Diskussion:Staatsgebiet

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 176.198.168.99 in Abschnitt Land- und Seefläche
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Staatsgebiet“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Souveränität

Bearbeiten

Der Vertrag mit Kuba besagt, daß Kuba die "ultimate sovereignty" über Guantanamo hat. Daß interpretieren zumindest die Amis zeitlich, also als "dann wieder, wenn wir da mal weg sind." -- JensMueller 19:23, 11. Mär 2004 (CET)

Sonderfälle

Bearbeiten

Sonderfälle wie die Eisebahnbrücke bei Berlin-Steinstücken oder die Brücke über die auf deutschem Gebiet befindliche Straße bei Selfkant sollten hier auch erwähnt werden. --80.128.126.68 20:15, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Diplomaten

Bearbeiten

Diplomaten und deren Vertretungen wurden fälschlich als "exterritorial" bezeichnet, sie sind es aber nicht! Wurde korrigiert. -- Master Steve 23:39, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Die Vertretungen wurden früher tatsächlich als exterritoriale Gebiete angesehen. --217.184.130.205 12:39, 2. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Abgrenzung Staatsgebiet / Hoheitsgebiet

Bearbeiten

nachdem ja wohl beide Begriffe inhaltlich unterschiedlich sind - könnte eventuell ein Kundiger im aus der Versenkung geholten Stub Hoheitsgebiet und auf der Vorderseite hier eine kurze Abgrenzung der Begriffe einbauen? in Hoheit (Staatsrecht) steht da ganz wenig zu drin, aber ich verstehe es nicht. Dankeschön, Rbrausse (Diskussion Bewertung) 19:30, 13. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Luftraumgrenze über der See?

Bearbeiten

Aufgrund der aktuellen Situation (heutige Luftraumverletzung durch Tu-95 über den Niederlanden) wäre eine Beschreibung bzgl. der Luftraumgrenze eines Staates sinnvoll, bzw. eine Erläuterung des Zusammenhangs mit der seerechtlichen "12-Meilen-Zone". Danke! (nicht signierter Beitrag von 195.140.123.27 (Diskussion) 14:35, 24. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Merkmale von Staaten

Bearbeiten

Das klassische Völkerrecht kennt drei Merkmale des Staates:

Dazu nur eine Anmerkung: Man kann einen Begriff nicht mit Hilfe dreier Begriffe erklären, in denen dieser Begriff vorkommt. MfG Harry8 10:25, 1. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Flußgrenze

Bearbeiten

Das stimmt nicht immer so. So hat die Bundesrepublik die Staatsgrenze gegenüber der DDR am DDR-Ufer der Elbe verortet. Die Staatsgrenze zu den Niederlanden ist in der Ems nicht geklärt. MfG Harry8 12:12, 18. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Land- und Seefläche

Bearbeiten

Das Staatsgebiet umfasst die Land- und Seefläche eines Staates. Wenn von der Fläche eines Staates die Rede ist, dann aber eigentlich immer nur die Landfläche? Wer weiß es genau?--176.198.168.99 18:13, 17. Jun. 2018 (CEST)Beantworten