Diskussion:Stadionverbot

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Der Förster in Abschnitt Stadionverbot kontrllieren

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Die Artikel Stadionverbot und Nationales Konzept Sport und Sicherheit haben sich thematisch überschnitten. Daher wurden aus dem Artikel Nationales Konzept Sport und Sicherheit einige Textpassagen übernommen und in Stadionverbot eingefügt.

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Ne discere cessa! Kritik/Lob 14:23, 25. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Duisburg / Hausrecht in der Innenstadt? Bearbeiten

"In diesem Fall geriet ein Fan nach eigenen Angaben unbeabsichtigt in eine Randale mit Fans des MSV Duisburg in der Duisburger Innenstadt. Die Staatsanwaltschaft stellte ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs ein. Dennoch verhängte der MSV Duisburg gegen alle Personen, gegen die ermittelt wurde, ein bundesweites Stadionverbot. Der BGH stellte fest, dass die Maßnahme durch das Hausrecht gedeckt sei."

Irgendwie erscheint dies unlogisch. Ein Vorfall in der Innenstadt, der durch das Hausrecht des MSV Duisburg gedeckt sei? Wie soll der MSV Duisburg in der Innenstadt, also offenbar im öffentlichen Raum, ein Hausrecht ausüben?--Steigi1900 (Diskussion) 12:26, 27. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Das Hausrecht und damit das Stadionverbot bezieht sich nicht auf den Innenstadtbereich, sondern auf den Stadionbereich. Nur die Ursache für den Gebrauch dieses Hausrechts - also die vorgeworfenen Ausschreitungen - lag im öffentlichen Raum. --Zorbedit (Diskussion) 22:19, 27. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Stadionverbot kontrllieren Bearbeiten

Wie will man denn kontrollieren, ob gegen einer bestimmten Person ein deutschlandweites Stadionverbot vorliegt? Man muß ja schließlich beim Kartenkauf, und an der Einlasskontrolle NICHT seinem Ausweis vorzeigen. MfG:--Der Förster (Diskussion) 12:40, 5. Dez. 2017 (CET)Beantworten