Diskussion:Unnützes Hin- und Herfahren

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Jordi in Abschnitt Geschichte dieses Gesetzes

Falsches Lemma Bearbeiten

Das Lemma heißt Unnützes Hin- und Herfahren, es geht aber ausschließlich um unnützes Hin- und Herfahren in Deutschland. Da es recht wahrscheinlich in anderen Staaten ähnliche Tatbestände und entsprechende Gesetze oder Verordnungen gibt, gehört dieser Artikel auf Unnützes Hin- und Herfahren (Deutschland). BerlinerSchule 00:01, 22. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Nur dann, wenn es auch in anderen Staaten eine Ordnungswidrigkeit (o.ä.) mit dieser genauen Bezeichnung Unnützes Hin- und Herfahren gibt, und das scheint mir doch nicht eine zwingende Annahme zu sein. Beispielsweise wäre es sinnlos, Einfache Gesellschaft nach Einfache Gesellschaft (Schweiz) zu verschieben, weil es eine Personengesellschaft unter dieser Bezeichnung nur in der Schweiz gibt. Gestumblindi 03:03, 22. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Geschichte dieses Gesetzes Bearbeiten

der eigentliche tatbestand bezog/bezieht sich auf eine fassung dieses paragraphen aus dem jahre 1932 (wenn ich mich recht erinnere) und in diesem stand unter absatz 2 sinngemäß "auch nicht zu bewachung und ausübung einer bügerwehr ....nicht zur bewachung eines dirnenviertels...beides ist als unnötiges hin und herfahren zu betrachten..."

kurze geschichte dazu: ich wurde mit einem kumpel von einer zivilstreife (zurecht) angehalten da wir diese ein wenig geärgert hatten :-) nach 25min schikane (ja, das waren wir selber schuld!) sagte auch der zweite beamte endlich mal ein wort "ich könnte euch jetzt 20 € abknöpfen nach §30 absatz 2, aber da ich heute keinen bock hab, könnt ihr das jetzt selber nachlesen in der bücherrei"

naja, wir waren in der bücherrei und in einer dortigen uraltausgabe (riesenschmöker, seit jahrtausenden ungelesen in der ecke stehend) stand wirklich oben erwäöhnter blödsinn. leider finde ich diesen prargraphen nicht mehr :-(

villeicht erwähnenwert oder könnte verlinkt werden??

gruß aus wesel :-) (nicht signierter Beitrag von 109.46.77.4 (Diskussion) 22:55, 16. Okt. 2012 (CEST)) Beantworten

Im Reichsgesetzblatt stand davon nichts. Der Paragraf ist lustigerweise 1956 als Reaktion auf die Halbstarkenkrawalle (Horden von Jugendlichen auf Moppeds) eingeführt worden. Vergleiche Damals (Zeitschrift), Ausgabe 10 2001. (nicht signierter Beitrag von 83.221.81.164 (Diskussion) 18:34, 19. Okt. 2014 (CEST))Beantworten
Danke, das sollte aber auch im Artikel stehen. Hab mir die Zeitschrift besorgt und füge das ein.--Jordi (Diskussion) 09:39, 20. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Kreisverkehr Bearbeiten

Ist der Tatbestand eigentlich erfüllt, wenn man mehrere Runden durch einen Kreisverkehr fährt? In einem Kreisverkehr fährt man ja nicht "hin und her", sondern "herum"? ---178.5.175.51 15:57, 20. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Situation im Ausland Bearbeiten

Gibt es ein vergleichbares Gesetz auch in anderen Ländern? Wenn ja, in welchen? (nicht signierter Beitrag von 2003:DF:1F39:3174:2DBF:68A0:F5AA:A5B3 (Diskussion) 00:46, 4. Mai 2020 (CEST))Beantworten