Diskussion:Unmittelbarer Zwang/Archiv/1

Bildunterschrift und -titel

Der Begriff "verbringen" in Zusammenhang mit Gewaltanwendung stammt aus dem Wörterbuch des Unmenschen, zumindest aber handelt es sich um übelstes Amtsdeutsch, wenn nicht Nazijargon. Sollte auf WP nicht reproduziert werden. --Stobaios (Diskussion) 03:53, 7. Mär. 2013 (CET)

Bitte belegen, dass deine Auffassung von der Wissenschaft geteilt wird. --Benatrevqre …?! 12:23, 18. Mär. 2013 (CET)
Auf Diskussions-Seiten besteht keine Belegpflicht. Da du offenbar Verständnisschwierigkeiten hast, hier zwei kurze Hinweise: "verbringen" wird auch im Duden als "Amtsdeutsch" gekennzeichnet, Bastian Sick schreibt im Spiegel:
Mitunter findet man das Verb "verbringen" anstelle von "deportieren": "Tausende Juden wurden nach Auschwitz verbracht und getötet." Hier lässt sich seine Verwendung damit begründen, dass ein klarer Bedeutungsunterschied zum einfachen Verb "bringen" besteht: in "verbringen" klingen Unrecht und Gewalt an - genau wie bei "verschleppen" im Unterschied zum harmlosen "schleppen". Warum aber werden Verletzte im Polizeijargon ins Krankenhaus "verbracht" statt "gebracht"?[1] | --Stobaios (Diskussion) 19:59, 18. Mär. 2013 (CET)

Dienstlich zugelassene Schusswaffen

Dienstlich zugelassene Schusswaffen sind in der Regel [...] Handgranaten (Bayern, Hessen). Nunja ... --77.181.124.1 15:02, 5. Aug. 2011 (CEST)

Mit Auslassungspünktchen an der richtigen Stelle kann man alles zeigen (Kain ging hin und erschlug seinen Bruder Abel... So gehe auch du hin und tue ein selbiges. ;)) Aber mal abgesehen davon Art. 61 Polizeiaufgabengesetz ([2]. Für Hessen habe ich entsprechendes bei einer Kurzsuche nicht gefunden, dafür aber die Vorschrift in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz für die Bundespolizei Handgranaten und Maschinengewehre zugelassen sind, wenn diese auf Anforderung tätig wird.--HolgerB 17:58, 6. Aug. 2011 (CEST)
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