Diskussion:Ulrich Baumgärtner

Letzter Kommentar: vor 15 Tagen von Godihrdt in Abschnitt Zeitnahe Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
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Zeitnahe Versetzung in den einstweiligen Ruhestand Bearbeiten

Hallo zusammen, Thomas Wiegold schreibt, dass „die Inspekteure von Streitkräftebasis (SKB) und Sanitätsdienst, Martin Schelleis und Ulrich Baumgärtner, im Mai in den Ruhestand gehen“ werden. Nicht aktuell für den Artikel bestimmt, aber als Heads-up für anstehenden personelle Veränderungen im Mai 2024. Godihrdt (Diskussion) 17:07, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

@Asperatus: § 50 Abs. 2 SG, „Der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Berufsoffizier gilt mit Erreichen der allgemeinen Altersgrenze als dauernd in den Ruhestand versetzt.“ Was ist die Quelle für deine Bearbeitung? Die Allgemeine Altersgrenze ist gem. § 45 Abs. 1 SG, „Für Berufssoldaten werden folgende allgemeine Altersgrenzen festgesetzt: 1. die Vollendung des 65. Lebensjahres für Generale […]“ --Godihrdt (Diskussion) 22:04, 2. Mai 2024 (CEST)Beantworten
@Godihrdt:: Hier geht es eben nicht um § 50 SG, sondern um § 45 Abs. 2 SG. Baumgärtner hatte die Besondere Altersgrenze überschritten. --Ralph (Bungert55) (Diskussion) 10:45, 3. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Und was machen wir mit der Quelle, die etwas anderes aussagt, dass er nämlich mit Schelleis in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden soll? Den würde das auch betreffen. --Godihrdt (Diskussion) 11:14, 3. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Wie sicher ist die Quelle denn? Grundsätzlich gilt § 44 SG, in diesem Fall der Abs. 2. § 50 SG wird heransgezogen, wenn die besondere Altersgrenze noch nicht erreicht ist und die Person aus politischen Gründen gehen soll oder will. --Ralph (Bungert55) (Diskussion) 11:24, 3. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Mir ist schon klar, wofür § 50 da ist. Die Frage ist aber auch versorgungsrechtlich nicht trivial. Wenn Ulrich Baumgärtner jetzt in den Ruhestand nach der besonderen Altersgrenze geht, erhält er ab sofort nur noch knapp über 70 % seiner bisherigen ruhegehaltsfähigen Bezüge. Versetzt man ihn jetzt nach § 50 in den einstweiligen Ruhestand, erhält er noch über zwei Jahre seine vollen Bezüge. Die Begründung von @Asperatus, es sei „nicht notwendig“, ist kein Beleg dafür, dass man es nicht macht.
Und der § 50 ist auch nicht per se eine Bestrafung, Zorn ist auch nicht so verabschiedet worden, weil er in Ungnade gefallen wäre. Und auch Zorn war mit 63 Jahren, 3 Wochen und 4 Tagen Alter über der besonderen Altersgrenze, er wurde [trotzdem in den einstweiligen Ruhestand verabschiedet]. Es ist nirgendwo geregelt, dass der § 50 oberhalb der besonderen Altersgrenze nicht angewendet werden kann, ganz im Gegenteil, er kann (!) bis zum erreichen der allgemeinen Altersgrenze angewendet werden.
Ich gebe zu, dass die Quelle nicht eineindeutig ist, was die Zurruhesetzung der beiden Generäle betrifft: Inspekteur der Streitkräftebasis kündigt Abschied für 14. Mai an --Godihrdt (Diskussion) 12:45, 3. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Und zuletzt: Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass die besondere Altersgrenze angewendet wird, deswegen ist es auch aus meiner Sicht nicht stimmig, mit dieser zu argumentieren: § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 --Godihrdt (Diskussion) 12:54, 3. Mai 2024 (CEST)Beantworten
„Versetzt man ihn jetzt nach § 50 in den einstweiligen Ruhestand, erhält er noch über zwei Jahre seine vollen Bezüge.“ – Das stimmt so nicht. Geregelt in § 26 SVG, Abs. 9. Der ändert nur etwas, wenn der nach § 50 SG zur Ruhe gesetzte Soldat, seinen Dienstgrad noch nicht so lange hatte, dass er ruhegehaltsfähig ist. Dies trifft bei der zur Ruhe gesetzten Inspekteuren nicht zu. Ansonsten – bei Zorn ist die Quelle offiziell, Augen geradeaus ist zwar meist gut informiert, aber eben nicht offiziell. --Ralph (Bungert55) (Diskussion) 14:19, 3. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Leider nicht richtig, bitte mal in § 27 schauen. --Godihrdt (Diskussion) 14:36, 3. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Auch nicht richtig, die richtige Antwort steht in § 4 BBesG Abs. 1: Volle Bezüge für drei Monate! --Ralph (Bungert55) (Diskussion) 15:09, 3. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ihr macht das schon 👍 Schönes Wochenende. --Godihrdt (Diskussion) 16:47, 3. Mai 2024 (CEST)Beantworten