Diskussion:Tatwaffe

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von FordPrefect42 in Abschnitt Belege fehlen

Wäre es dann nicht sinnvoll eine Auswahlsite einzurichten unter Tatwaffe wo man den Unterschied erklärt? (nicht signierter Beitrag von 84.154.233.88 (Diskussion) 14:54, 27. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Warum wird von Tatwaffe auf Die Firma weitergeleitet?

-- 192.78.147.13 12:09, 3. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Weil es keinen anderen passenden Artikel gibt, und einer der Mitglieder so heist? --P.C. 12:10, 3. Dez. 2010 (CET)Beantworten


Sehr seltsam, weil ich von Tatmittel kam, einem Artikel, und ich bei Tatwaffe mit gewisser gerechtfertigter Haltung auch einen erwartete.

-- 91.20.225.187 20:34, 3. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Da hst Du Recht. Dann sei doch mutig und schreib einen. --P.C. 18:26, 5. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Waffenschein > Waffenbesitzkarte

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Hallo,

ich habe mir mal erlaubt Waffenschein in Waffenbesitzkarte (WBK) um zu ändern. Die WBK berechtigt zum Besitz von Schußwaffen, der Waffenschein jedoch berechtigt nur das führen der Waffe in der Öffentlichkeit. Da es ja hier in dem Artikel um den Besitz der Waffen geht, erscheint mir daher WBK sinnvoller.

Bismarck-9 (Diskussion) 10:11, 23. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Belege fehlen

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Der Artikel ist komplett belegfrei. Es geht nicht daraus hervor, ob der Begriff über die Trivialbedeutung ("Waffe, mit der eine Straftat begangen wurde") hinaus eine fachspezifische Verwendung hat, also z.B. ob er im Strafgesetzbuch festgelegt oder in kriminologischer Fachliteratur definiert ist. Die Abgrenzung zu Tatmittel (ebenfalls unbelegt) bleibt unklar. Die Aufzählung möglicher Typen von Tatwaffen erscheint assoziativ, unsystematisch und selbstgebastelt, also letztlich TF. --FordPrefect42 (Diskussion) 15:49, 28. Aug. 2016 (CEST)Beantworten