Diskussion:Strafzumessung (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Pistazienfresser in Abschnitt Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts

Redirect von Strafmass Bearbeiten

Was haltet Ihr davon, einen Redirect von Strafmass einzurichten? Ich habe lange nach dieser Seite gesucht. --Markus Schaal 16:03, 3. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Ich habe mal eine Weiterleitung von Strafmaß nach hier eingerichtet. Darauf sollte man kommen, jedenfalls mit Hilfe des Dudens... ;-) --80.149.16.69 11:39, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Verlinkung ins Englische Bearbeiten

Ich habe die englischen Artikel sentence und verdict gelesen und denke, dass Strafzumessung dem englischen sentence entspricht. Und Urteil entspricht dem englischen verdict. Kann das jemand bestätigen? Man könnte hier dann auf sentence verweisen. --94.216.96.26 11:33, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Sentence heißt eigentlich nur Strafe. Die rechtliche Sanktion Strafe ist aber leider mit dem allgemeinen englischen Wort punishment verlinkt. Eigentlich müsste man wohl bei Strafe auf sentence verweisen, denke ich. Strafzumessung ist eher der theoretische Gedankengang, bevor man straft, aber das wird man in dieser Ausführlichkeit im anglo-amerikanischen Recht vergeblich suchen. --85.216.105.121 19:47, 13. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Die Verlinkung soll den Artikel treffen, der das gleiche behandelt, nicht die korrekte Übersetzung des Begriffs (die es evtl. nicht gibt oder die mehrdeutig ist). --195.37.186.62 05:09, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Absolute Theorien Bearbeiten

Wie kann man denn auf den Gedanken verfallen, die absoluten Theorien seinen "überkommen"? Ohne die Elemente der absoluten Theorie lässt sich weder das Tat- noch das Schuldprinzip begründen, sie allein liefert den theoretischen Unterbau für schuldangemessenes Strafen. Sie nimmt den Täter in seiner Normhaltung ernst und degradiert ihn nicht zum bloßen pathologischen Gefahrsachverhalt. Anhänger der relativen Theorie können nicht begründen, warum eliminierende Strafen ungerecht sein könnten. (nicht signierter Beitrag von 95.118.96.60 (Diskussion) 11:59, 14. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Heute herrschende Meinung ist die Vereinigungstheorie (also absolute und relative Theorie in Kombination).--85.216.105.121 19:44, 13. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Der Abschnitt im Artikel grenzt die relative imho nicht richtig gegen die absolute ab, bzw. sagt nicht klar, welche Bereiche zu beiden gezählt werden können. --195.37.186.62 05:19, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Regionale Unterschiede Bearbeiten

werden bisher nicht erwähnt, obwohl erheblich. Siehe: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wo-deutschlands-strengste-richter-sitzen-a-1230399.html

Schweizer Literatur Bearbeiten

Wieso ist Schweizer Lit. angegeben, obwohl es sich um einen Artikel mit alleinigem Bezug zu Deutschland handelt? Hat es mit dem ebenso fragwürdigen Satz im ersten Absatz des ersten Abschnitts zu tun? --109.91.37.210 19:56, 5. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts Bearbeiten

Ist durch den Bundesrat und wird aller Voraussicht nach am 1. September in Kraft treten vgl. im DIP und Gesetzesfassung für BR. Schon jetzt darauf hinweisen? --Pistazienfresser (Diskussion) 14:52, 12. Jul. 2023 (CEST)Beantworten