clift und Garland "von Hollywood zerstört" worden sind habe ich schon mal entfernt, denn das müsste belegt werden - auch, dass sie deshalb Rollen als NS-Justizopfer erhielten.

An "Anspielungen auf die McCarty-Ära" von Spencer Tracy im Film kann ich mich nicht erinnern. Welche sind das?

"Liberale" Schauspieler? Schon möglich. Wo steht das? Ich bin mir da bei Widmark nicht so sicher. However, wo sind die Quellen?

"Subtil", "Diffenziert", "Schwierig", "Nachvollziehbar", "Ungewöhnlich" - das mag auf diesen Film alles zutreffen ist aber POV und hat in Hintergrundinformationen nichts zu suchen. 84.227.25.202 09:23, 21. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ich stimme der IP 84.227.25.202 uneingeschränkt zu. Durch die heutigen (gesichteten) Änderungen von IP 188.99.37.66 ist das Problem mit diesem Abschnitt mE noch verstärkt worden. Die Aussagen sind sicherlich wohl erwogen und ein ernstzunehmender Diskussionsbeitrag zu dem Film, gleichwohl sind die Betrachtungen, wie die Vorversion, völlig beleglos. Hier hilft auch nicht die mMn überlange und undifferenzierte Literaturliste (die auch einer eingehenden Überprüfung bedarf, siehe WP:Literatur#Auswahl), da es unumgänglich ist, die gemachten Aussagen jedenfalls durch Einzelnachweise zu bequellen, siehe WP:Belege#Techniken_zur_Quellenangabe.
Daher wären diese Anmerkungen ohne Belege als reine Theoriefindung anzusehen, die nicht in den Artikel gehören. Der Abschnitt müsste folgerichtig gänzlich (bis auf den verwaisten letzten Satz) entfernt werden.
Ich werde vorläufig der Baustein „Belege fehlen“ setzen. Gruß --Cologinux 19:10, 29. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Als angesprochener :) Verfasser (IP 188.99.37.66) der heutigen Änderung äußere ich auch mal dazu:
Einerseits stimme ich meinem Vorredner Cologinux absolut zu, dass es sich bei dem betreffenden Absatz um (teils beleglose) POVs handelt, die so nicht stehen bleiben können!
Allerdings meine ich nicht, dass das Problem durch den heutigen Beitrag verstärkt wurde, sondern meine (hoffentlich erreichte) Absicht war es, zumindest die "Einseitigkeit" der vorherigen POV-Position durch einen "neutrale" Standpunkt zu ersetzen. Ganz "beleglos" ist das ganze weiterhin auch nicht, denn im Gegensatz zur vorherigen Version (zB "...wird teils negativ dargestellt..."), greife ich zwar nicht auf (noch zu recherchierende) Sekundärliteratur zurück, wohl aber bleibe ich so dicht wie möglich an der Primärquelle, dem Film selbst: Alle von mir eingebrachten "Meinungen" sind wenigstens indirekte Zitate aus dem Film (meist von der Identifikationsfigur Haywood), bezüglich der Schlüsselszene mit dem Ehepaar Halberstadt sogar zwei direkte Zitate. Die "Wertung" bezüglich der Figur des RA Hans Rolfe ist auch nicht aus der Luft gegriffen, da die Vergleichbarkeit sich direkt aus den öffentlich zugänglichen Originalakten des Juristenprozesses ergibt. Was meinen Schlusssatz angeht, nun ja, da ist ein biscchen (mE naheliegende) Interpretation drin.
Ich hoffe, dass der Beitrag mal zumindest so lange dort stehen bleiben kann, bis entweder ausreichend Belege gefunden wurden, oder die Neutralität, Schlüssigkeit und ihre offengelegte Herleitung den POV in eine enzyklopädiefähige Wiedergabe der filmischen Aussagen umwandeln.
Beste Grüße IP 188.99.37.66; 21:11, 29. Jan. 2011 (MEZ)
Hallo! Nach den Anregungen gestern habe ich nun den letzten Absatz des Abschnittes neu formuliert. Dabei sind nun wirklich alle Aussagen direkt auf den Film bezogen und geben nur neutral wieder, was die Personen im Film gesagt haben bzw. wie sie es gesagt haben. Ich poste den Text dennoch erst hier, damit Einsprüche vor Änderung der Seite diskutiert werden können. Im Übrigen schlage ich vor, die drei Absätze vor betreffenden Abschnitt einfach zu entfernen.
Im Film sind die meisten Deutschen in ihren politischen Äußerungen gefangen zwischen (Fremd- und eigenen) Schuldgefühlen und dem Streben berechtigte moralische Anerkennung zu erlangen. Rhetorik und Argumentation des deutschen Rechtsanwalts Rolfe sind sehr originalgetreu den juristischen Plädoyers der seinerzeitigen Verteidiger im Juristenprozess nachgebildet. Richter Haywood, ein wie er selbst sagt "einfacher Mann" aus einem ländlichen US-Bundesstaat, nimmt am gesellschaftlichen Leben im Nachkriegs-Nürnberg teil als "Beobachter". Dabei äußert er sein Wohlwollen z.B. über Gastfreundlichkeit und über die lebensfreudige bodenständige Wirtshauskultur und zeigt sich beeindruckt von Architektur, Bildung und Kunst in Deutschland, z.B. nach dem Besuch eines Konzerts mit der gebildeten Frau Berthold. In den Szenen über seine positiven Eindrücke werden stets "Untersuchung"-Handlungen der Hauptfigur Richter Haywood eingebunden: Er strebt erklärtermaßen danach, einen Grund zu finden, warum die massenhaften Verbrechen in Deutschland und die breite Beteiligung daran aus allen Teilen der Bevölkerung möglich wurden. Bis zuletzt findet er diesen nicht bzw. gibt keine explizite Erklärung dazu ab. Das ältere Nürnberger Ehepaar Halberstadt, bei dem der amerikanische Richter wohnt, behauptet in einer Schlüsselszene eher unglaubwürdig – stammelnd, Stimme überschlagend – von den politischen Absichten der Nazis "nichts gewusst" zu haben ("...wir waren nie bei den Aufmärschen", "...das wussten doch nur wenige!") und versucht sich dennoch gleichzeitig zu rechtfertigen ("...und wenn, was hätten wir denn dagegen tun können?", "...Sie denken doch nicht etwa, wir seien Nazis?"), worauf der lebenserfahrene ältere Richter nur bedächtig schweigt und still sinniert. Der Film ist in seiner künstlerischen Absicht differenziert und zeigt die schwierige juristische und moralische Aufarbeitung. Die Position des Verteidigers wird am Ende von Richter Haywood bezüglich der inneren Richtigkeit "ihrer Logik" bestätigt, aber sie könne "das Recht" nicht ersetzen. Ein Kunstgriff, der die entscheidende Wende gegen Ende des Films bringt, ist die Selbstanklage des NS-Juristen Janning. So kann schließlich der gerichtliche Schuldspruch erfolgen, ohne dass der Film die Maxime des reinen "Verstehenwollen" verlässt, denn das "Urteil von Nürnberg" folgt inhaltlich dem Selbsteingeständnis der Angeschuldigten (vertreten in der Person Dr. Janning), in der Durchsetzung und Verteidigung der eigenen moralischen Ansprüche in grotesker Weise versagt zu haben.
Ich werde die Änderungen wie oben in den nächsten Tagen vornehmen, wenn kein Widerspruch kommt. Beste Grüße IP (von gestern, s.o.) 188.99.37.66; 18:02, 30. Jan. 2011 (MEZ) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 94.217.17.82 (Diskussion) )


Grundsätzlich stimme ich der Betrachtung des Films inhaltlich ja in weiten Teilen zu. Eine solche Analyse ist aber doch immer noch sehr POV lastig!

"Rhetorik und Argumentation ... sind sehr originalgetreu den juristischen Plädoyers der seinerzeitigen Verteidiger ... nachgebildet." Gibt es dafür einen Beleg?

"Der Film ist in seiner künstlerischen Absicht differenziert..."(POV)

"Ein Kunstgriff...ist die Selbstanklage..."(POV)

"...So kann schließlich der gerichtliche Schuldspruch erfolgen, ohne dass der Film die Maxime des reinen "Verstehenwollen" verlässt, denn das "Urteil von Nürnberg" folgt inhaltlich dem Selbsteingeständnis der Angeschuldigten (vertreten in der Person Dr. Janning), in der Durchsetzung und Verteidigung der eigenen moralischen Ansprüche in grotesker Weise versagt zu haben." (???) Ein sehr komplizierter Schachtelsatz, oder?

Und was ist bitte die Maxime des reinen "Verstehenwollen"??

Sorry, aber ich würde den Abschnitt Positionen des Films (Was ist damit eigentlich gemeint?) ganz weglassen und lieber noch ein paar belegte Rezensionen einbauen. Nichts für ungut! --Sukuru 00:07, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Auch aus meiner Sicht müsste, trotz aller ehrenwerten Versuche hier etwas zu retten, der Abschnitt aus Gründen der fehlenden NPOV leider entfernt werden. Grüsse--Randolph33 19:55, 2. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Literaturliste –Zweiter Teil– Bearbeiten

Wie bereits oben erwähnt, scheint die Literaturliste hier ungewöhnlich lang und umfangreich. Dem unbefangenen Betrachter nötigt sie zunächst Respekt ob der Arbeit des Autors ab. Bei näherem Hinschauen scheint sie jedoch für einen Wikiartikel ungewöhnlich lang und undifferenziert, da WP:Literatur#Auswahl fordert: „Es werden die wissenschaftlich maßgeblichen Werke sowie seriöse, möglichst aktuelle Einführungen aufgeführt. Eine beliebige oder möglichst lange Auflistung von Büchern ist nicht erwünscht.“ Dieser Vorgabe entspricht die Liste keineswegs (mehr). Ein Blick in die Versionsgeschichte zeigt, dass die Liste nicht nach und nach gewachsen ist, sondern zu einem überwiegenden Anteil aus dem zweiten Edit des ersten Autors stammt. Eine einfache Suche (mit einem beliebigen Ausschnitt der Literaturliste) bei der alten Tante G. fördert einen Link zur Cinematographie des Holocaust des Fritz Bauer Instituts hervor, der zur Zeit nur im Webcache von Google zu finden ist. Die Literaturliste der Cinematographie des Holocaust ist mit der damals eingestellten bis hin zu einzelnen Schreibweisen indentisch. Auch finden sich einzelne prägnante Formulierungen aus der Synopsis noch heute im Artikel, so z.B. der „trotzige Verteidiger Rolfe“.

Angesichts dieser Vorgeschichte scheint es mir nicht unangemessen, diese Liste drastisch zu kürzen. Ich schlage daher vor, nur diejenige Literatur im Artikel zu belassen, die nachträglich aufgenommen wurde und nicht dem oben genannten Edit entstammt. Gruß --Cologinux 01:28, 30. Jan. 2011 (CET)Beantworten

+1. Die Literaturliste wurde mit den zweiten Edit zu diesem Artikel am 6. Mai 2005 eingefügt und sieht leider sehr nach „copy + paste“ in Bezug auf die o.g. Webseite aus. So kann die Liste nach meiner Ansicht hier auf Dauer nicht stehen bleiben. Grüße--Randolph33 09:41, 30. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Dem stimme ich uneingeschränkt zu! Die Liste ist viel zu lang, unübersichtlich und eigentlich unbrauchbar. Sie wirkt so krampfhaft "bemüht" wissenschaftlich. Sie sollte auf drei bis vier Positionen zusammengekürzt werden. Es handelt sich hier um einen Artikel über einen Hollywoodfilm in einer Enzyklopädie und nicht um eine Doktorarbeit. --Sukuru 20:00, 2. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Inhaltsangabe Bearbeiten

Auch die Inhaltsangabe ist stark verbesserungsbedürftig. Es handelt sich - wie leider so oft bei Wikipedia-Artikeln über Filme - um eine detaillierte ellenlange Nacherzählung des Filmes und nicht um eine Inhaltsangabe. Es wird jedes Detail mit hineingepackt und erschwert es so dem Leser, der sich über den Inhalt des Filmes informieren will. Wer genau wissen will, was alles in einem Film passiert, soll sich den Film anschauen. Außerdem ist die am Ende eingefügte Quellenangabe fragwürdig. Sie bezieht sich auf einen Wikipedia-Artikel über die Nürnberger Prozesse. --Sukuru 07:50, 3. Feb. 2011 (CET) Ich habe jetzt mal die Inhaltsangabe gerafft, den Absatz "Positionen..." komplett ersetzt durch ein Zitat aus einer filmwissenschaftlichen Abhandlung (mit Quellenangabe) und die Literaturliste auf die Werke mit ISDN- Nummer zusammengestrichen. Ich denke mal, dass der Artikel so deutlich übersichtilicher, lesbarer und neutraler ist. --Sukuru 10:24, 3. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Hallo! Ein Entschuldigung für mein "hin und "her" von eben bei der Bearbeitung (das frisst Speicherplatz... sorry WP!), es war ein Versehen.

Finde den gekürzten Artikel sehr gelungen und auch den neuen Abschnitt "Intention" finde ich super ausgewählt. Danke Sukuru! --K.blomkvist 18:41, 3. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Danke für das Lob. Eigentlich finde ich die Inhaltsangabe immer noch ein bischen lang, aber es ist auch ein sehr langer Film... Gruß. --Sukuru 22:49, 3. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Ein langer (3h) und wichtiger Film, da ist das schon okay, selbst für ne enzyklopädie. --K.blomkvist 22:58, 3. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Hallo Sukuru, ich bin mit Deinen Änderungen natürlich auch einverstanden. Die Inhaltsangabe ist für einen Film von über drei Stunden Länge nach meiner Sicht schon reichlich knapp bemessen. Weitere Kürzungen würden den Film nur noch unvollständig schildern. Natürlich ersetzt die Inhaltsangabe nicht das Anschauen selbst. Aber der Leser sollte schon durch die Informationen in der Lage sein, sich ein werkgetreues Bild von dem Film zu machen. Außerdem sind nicht alle in Wikipedia beschriebenen Filme ohne weiteres erhältlich oder ein Leser kann oder will sie nicht ausleihen oder käuflich erwerben. Grüße --Cologinux 00:59, 4. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Ich mag halt keine langatmigen, ermüdenden Nacherzählungen ("....dann passiert das und dann geschieht jenes und dann kommt der und sagt zu jenem folgendes ......") Das verdirbt oftmals sogar das Bild von einem Film, weil es verwirrend und langweilig ist. Deine Formulierung mit dem "werkgetreuen Bild" finde ich eine sehr gute Definition für eine Inhaltsangabe. Also dann sind wir einer Meinung, dass die Länge der IA so schon in Ordnung geht. --Sukuru 08:04, 4. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Die Inhaltsangabe kann so bleiben, nur noch einmal kürzen würde ich sie nicht. Dass eine Inhaltsangabe langatmig und ermüdend ist muss übrigens nicht nur am Autor liegen, bisweilen liegt es auch ganz einfach am beschriebenen Film (siehe „werkgetreu“). :-) Grüße --Cologinux 12:59, 4. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Churchill-Zitat Bearbeiten

Im Plädoyer von Hans Rolfe (Maximilian Schell) sagte dieser, Winston Churchill hätte in einem offenen Brief an die Londoner Times geschrieben "Sollte England von einer Katastrophe heimgesucht werden, würde ich Gott bitten, uns einen Mann wie Hitler zu schicken!", ist das ein reales Zitat oder eine Hollywood-Erfindung? --Exodianecross 13:15, 4. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Das Zitat müsste aus den frühen 30ern stammen und ist in der Tat von Churchill (von dem es auch weitaus krassere Beispiele gibt). Man muss das alles immer im Kontext seiner Zeit sehen.--85.178.35.222 03:50, 21. Mai 2018 (CEST)Beantworten



FILMZITAT:

Nie werde ich vergessen, wie Ernst Janning ihn zurechtwies. Ich kann mir nicht denken, daß Hitler das in dieser Form jemals erlebt hatte. Janning sagte: »Herr Reichskanzler, was mich an Ihnen stört, sind nicht so sehr Ihre schlechten Manieren, das könnte man zur Not noch übersehen, vielmehr stört mich, daß Sie ein solcher Bourgeois sind.« Hitler erblaßte, starrte Janning an und ging. (nachdem hitler jannings frau bei einer veranstaltung bestürmt haben soll, da er so fasziniert von ihr gewesen sein soll) (von marlene dietrich im film gesprochen)

Ist es tatsächlich so geschehen, oder nur Hollywood? (nicht signierter Beitrag von 93.132.111.27 (Diskussion) 01:14, 8. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Die Frage stellt sich nicht, da Hitler tatsächlich gelebt hat, Ernst Janning jedoch eine erfundene Filmfigur ist, die beiden sich daher nie begegnet sind. Hummelhum (Diskussion) 17:09, 25. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Abspann Bearbeiten

Es war zu lesen "Von den gezeigten 99 Verurteilten befindet sich aktuell niemand mehr in Haft" da stimmt doch was nicht - zumindest aus der Sicht von 1961? 85.179.18.137 02:55, 13. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Siehe Diskussion im Abschnitt "Fußnote ist falsch". Marcus Cyron Reden 11:43, 13. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Titel/Lemma Bearbeiten

Laut Vorspann und auch laut der in WP maßgeblichen Regel, nämlich dem Eintrag im Lexikon des Internationalen Films#Urteil von Nürnberg heißt der Film Urteil von Nürnberg ohne bestimmten Artikel und müsste entsprechend bearbeitet und verschoben werden. -- Oi Divchino 13:19, 22. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Das scheint richtig zu sein. Erst bei einer Theaterinszenierung 2003 wurde der Titel mit dem Artikel das nachweisbar verwendet (Ernst-Deutsch-Theater, Programmheft: Das Urteil von Nürnberg von Abby Mann. Premiere 27. Februar 2003). Die IMDB scheint da nicht zuverlässig zu sein. Auch das PDF des Spiegel-Artikels zum Film vom 14.06.1961 kennt kein das. Die Häufigkeit der Verwendung des längeren Titels sollte kein Grund sein, nicht das seinerzeitige Original zu zitieren. Durch die Weiterleitung bleibt auch die jüngere Fassung auffindbar. --bios 14 02:16, 23. Feb. 2019 (CET)Beantworten