Diskussion:Splatterfilm

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Herr Nachttischlampe in Abschnitt Die Bundesprüfstelle beschlagnahmt nichts....

Pasolini Bearbeiten

Ich bin kein Experte, deswegen richte ich diese Frage mal an Experten, die das vielleicht editieren wollen: Wäre Pasolinis "Salò o le 120 giornate di Sodoma" ("Die 120 Tage von Sodom") nicht eine Erwähnung wert? Wohl kein reiner Splatter-Film, aber Einflüsse sind hier sicher vorhanden, und Pasolini ist ja im Gegensatz zu vielen reinen Splatter-Regisseuren als "Qualitäts-Regisseur" anerkannt.



"...Es gibt Leute, die denken, dass nur Bruce Campbell diesen Sprung geschafft hat...."

Naja, ich würde denken, das vor allen dingen jamie lee curtis "den sprung" geschafft hat, oder ?

War die nicht eher im Slasher-Genre tätig? --roger zenner 23:36, 10. Okt 2004 (CEST)


Also meiner Meinung nach ist "Salo" (bzw. "Die 120 Tage von Sodom") eher in Richtung Torture Porn einzuordnen. Splatterfilme bilden ja selten ein eigenes Genre, "sondern bezeichnen eine allgemeine Strategie affektorientierter filmischer Körperdarstellung".

Unbestrittenes Meisterwerk? Bearbeiten

Der Artikel an sich ist gut, aber dass es sich bei "Cannibal Holocaust" um ein "unbestrittenes Meisterwerk" handeln soll, ist sachlich nicht korrekt. Ich bestreite das nämlich ;-) Ganz im Ernst, diese Wertung ist nicht neutral und sollte entfernt werden. Auch sonst gibt es gelegentlich "weasel words" wie "gilt als" und so. 84.60.219.19 05:58, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Für das Subgenre Kannibalenfilm dürfte die Aussage zutreffend sein. --Gripweed 11:30, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Nein, Verzeihung, das ist auch nicht für dieses Subgenre zutreffend. Es gibt genug negative Rezensionen dazu, und ein Meisterwerk ist dieser Film ganz gewiss nicht. Auch sind - zumindest in der englischsprachigen Wikipedia - Formulierungen wie "gilt als" (bei wem? bei Psychos?) zu Recht verpönt. Es interessiert mich in einem Wikipedia-Artikel auch nicht, was nach Meinung einzelner Leute zutreffend "sein dürfte". Meiner Meinung nach ist zutreffend, dass der Film ein Scheißdreck ist, aber auch DAS hätte in einem neutralen Artikel nichts verloren. Ich bitte nochmals um Neutralität. 84.60.208.169 21:47, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten
[1] (Ein Satz in der Mitte), [2], englischer Artikel in der Wikipedia, [3] deuten alle darauf hin, dass der Satz so stehen bleiben kann. Es steht dir aber frei den Artikel zu editieren. --Gripweed 00:46, 29. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Hab jetzt doch geändert. So in Ordnung?--Gripweed 11:41, 29. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Indizierung von "Tanz der Teufel" Bearbeiten

Im Artikel steht das Tanz der Teufel beschlagnahmt wurde, nicht indiziert. Ist das so wie es da steht an sich net falsch?? Bis zur Reform des Jugendschutzgesetztes in 2003 musste Filme doch erst vorher indiziert werden und konnte erst dann beschlagnahmt werden. Kann das einer Pruefen bzw. bestaetigen? Update: Habe mir den Beschlagnahmebeschluss durchgelesen und den Artikel dementsprechend geaendert.

gute Arbeit

Texas Chainsaw Massacre Bearbeiten

Der im Text erwähnte Film "The Texas Chainsaw Massacre" ist mit Sicherheit kein Splatterfilm. Es gibt keine explizite Darstellung von "Splatter"-Elementen. Der Film hat einige drastische Darstellungen, funktioniert aber hauptsächlich auf psychologischer Basis.

Tatsächlich gibt es im Original keine drastischen Gewaltszenen. Trotzdem wird TCM meist als Splatterfilm gezählt. Keine Ahnung, wieso das so ist. Das Remake jedenfalls enthält kaum psychologische Elemente, dafür aber Splattersequenzen. Gripweed 00:12, 18. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
  --- Für RAFPeterM: Nein, ich meine in der Tat das Original. Ich habe das Remake nicht gesehen. 
      "TCM" (von Tobe Hooper) ist wesentlich besser als sein Ruf. Leider ist das ungeschnittene 
      Original in Deutschland offiziell immer noch nicht erhältlich. Wobei sich natürlich die Frage
      stellt, wieso ein Film, der keine explizite Gewalt zeigt, überhaupt gekürzt wird...Es spricht 
      nichts dagegen, dass sich Volljährige diesen Film, insofern er sie interessiert, 
      ansehen...--80.133.222.215 15:36, 20. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Wichtige Regisseure Bearbeiten

Die Auflistung "Wichtige Regisseure" sollte entsprechend "wichtige" oder besser "bekannte" Filmemacher des Genres enthalten. Würde man jeden drittklassigen Regisseur aufführen, wäre die Liste ellenlang. Der Sinn einer Enzyklopädie ist die Begriffsklärung (plus einiger wichtiger Beispiele). Einige Namen wurden aus diesem Grunde von mir entfernt. Es nützt niemandem, wenn Namen aufgeführt werden, die nur dem Genrepublikum bekannt sind.


Widerspruch? Bearbeiten

in der Einführung steht " Splatter oder Gore sind jedoch nicht auf den Horrorfilm beschränkt, die unterschiedlichsten Filme können Splatter- und Gorefilme sein "; dass wiederspricht jedoch dem ersten Satz und auch der Information bei Merkmale.


Habs mal geändert, hoffe das passt so.

Wichtige Schauspieler Bearbeiten

Martina Ittenbach sollte entfernt werden, da sie weder wichtig, noch bekannt ist, jedenfalls außerhalb der Ittenbach Filme. Sie so in einer Reihe mit Depp und Pitt zu stellen, geht mir ein wenig zu weit. über jamie lee curtis müßte noch nachgedacht werden, spielt Sie immerhin auch in wichtigen slasher mit splatter anteilen (prom night; terror train) mit.

die frage ist wohl ob depp und pitt je in splatterfilmen mitgespielt haben, oder doch nur irgendwelche blutlastigen hollywoodschinken hier eingetragen wurden, die ittenbach filme zumindest sind splatter ... Bunnyfrosch 22:12, 10. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Splatterfilm? Bearbeiten

Man kann Shaun of the Dead doch wohl kaum als Splatterfilm ansehen. Parodie davon, ja, aber der Film is doch Lammfrom. (ST)

Gore=Gedärme? Bearbeiten

Seit wann ist die deutsche Übersetzung von "Gore" denn bitte "Gedärme" ? Lautet sie nicht viel mehr "gerinnen" bzw. "geronnenes Blut" u.ä. wie auch in dem Artikel zu diesem Sub-Genre ?!? --*Demut* 21:30, 10. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Done. --Gripweed 22:12, 10. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Merkmale Bearbeiten

In diesem Abschnitt steht, dass Splatterfilme dem Zuschauer einen "zum Teil geschmacklosen Humor" abverlangen. Geht das nicht etwas zu weit in eine negativ wertende Richtung?

Wurde in "eigensinnigen Humor" geändert.--Volunteer 22:26, 26. Mai 2007 (CEST)Beantworten
schwarzer humor würde besser klingen?? weil so eigensinnig ist mein humor ja nun nicht^^ und die monty phytons hab auch manchen splatterlastigen gag verzapft ... daher in schwarz geändert :) Bunnyfrosch 22:34, 26. Mai 2007 (CEST)Beantworten

liste der splatterfime Bearbeiten

was gibt es denn für kriterien in diese liste?? die meisten der filme sind nun alles andere als ein splatterfilm sondern hollywood fsk 18 produktionen, die einzige die ich da drinlassen würde ist hostel. und shaun of the dead ist oben schon angesprochen wurden ... da gibt es a) witzigere filme dead alive und b) filme mit höherem gorefaktor - della more della morte. ich möchte anregen, hier vielleicht ein paar kriterien für eine aufnahme in diese liste zu schaffen, vorschlagen würde ich

  1. keine fsk 18 freigabe eventuell nicht mal eine jk freigabe für die uncut fassung
  2. keine auswertung des films im kino (läßt sich nur für die letzten 20 jahre anwenden)
  3. wahrnehmung als splatterfilm und nicht als horrorfilm, hier müßte man über rape and ravenge slasher wie muttertag sprechen ...

würde mich freuen, wenn ich damit nicht alleine hier stehe Bunnyfrosch 23:18, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ähem, nein.
Was die 18er Freigabe angeht: dann würde ja z.B. Night of the Living Dead rausfallen.
Kino: Dawn of the Dead raus
Abgrenzung ist schwierig; Muttertag ist nun mal ein Splatterfilm und wird auch so wahrgenommen.
Filme in der Liste, die ich entfernen würde wären: Shaun of the Dead (stimme dir da zu), Die Fliege (kein Splatter im eigentlichen Sinne), Bride of Re-Animator (da Fortsetzung), From Dusk Till Dawn (Mainstream), Land of the Dead (zwar ganz nett, reicht aber nicht an die Trilogie ran), Severance (kenne ich nicht). Das du außer Hostel keinen drinlassen würdest, wundert mich sehr. Bis etwa 1985 sind ja nur die Klassiker genannt. Gruß,Gripweed 23:45, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten


man sollte noch Texas Chainsaw Massacre The Beginning mit in die Liste aufnehmen.

Nutzer Gripweed erwähnte eben: Fortsetzungen - nein

Wozu? Soll das eine Splatterfilmliste werden, oder evtl. das filmische SubGenre "Splatterfilm" erklären? Mir ist desweiteren aufgefallen, das ein Grossteil der genannten Machwerke in diesem Artikel absolut nichts verloren haben (Night of the living Dead (Gleicher Meinung wie Gripweed)). Die Karrierelisten betriftt das ebenso(Die Todesparty und Prom Night Splatterfilme? Jetzt wirds komisch!) Fazit: Man erkläre den Begriff, füge ausgewählte Beispiele hinzu und denke darüber nach, wer einem Film zum Prädikat Splatter verhilft (zB. ein Tom Savini, die KNB SFX Group, ein Sergio Stivaletti usw), dann wirds auch was mit "fachlich kompetent" -- Querschläger 02:18, 17. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Torture Porn Bearbeiten

Der Modebegriff Torture Porn sollte auch mit aufgenommen werden. Siehe dazu: http://en.wikipedia.org/wiki/Splatter_film#.22Torture_porn.22(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.60.212.202 (DiskussionBeiträge) 13:14, 23. Jun 2007) Gripweed 13:20, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Diskussionsbeiträge bitte signieren. Ansonsten: Sei mutig!.--Gripweed 13:20, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Hostel erinnert an Ringu? Bearbeiten

"2006 kam schließlich der Film Hostel in die Kinos, der in seiner Gewaltdarstellung an japanische Produktionen wie The Ring erinnert."

Verstehe ich nicht, vielleicht die Athmosphäre, aber die Gewaltdarstellung?

Indizierung falsch/missverständlich beschrieben Bearbeiten

"Wenn ein (geschnittener oder ungeschnittener) Film selbst für über 18-Jährige nicht mehr freigegeben wird – bei Splatterfilmen durchaus keine Seltenheit –, darf er nicht mehr offen vertrieben oder beworben werden und gilt dann als indiziert."

Dieser Satz ist falsch oder zumindest missverständlich formuliert. Indizierte Medien dürfen von Erwachsenen genutzt werden, sind also in dem Sinne durchaus "für über 18-Jährige freigegeben". Außerdem entsteht bei dieser Formulierung der Eindruck, die Indizierung sei Teil der USK-Freigabe. Stattdessen wird die Indizierung von der BPjM beschlossen und das Verfahren ist unabhängig von der USK-Freigabe. (nicht signierter Beitrag von 81.173.146.26 (Diskussion) )

wie verhält es sich bei einer beschlagnahmung? einige indizierte werke werden ja auch eingezogen und dürfen dann tatsächlich nicht mehr vertrieben werden - auch nicht für über 18-jährige. wenn das geklärt ist, können wir die formulierung gern noch einmal überarbeiten. P.S.: beiträge unterschreiben kann man mit vier tilden (~). grüße, inspektor godot 12:06, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Warum eine Beschränkung auf westliche Filme? Bearbeiten

"Im Westen sind diese Filme jedoch weitgehend unbekannt. Für die Tradition und Geschichte des westlichen Splatterfilms sind diese deshalb kaum von Bedeutung." - Geht's noch? Dieser Artikel handelt allgemein von Splatterfilmen, nicht explizit von westlichen. Ich hätte gerne eine Beschreibung zu diesen Japanischen Filmen. Das gehört der Vollständigkeit halber dazu! 83.76.240.64 15:03, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Wenn Dich das Thema japanische Splatterfilme interessiert, dann sei mutig und schreib doch was dazu. Du hast sicherlich recht, dass zu diesen Filmen auch etwas in den Artikel gehört, aber mit Fußaufstampfen und „Ich will!“ wirst Du keinen der freiwilligen Mitarbeiter überzeugen können, sich des Themas anzunehmen. – viciarg 17:01, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten
schließe m8ich vicarg an, wenn du denkst es fehlt was, dann ergänze es, rechne damit das andere es durchlesen und ggf. abändern und umschreiben ... oder alternativ gemeinsam mit dir verbessern? Bunnyfrosch 04:55, 31. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Linkentfernung Bearbeiten

Das Essay hat zwei Themen: Foucault und Romeros Filme, für den Splatterfilm ist dies irrelevant. Für Foucault zu speziell, schwer das irgendwo unterzubringen. tut mir leid! --Gripweed 15:26, 4. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Nein, das sehe ich nicht so. Da stecken schon auch sehr viele allgemeine Aussagen drin, les doch erst mal. Und da wir sonst ja nicht gerade vor Weblinks überquellen, und der Text so schlecht wirklich nicht ist, plädiere ich dafür, ihn drinzulassen. inspektor godot 15:33, 4. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Splatterfilm-Liste Bearbeiten

Ich finde man sollte die Liste einmal aktuallisieren, da die meisten genannten Filme keine "Splatterfilme" sind!

ich finde man sollte ienmal unterscheiden zwischen richtigem "Splatter" und "hartem Horror". Denn viele genannte Filme gehören in den Horrorfilm-Eintrag in Wikipedia, hier geht es aber wie gesagt nur um Splatter, daher würde ich auch nur die richtigen Klassiker aufzählen und solche die es verdient haben.

Raus aus der Liste würde ich: 1968: Die Nacht der lebenden Toten (Horror) 1974: The Texas Chain Saw Massacre (Terror/Horror) 1977: Hügel der blutigen Augen (Das original ist nur Horror) 1982: Der New York Ripper (harter Film aber hat nichts mit Splatter zu tun) 2004: Saw (...) 2005: The Devil’s Rejects (harter Roadmovie... mehr nicht!) 2006: Hostel (bis auf 1 Szene) 2006: Severance (nein!) 2007: Halloween (purer Horror) 2007: Hostel 2 (schon eher Splatter, aber noch nicht genug) 2007: Saw 4 (Warum nicht Saw 3?)

Und rein lieber: TCM the Beginning Versus Story of Ricky Premutos - Der gefallene Engel(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Cowking (DiskussionBeiträge) 16:02, 13. Jun. 2008 (CEST)) Beantworten

Oh, nun, eventuell solltest du... ach wat soll ich sagen, das ist eine Geschmacksfrage. Wir betreiben hier keine TF. Deine vier ersten Filme, die du streichen willst, werden in der Literatur als DIE Splatterfilme schlechthin bezeichnet. Auch bei den letzten gebe ich dir nicht recht. Was deine Ergänzungsvorschläge betrifft (und angesichts der Tatsache, das diese Liste nicht verschwinden wird), können diese aufgenommen werden. --Gripweed 22:04, 13. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

ich fände ja eine auswahl nach ein paar sinnvollen kriterien ganz sinnvoll, man kann nicht jeden in die liste aufnehmen. zumindest nicht eine liste die mMn nur exemplarischen charakter haben soll, sonst könnte man jetzt ellenlang anfangen filmtitel aufzuzählen. die frage ist ja welche kriterien man ansetzt??? Bunnyfrosch 18:45, 14. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
ich fände eine sinnvolle auswahl ebenfalls sinnvoll. falls man die liste hier überhaupt behält, da ja nun eine externe liste existiert. falls man sie behält, würde ich die nennungen auf die allerbesten und/oder für das genre allerwichtigsten filme beschränken. ein paar geheimtipps dürfen gerne dabei sein (damit die liste auch einen mehrwert hat!), umgekehrt darf man mediokre durchschnittsware gerne etwas stiefmütterlicher behandeln, falls nicht kriterien wie überaus großer kommerzieller erfolg oder die wichtige bedeutung für's genre eine nichtnennung geradewegs verbieten. insgesamt kann die liste dabei durchaus etwas schrumpfen... inspektor godot 19:30, 16. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

freie assoziation ... Bearbeiten

ich hab mal bei siehe auch gewaltpornographie entfernt, was ich im bereich von splatter für völlig deplaziert halte, wer meint es wäre wichtig kann hier gerne snuff oder sexploitation aufnehmen. obwohl ich auch da bauchschmerzen hätte Bunnyfrosch 17:42, 4. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Snuff ist schon im Text verlinkt, Sexploitation sollte wenn, dann ebenfalls als Link mit kurzer Erläuterung und Zusammenhang in den Fließtext eingebaut werden. Siehe-auch-Links sind doof. – vıכıaяפ‎  18:13, 4. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Amalgamierung? Bearbeiten

Warum die überkomplizierte Herleitung des Begriffs »splatter«? Das englische Verb »to splatter« bedeutet »spritzen« (siehe wiktionary). Wen kümmert es, wenn zwei andere, ähnliche Wörter ebenfalls »spritzen« bedeuten - und warum gehört diese überflüssige Zusatzinformation an den Anfang des Artikels? :/ --79.212.111.134 20:42, 7. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

"kunsthistorische Gründe"? Bearbeiten

"In Japan, wo Darstellungen von Gewalt und Blut schon aus kunsthistorischen Gründen weit weniger problematisch sind, gab es jedoch schon zuvor Filme, die extreme Gewalteinwirkung explizit und quasi-naturalistisch zeigten."

Ich verstehe nicht ganz, was in diesem Zusammenhang "kunsthistorische Gründe" sein sollen? Was ist hier gemeint? Vielleicht sind historisch-religiöse Gründe gemeint? Oder ästhetisch-historische, im Sinne, dass es eine andere Ästhetik der Gewalt/des Blutes etc. gab? Ich glaube, "kunsthistorisch" ist hier das falsche Wort bzw. erschließt sich so nicht. Gruß -- missyfox 19:01, 5. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Es ist IMHO gemeint, dass in der japanischen Kunst das Blut schon lange vorkommt und als "normal" anzusehen ist. kunsthistorisch = Kunst und deren Vergangenheit. Vielleicht nicht der richtige Begriff. Grüße, --FirestormMD ♫♪♫♪ 08:07, 6. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Ich finde deine Entschärfung mit "historisch" gut, Firestormmd, und deine Erklärung einleuchtend. Man könnte IMHO auch noch "in der Kunst" einfügen, wenn man den ästhetisch-kulturellen Aspekt auch noch gern drin hätte, etwa so: "...Gewalt und Blut in der Kunst historisch bedingt weit weniger problematisch..." Ich finde es aber auch schon so jetzt gut verständlich. Gruß -- missyfox 16:23, 13. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
LOL, wenn ich jetzt noch ein Leerzeichen rausnehme, bin ich wieder bei kunsthistorisch. ;) Grüße, --FirestormMD ♫♪♫♪ 08:02, 14. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
...ein kleines, aber sehr bedeutungsschwangeres Leerzeichen IMHO. :) Gruß missyfox 15:36, 16. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Missyfox hat aber recht, glaube ich: historische Gründe in der Kunst sind etwas anderes als kunsthistorische Gründe; letztere sind rein kunstimmanent, erstere schließen auch außerkünstlerische Entwicklungen, hier z.B. die Veränderung allgemeiner Sittlichkeitsnormen etc. ein. Grüße, WS 16:51, 16. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Fehler oder nicht?? Bearbeiten

Der Satz: "„Splatterfilme“ bilden daher nicht so sehr ein eigenes Genre, sondern bezeichnen eine allgemeine Strategie affektorientierter filmischer Körperdarstellung." Sollte es dabei nicht eher effektorientierter, da es ja beim Splatter eher um die SFX "Special-Effects", das Erzeugen bildlicher Umsetzungen geht? Mit "Affekt" hat das ja nun nichts zu tun. Weiterhin sollte die Zeitschiene (60er-heute) fließender werden, da gerade zw.80er und 90er die Übergänge recht fließend sind. Ausserdem vermisse ich die Behandlung des AmateurSplatters national und international, da gerade diese Regisseure einen großen Anteil an der Entwicklung des Genres haben. (zB: Ittenbach, Buttgereit, Rose und Schnaas bzw. VanBebber, Muro und Leif Jonkers) sowie die SFX-Maker (zB: Savini, Scavolini und die KNB SFX-Group). Nicht wichtig? -- Querschläger 02:55, 17. Dez. 2011 (CET) PS: Dank an User Gripweed, der hier gute Arbeit leistet und das schlimmste verhindert.-- Querschläger 02:55, 17. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Benutzer Viciarg Bearbeiten

...ich hoffe Du hast eine gute Begründung für die vorgenommenen Löschungen im Artikel, solange wird die aktuelle Version wieder eingefügt. Das Buch "Die Angst sitzt neben Dir" von Frank Trebbin gehört als Fachbuch zum Thema "Splatterfilm" dazu, ansonsten unterschlägst Du wissentlich Quellen. -- Querschläger 22:05, 17. Dez. 2011 (CET)Beantworten

„(verboten nach §131 StGb)“ reichte mir. Ein wunderschönes Wochenende und einen heimelichen vierten Advent wünsche ich. →22:18, 17. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Na dann hast Du noch viel zu tun, da es eines der hier meistzitierten Fachbücher mit dem Zusatz "Verboten nach §131 StGb" ist. Kennst Du die Inhalte des Buches, des Beschlagnahmebeschlusses und dessen Rechtsgrundlage und den §131 StGb....nein? Dann hör auf, Tatsachen zu manipulieren! Das es verboten ist, ist eine Tatsache, und warum sollte man diese verschweigen? Aber verboten; das klingt noch verbotener, also macht man die Augen zu und löscht einfach rum, obwohl das nicht Dein Fachgebiet ist? Mach das nie wieder...oder willst Du Bücher Totschweigen? Dann fang mit "Mein Kampf" an -- Querschläger 00:09, 18. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Stopp. Bevor es hier ganz unsachlich wird: Verboten ist hier gar nichts. Laut Az: 351 Gs 763/00 vom AG Tiergarten wurde die CD-Rom-Ausgabe am 1. März 2000 beschlagnahmt. Die Buchausgabe ist vermutlich nicht mal indiziert, es sei denn man kann bei Amazon mittlerweile auch beschlagnahmte Bücher kaufen ([4]). Bevor man also selber groß hier rumposaunt von wegen Tatsachen, sollte man sich selbst mal kundig machen. Schönen Abend noch, Gripweed 01:06, 18. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Das Az ist mir hinlänglich bekannt. Das die Printform nicht aufgeführt wurde, schiebe ich mal aud die AllRoundFormulierung "...ebenso, da inhaltsgleich mit XXX..." wie es jahrelang praktiziert wurde und wg mehrfachen Doppelt- und Xfachnennungen eingeführt wurde. Was soll ich eigentlich machen? Die meisten der Kritiken zu Genrefilmen wurden mit c&p Zitatauszügen der CD-Rom versehen (inhaltsgleich mit Print) und Quellenangaben sind doch heilig. Bei amazon bekommst Du auch Rücksicht auf A/CH einfach alles, zB sogar "Die Hölle auf Erden" und Ittenbach uncut/dt unter anderem Namen als US-Import. Schau mal nach... -- Querschläger 22:24, 20. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Ich glaube nicht, dass ich mir von jemandem, der ein Werk, welches im Selbstverlag erschienen ist, ohne jegliche Begründung und nur mit dem Werbetext „(verboten nach §131 StGb)“ in den Artikel reinscheißt, Manipulation unterstellen lassen muss. Auch wenn sich Deine Mitarbeit erst auf ein Jahr beschränkt, solltest Du bereits zwei Dinge wissen:
  1. Wer Informationen in einen Artikel einfügt, sollte deren Wert begründen und verteidigen.
  2. Diese Begründung hat auf der Sachebene zu erfolgen.
Solltest Du mir jemals wieder in diesem Tonfall begegnen und irgendwelche Vermutungen über die meinem Verhalten zugrundeliegenden Intentionen oder meine „Fachgebiete“ treffen, dann bete zu einer Dir wie auch immer gewogenen Gottheit, dass ich gute Laune habe. →04:57, 18. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Ach, aber ohne Begründung löschen, DAS hat Kultur gell? Das dieses Fachbuch ein Selbstverlag ist, tut der Kompetenz keinen Abbruch. "Reinscheißen", mein lieber, ist auch nicht die feine Art, die Du einforderst. Begründet wurde der Eintrag genug, zum Thema gehörts auch, nur weil ich Dich beim vertuschen erwischt habe reagierst Du empfindlich; genau der Punkt, der Wiki immer mehr Schreiber kostet.

Und nun Euer Heiligkeit der Erbsenzähler, tu was Du nicht lassen kannst, Das musst Du mit Deiner Gottheit vereinbaren. Schööööne Weihnachten und träum von mir... -- Querschläger 22:31, 20. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Bleibt bitte ruhig und reicht euch virtuell die Hand! Magic666 hat das Buch eingefügt ,Viciarg hat revertiert, das hat wiederum Magic666 revertiert und Viciarg hat diese Änderung letztendlich gesichtet. Somit ist doch alles geklärt. Trotzdem mein Senf: Das Buch ist soweit ich das sehe nicht vom Beschlagnahmebeschluss betroffen. Eine CD eines anderen Herausgebers mit gleichem Inhalt wäre natürlich automatisch auch betroffen. Oder irre ich mich? --Martin1978 /± WPVB 22:43, 20. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Inhaltsgleichheit führt – anders als bei der Indizierung – nicht automatisch zur Beschlagnahme, wenn man dieser Quelle glauben darf. →09:16, 21. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Das heißt, das Gericht müsste explizit das Buch als eigenständiges Werk mit einem Beschlagnahmebeschluss versehen. Dann ist alles klar.
Als relevant genug, um es in der Liste zu erwähnen, sehe ich das Buch. Die Kritiken darin sind imo für die Wikipedia besser geeignet als solche, die in irgendwelchen Gazetten stehen und hier zuhauf verwandt werden. Gruß, --Martin1978 /± WPVB 09:52, 21. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Von mir aus, den Grund für meinen Revert habe ich ja dargelegt und meine spätere Sichtung darf durchaus als Zustimmung gewertet werden. Ansonsten, das war schon richtig mit der Teilung, deswegen hab ich zweimal signiert. :)11:45, 21. Dez. 2011 (CET)Beantworten
@Magic666: „Die Pflicht, die Relevanz von Literaturhinweisen nachvollziehbar zu begründen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte.“ (Wikipedia:Literatur)  Vorlage:Smiley/Wartung/;)  Erbsenzähler 09:16, 21. Dez. 2011 (CET)Beantworten


Strafgesetzbuch einerseits, Ethik andererseits Bearbeiten

Wie das Strafgesetzbuch zur Sache steht wird ja angesprochen. Inwieweit Schulen oder Pädagogen oder Religionsgemeinschaften oder Humanisten solche Filme und das Betrachten und Verbreiten solcher Filme für ethisch vertretbar halten, dazu wird hier nichts gesagt. Gibt es dazu vielleicht schlichtweg keine Statements? Ich halte nicht nur die verbotenen Filme, sondern auch einen erheblichen Teil der nichtverbotenen Filme für moralisch und ethisch inakzeptabel oder zumindest für sehr bedenklich und besorgniserregend. Das gilt insbesondere für Darstellungen, die Gewalt gegen Frauen oder Kinder zelebrieren, und für sämmtliche Folter-Darstelllungen. Darstellungen von Gewalt zwischen Soldaten verschiedener Kriegsparteien, oder gegen Außerirdische (z.B. die "Bugs" in Staarship-Troopers), erscheinen mir dagegen akzeptabel, zumindest solange sie nicht orgiastisch (berauschend) oder sadistisch zelebriert wird.--87.155.33.240 22:47, 3. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Der Kollege hat völlig recht. Der Artikel ist trotz meiner Streichungen eine Werbekampagne. Es fehlt jede Diskussion darüber, welche psychische Verfassung bei den Konsumenten vorausgesetzt bzw. gefördert wird, die solche Filme gucken... und nicht müde werden zu betonen, wie lustig sie sind...--Diebu (Diskussion) 10:55, 5. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Bekannte Schauspieler Bearbeiten

Diesen Abschnitt gehört, mindestens in dieser Form entfernt. Die meisten genannten Filme sind keine Splatter-, sondern ganz normale Horrorfilme, und überhaupt sehe ich keinen Grund, aus welchem Grund man Schauspieler auflisten sollte, die auch mal in einem Splatterfilm mitgespielt haben. Macht man doch bei anderen Genres auch nicht --2A02:8070:8783:3000:5B3:1ECF:AE9A:FFA7 17:27, 1. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Welche Filme man noch bringen könnte Bearbeiten

Nennenswert für die 2000er wäre noch die englische Parodie Shaun of the Dead und der deutsche Zombie-Film Rammbock. --37.138.188.161 06:32, 29. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Die Bundesprüfstelle beschlagnahmt nichts.... Bearbeiten

Dieser Satz ist missverständlich: "Die gelegentlich kritisierte Praxis der Zensur bzw. Kürzung, Indizierung und gegebenenfalls Beschlagnahmung von Filmen – in Deutschland über die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien organisiert – dient vor allem dem Jugendschutz und ist nicht unumstritten."

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist nicht für die Beschlagnahme von Filmen zuständig und hat in diesem Bereich auch keinerlei Befugnis. Sie kann lediglich nach "Liste B" indizieren, d.h. darauf aufmerksam machen, dass nach der Beurteilung des Gremiums eine strafrechtliche Relevanz vorliegt. Es obliegt dann Gerichten dieses zu prüfen und ggfls. eine Beschlagnahme oder Einziehung anzuordnen. (nicht signierter Beitrag von Herr Nachttischlampe (Diskussion | Beiträge) 23:56, 13. Jun. 2022 (CEST))Beantworten