Diskussion:Souhaila Andrawes

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Orik in Abschnitt Tonne Öl / spätere Straftaten Erledigt
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Nach der Staatsgründung ?

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...Eltern, die nach der Staatsgründung Israels ihre Heimatstadt Haifa verlassen mussten...

Meines Wissens war das nicht nach der Staatsgründung, sondern nach dem ersten israelisch-arabischen Krieg. Schließlich geht es hier nicht nur um die zeitliche, sondern auch die Ereignisabfolge. (nicht signierter Beitrag von 91.67.192.134 (Diskussion) 15:07, 13. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Zweimal verurteilt?

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Für mich entsteht der Eindruck sie wäre zwei Mal für das gleiche verurteilt worden. Für was wurde sie jeweils in Somalia und Deutschland angeklagt.

Ja, eventuell ist die Arme zwei Mal für das Gleiche verurteilt worden. Es gab übrigens vor einiger Zeit einen Fernsehbericht über sie, in dem sie sich auch ausführlich äußerte: Wie schwer sie es hat, dass sie noch an den Folgen der Verletzungen durch die Schusswunden leidet usw. Zu dem von ihrer Gruppe ermordeten Piloten, dessen Leiche auf die Startbahn geworfen wurde, kein Wort.

Och, die ärmste. Laut ihres Interviews ist sie bis heute uneinsichtig. Wenn man bedenkt was sie den Opfern damals angetan hat, dann kann man nur den Kopf darüber schütteln. Übrigens trat sie ihre Haft in Somalia nie an, sie wurde also nur einmal bestraft. Douglasdakota 18:16, 24. Jun 2006 (CEST)
Also, dann sollte das auch in den Artikel: So wie es momentan drinsteht ("... in Somalia zu 20 Jahren Haft verurteilt. Sie lebte seit 1991 in Norwegen ...") ist es sehr merkwürdig. Aber für alles gilt wie immer: Quellen angeben! Also auch für "... ist eine palästinensische Terroristin". Kann man das denn wirklich noch so in eine Lexikon schreiben? Falls es stimmt, dass sie - wie Douglasdakota schreibt - "bis heute uneinsichtig" ist, könnte das ja auch in den Artikel ... natürlich mit Quellenangabe! --Gnlpfth 16:39, 5. Sep 2006 (CEST)
Naja, aber wenn sie an der Entführung der "Landshut" und der Ermordung des Piloten beteiligt gewesen ist, ist das noch immer nicht Grund genug, als "Terroristin" bezeichnet zu werden? Meinetwegen müssen wir an dem Begriff nicht festhalten, aber ich denke, so ist es richtig. Dass sie "Uneinsichtig" ist habe ich daraus entnommen, wie sie sich später im TV dazu äußerte. Im ZDF liefen einige Specials über das Thema - ist aber schon ein paar Jahre her, daher kann ich kein Datum nennen. Ich habe im Artikel aber die Formulierung etwas geändert. Besser so? Douglasdakota 17:37, 12. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Auf die Gefahr hin, ein goldenes Tabu zu brechen, aber strikte Neutralität gebietet IMO auch, ggf. den uns in die Wiege gelegten Bias zugunsten unserer westlichen Werte aufzugeben. Man bedenke, dass viele 2.-Weltkriegs-Veteranen ebenfalls ihre Handlungen bis heute nicht bereuen (z.B. Bomberpiloten, die Tausendfaches Leid über Menschen gebracht haben), oder dass Leute, die im Westen als Freiheitskämpfer verehrt werden, von anderen Nationen ebenfalls als Terroristen bezeichnet werden. Distanziert betrachtet, sollte man sich hüten, stets nur die einen als Terroristen zu beschimpfen, die anderen aber als "Diener des Vaterlandes" zu ehren. Sowohl die Flugzeugentführer als auch die "Diener des Vaterlandes" kämpfen auf ihre Weise für ihre Sache -- und das beliebig schmutzig, wie die Geschichte beweist. Ob sie einer anerkannten Nation oder einer Splittergruppe dienen, ist dabei eher von akademischer Bedeutung. Eine eindeutige Unterteilung in "Gut" und "Böse" ist einfach nicht möglich. Ich wäre daher sogar dafür, Begriffe wie "Terrorist", "Verbrecher" etc. in einer Enzyklopädie gar nicht als Etikett für Personen zu verwenden (es sei denn, sie sind wohldefinierte Begriffe der Rechtsprechung, was für "Terrorist" aber m.W. nicht gilt), ebensowenig wie euphemistische Gegenbegriffe ("Freiheitskämpfer").--SiriusB 10:30, 11. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Wenn jemand ein Flugzeug stürmt und damit droht alle Insassen inkusive Frauen und Kinder grauenhaft umzubringen, durch eine Explosion oder durch die hierauf folgende Feuersbrunst, dann nenne ich die Täter eindeutig Terroristen, ohne wenn und aber. ich haße auch kategosierungen in schwarz und weiß, gut und böse, jedoch das, was sie tun wollten ist eindeutig böse. Alexanderdurior
Nur ist diese Sichtweise (die ja durchaus irgendwo berechtigt ist, aber eben einseitig; siehe oben) eben kein NPOV, und nur darum geht es hier. Gesellschaftskonfirmität bzw. Moral und Neutralität schließen sich (leider oder zum Glück, das sei dem Leser überlassen) in der Regel aus. Und in einer Enzyklopädie geht nun einmal Neutralität vor. Wikipedia ist nicht Usenet ;-)--SiriusB 16:47, 14. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Einer der übelsten und zynischsten Terroristen unserer Zeit. Diese selbstgefällige Killerin lebt gemütlich bei ihrer Familie in Oslo und ist nie für ihre Taten belangt worden. Es ist echt, sorry, zum kotzen.

@SiriusB: "Ich wäre daher sogar dafür, Begriffe wie "Terrorist", "Verbrecher" etc. in einer Enzyklopädie gar nicht als Etikett für Personen zu verwenden (es sei denn, sie sind wohldefinierte Begriffe der Rechtsprechung, was für "Terrorist" aber m.W. nicht gilt)..." Was sollen denn "wohldefinierte Begriffe der Rechtsprechung" sein? ("Verbrecher" ist übrigens einer;-) Siehe Wikipedia "Verbrechen". Und "Terrorismus" ist ebenfalls "wohldefiniert", auch wenn das nicht heißt, dass es lediglich eine einzige unumstrittene gibt oder dass nur eine Definition einen Anspruch auf Objektivität erheben kann. Aber das ist ein allgemeines philosophisches oder soziologisches Dilemma, welches viele Worte betrifft und das wir hier auch nicht lösen können...nach Max Weber z.B. gibt es gar "keine schlechthin 'objektive' wissenschaftliche Analyse des Kulturlebens oder ... der 'sozialen Erscheinungen.'") Die Jurisprudenz hat in dieser Sache jedoch sicher nicht das Deutungsmonopol - schließlich gibt es noch viele andere Wissenschaften, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Wikipedia selbst widmet dem "Terrorist" jedenfalls einen langen Artikel, den ich hier zur Lektüre empfehlen kann. Klar ist, dass der Terrorismus Gegenstand vielseitiger Forschung ist, die über die Frage nach Moral, Gut oder Böse weit hinaus geht. Folgt man aber der internen Logik einer Enzyklopädie, so ist es natürlich absolut konsequent Frau Andrawes als "Terroristin" zu bezeichnen: "Unter Terrorismus (von lateinisch terror: „Furcht, Schrecken“) sind Gewalt und Gewaltaktionen (wie z. B.: Entführungen, Attentate, Sprengstoffanschläge etc.) gegen eine politische Ordnung zu verstehen, um einen politischen Wandel herbeizuführen. Der Terror dient als Druckmittel und soll vor allem Unsicherheit und Schrecken verbreiten, daneben aber auch Sympathie und Unterstützungsbereitschaft erzeugen.[1] Terrorismus ist keine militärische Strategie, sondern primär eine Kommunikationsstrategie. Terroristen streben zwar nach Veränderungen der bestehenden Ordnung, doch greifen sie nicht militärisch nach Raum (wie z. B. der Guerillero), sondern wollen das Denken besetzen." Genau diese oben beschriebene Absicht kennzeichnet die Taten von Frau Andrawes im Falle der Landshut-Entführung. Und genau wegen dieses Vorgehens hat der Name Souhaila Andrawes Bedeutung erlangt. Insbesondere, die immer wieder bemühte Gleichstellung von Terroristen und Soldaten ist wissenschaftlicher Unfug! Gerade dieses "Argument" hat in einer seriösen Enzyklopädie nichts zu suchen. Wer A sagt muss auch B sagen: Wikipedia selbst führt den Beweis, dass es möglich ist, eine Definition von Terrorismus auf - wenn auch - kleinstem gemeinsamen Nenner zu formulieren, die offenbar konsensfähig ist. Immerhin steht der oben zitierte Abschnitt seit einiger Zeit unredigiert in diesem Lexikon. Demnach - so gebietet es die Logik - muss es auch Menschen geben, die nach den beschriebenen Maximen handeln oder gehandelt haben, da es sonst keinen Sachverhalt gäbe, über den man referieren könnte. Diese Menschen darf man (muss man?!) dann auch Terroristen nennen. Das Wort ist in der Welt. Es muss also eine Bedeutung haben. Und diese bekam es natürlich durch terroristisch handelnde Menschen. Die englische Wikipedia traut sich: "The word is politically and emotionally charged,[6] and this greatly compounds the difficulty of providing a precise (sic!) definition." Aber nichtsdestotrotz: "A person who practices terrorism is a terrorist." Wer das nicht zu sagen wagt, weil er sich nicht dem Vorwurf der Subjektivität aussetzen will, macht sich meiner Ansicht nach in falsch verstandener politischer Korrektheit und einem vergeblichen Streben nach "Neutralität" zum Anwalt der Täter gegen die Opfer und beraubt die Worte unserer Sprache aller Bedeutung und Kraft. Im Grunde ist das nicht weniger tendenziös und offenbart gleichfalls einen persönlichen Standpunkt. DerAmeise


Wie durchgeknallt kann man denn argumentieren? Frau Andrawes und ihre Freunde sind Terroristen, Verberecher, Abschaum etc. Es ist sehr bedauerlich, daß diese Person nicht schon in Mogadischu erschossen worden ist. Es ist doch völlig abwegig, daß jemand ein Schwerverbrechen begeht, bei der Beendigung dieses Verbrechens (der Erstürmung der Landshut) verletzt wird und dieser Umstand dann strafmildernd ausgelegt wird. In einem zivilisierten Rechtstaat würde so jemand jahrzehntelang weggeschlossen. MzG 22:31, 30. Nov. 2008 (CET)Beantworten

@MzG: Ich finde es ehrlich gesagt zutieft abstoßend, wie hier einem Menschen(!!!!) der Tod gewünscht wird. Ich will die Tat weder rechtfertigen noch verurteilen(!), aber die unantastbare Würde des Menschen gilt nunmal auch für verurteilte Straftäter. Auch wenn dieser erbärmliche Kommentar schon fast acht Jahre her ist, möchte ich ihn nicht unbeantwortet lassen. Und ja, ich wünsche Souhaila Andrawes und ihrer Familie alles Gute, ob das den Kommentatoren hier passt oder nicht.--SiriusB (Diskussion) 20:10, 5. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Soso, Nutzer SiriusB verurteilt eine Flugzeugentführung und Beihilfe zum Mord nicht. Beanspruchen Sie für sich auch auch die Unantastbarkeit ihrer Würde? Wie würdevoll ist es für Sie, unbeteiligte Menschen, die Frau Andrawes nichts getan hatten, eine Woche in Angst und Schrecken zu versetzen und auf Lebenszeit zu traumatisieren? --Ontologix (Diskussion) 22:24, 25. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Ich meinte damit: Ich maße mir nicht an, über Frau Andrawes zu richten.--SiriusB (Diskussion) 16:23, 30. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Auf die Gefahr hin hier die Neutralität ein wenig zu beugen: ist es tatsachentechnisch relevant herauszustellen ob eine erwiesene Verbrecherin im Nachhinein Einsicht oder Reue zeigt? Im deutschen Strafrecht jedenfalls ist der Bestand der tätigen Reue für Entführung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Mordversuch per definitionem nicht gegeben. Insofern plädiere ich dafür den Hinweis auf ihre nicht vorhandene Reue herauszustreichen. Gerne wäre der Vermerk aufzunehmen, daß es sich hier um eine in der Niedertracht der Tat nichttilgungsfähige Schuld handelt.

Der Zyniker in mir könnte sich natürlich die Frage stellen, warum diese Person fröhlich weiterhin wertvollen Sauerstoff verbrauchen darf... --Der Bischof mit der E-Gitarre 04:08, 22. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Zum Glück steht es dir nicht zu, darüber zu entscheiden, wer leben darf und wer nicht. Ich finde ehrlich gesagt diese menschenverachtenden Kommentare hier zum k*tzen (ja, auch Frau Andrawes ist ein Mensch mit unantastbarer Würde, und das ist auch gut so!). Ist das hier Wikipedia oder ein Forum des Axel-Springer-Verlages?--SiriusB (Diskussion) 20:16, 5. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Was ist das nur für ein Strafvollzug, wenn zwanzig Jahre verhängt werden und dann nur zwei Jahre Haft folgen. Für eine derart lächerliche Strafe lohnt der ganze Aufwand mit der Fahndung doch gar nicht. Ich möchte nicht wissen, wie viele Arbeitsstunden die Fahnder in die Festnahme investieren mussten. Wieviele Juristen haben wie viele Tausend Seiten Papier verschrieben. Das Resultat ist lächerlich. Ein Offenbarungseid des Rechtsstaates! --84.174.126.85 19:10, 11. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Vielleicht hätte man auf den ganzen Unsinn der Fahndung nach all den Jahren einfach verzichten sollen? Um mehr als Vergeltung ist es dem so genannten "Rechtsstaat" hier doch nie gegangen.--SiriusB (Diskussion) 20:16, 5. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Wielange im Gefängnis ?

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Laut Artikel saß sie 2 Jahre in Somalia, 1 Jahr (94-95) in Norwegen, 2 Jahre (95-97) in Deutschland und nochmal 2 Jahre (97-99) in Norwegen, das ergibt 7 Jahre. Gabriele von Lutzau beklagt aber, dass sie nur vier Jahre saß.--Roschue (Diskussion) 11:21, 13. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

In Somalia waren es keine zwei Jahre, sie wurde 1978 nach Bagdad abgeschoben, und in Norwegen wurde sie 1995 zwei Monate nach der Festnahme freigelassen ([1]). Den Rest müsste man auch noch einmal genauer recherchieren. --84.130.251.137 12:50, 13. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Das mit den zwei Jahren steht halt auch im Einzelnachweis der Berliner Zeitung. Jetzt hab ich grad mal in die englische Wiki gekuckt und da steht, dass sie in Somalia ein Jahr saß und dann nach Beirut ging, das wären dann schon drei Versionen. --Roschue (Diskussion) 11:56, 14. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Wieso soll sie in Norwegen 1995 zwei Monate nach der Festnahme freigelassen worden sein ? Im Artikel steht: ..."wurde sie am 30. November 1999 von der norwegischen Regierung vorzeitig aus der Haft entlassen. Seitdem lebt sie mit ihrem Ehemann und ihrer Tochter wieder in Oslo"...

Souhaila Andrawes

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Andrawes soll laut Wikipedia-Text nach dem "ersten israelisch-arabischen Krieg" das Land verlassen haben. Der erste Krieg war der Angriff von fünf arabischen Staaten auf Israel in 1948. Sie ist aber erst 1953 geboren worden. (nicht signierter Beitrag von 2003:57:e464:fa17:226:b0ff:fef3:24 (Diskussion | Beiträge) 11:55, 10. Nov. 2014‎ (CET))Beantworten

Die Eltern von Andrawes, nicht sie selbst. --84.130.169.131 12:01, 10. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Foto

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Gibt es Fotos von der Guten? (nicht signierter Beitrag von 77.8.41.105 (Diskussion) 10:39, 10. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

siehe Google, hier im Artikel würden wir aber nur welche mit freier Lizenz nehmen. --79.250.107.87 14:36, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Altersangaben korrekt ?

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Wie kann sie, wenn Sie 1953 geboren ist, im Oktober 1977 22 Jahre alt sein ?

Tonne Öl / spätere Straftaten Erledigt

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Bis heute hält sich das Gerücht, Andrawes sei für eine Tonne Öl frei gekauft worden. Darüber hinaus wurde sie wegen diverser Vergehen (Verstoß gegen BTMG und WafG ) angeklagt. --91.17.46.8 01:37, 21. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Wenn man Gerüchte zitiert, verbreitet man sie. Ausserdem sachlicher Unsinn. Konnte das Ölland Norwegen wirklich eine Tonne Öl gebrauchen? Sehr unwahrscheinlich. --Orik (Diskussion) 16:16, 13. Aug. 2020 (CEST)Beantworten