Diskussion:Stiftungshochschule

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von GroupCohomologist in Abschnitt Nachteile werden nicht benannt

Dieser Artikel wird bearbeitet und freut sich über Hilfe --Jeb 17:35, 16. Jul 2005 (CEST)

Vorteile einer Stiftungshochschule?

Bearbeiten

Dies könnte man mal darstellen. Der einzige Vorteil, der mir einfällt ist, dass der Träger eine "Haftungsbeschränkung" hat. Irgendeinen Grund muss es ja haben, dass so viele Unis in Stiftungshochschulen umgewandelt werden. Ein weiterer Punkt ist die Finanzierung: wird in so eine Stiftung immer zugeschossen, lebt die Uni von der Verzinsung,...

--89.49.180.8 11:05, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Vor- und Nachteile?

Bearbeiten

was sind die vor- und nachteile eine stiftungshochschule gegenüber einer hochschule in trägerschaft eines bundeslandes??? --91.37.113.235 12:01, 3. Jan. 2010 (CET)Beantworten

bin leider kein Experte, soweit mir bekannt ist, hat das jedoch rechtliche Konsequenzen (die nicht zwingend nur durch die Stiftungs-Trägerschaft hergestellt werden können, durch diese aber gut machbar sind), indem die Hochschule eine eigenständige Rechtsperson wird und nicht mehr eine "Erscheinungsform" des jeweiligen Bundeslandes. Das dürfte mehr Autonomie im Bereich (1) Hochschule als Arbeitgeber, (2) Berufungen, (3) Budgetverwaltung bedeuten. Die Vor- und ggf. Nachteile ergeben sich vermutlich nicht so sehr daraus, dass die Stiftung neue Chancen eröffnet, sondern dass - sagen wir - Hindernisse und Schwerfälligkeiten durch die vormalige Trägerschaft des Bundeslandes entfallen. -- 88.75.236.28 17:26, 22. Jan. 2012 (CET)Beantworten
eine universität ist auch so schon eine eigenständige rechtsperson, nämlich eine Körperschaft öffentlichen Rechts, um genauer zu sein. hier findet sich die erklärung des niedersächsischen ministeriums für wissenschaft und kultur, welche folgen die überführung in eine stiftungsuniversität hat.--86.56.32.40 21:54, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Nachteile (u.a.):

  • Mitarbeiter sind nicht länger beim Land beschäftigt --> kein Tarifzwang
  • Gebäude werden nicht zwangsläufig(kostenfrei) der Hochschule überlassen.
  • Im Stiftungsrat sind, anders als z.B. im Senat, keine Studierenden vertreten.
  • Sitzungen des Stiftungsrates sind geheim, weitere z.B. Senatsmitglieder oder Mitarbeitervertreter dürfen den Sitzungen beiwohnen, aber nichts nach außen tragen. Eine Kontrolle des Rates ist somit nicht möglich.
  • Stiftungsuniversitäten können vom Land finanziell schlechter gestellt werden, als reguläre Hochschulen des Landes, da sie auf eigenen Wunsch eigenständig geworden sind.
  • Stärkung des Präsidiums auf Kosten der gewählten Gremien, da weniger Angelegenheiten genehmigungspflichtig werden. (nicht signierter Beitrag von 95.88.218.189 (Diskussion) 22:21, 20. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Nachteile werden nicht benannt

Bearbeiten

Im Artikel werden nach aktuellem Stand keine Nachteile einer S. benannt. Da hier auf der Seite welche erwähnt werden, schlage ich vor, sie endlich einzuarbeiten. Außerdem gibt es doch bestimmt Quellen, die sich mit der Thematik auseinandersetzen und die man dabei erwähnen kann. -- Gut informiert (Diskussion) 14:25, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Nach meiner Erfahrung werden in den Quellen die Nachteile viel seltener benannt als die Vorteile. Außerdem habe ich soeben die studentische Ansicht zur Osnabrücker Ablehnung in den Artikel eingebaut. Ich behaupte daher, dass wir den Neutralitätsbaustein nicht mehr benötigen. Um aber eine Diskussion zu ermöglichen, warte ich zwei Wochen, vor ich den Baustein entferne. --GroupCohomologist (Diskussion) 09:40, 25. Apr. 2017 (CEST)Beantworten