Diskussion:Siegelring

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2003:C0:DF35:6E00:ADA5:31BF:4C9D:75DF in Abschnitt Mythen

Tragweise für Siegelring - Bearbeiten

bitte Angabe von Unterlagen-- HHvK 12:26, 20. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Belege fehlen Bearbeiten

Wie schon oben genannt, fehlen Belege an vielen Stellen des Artikels, u.a. auch für:

Zwar verlor der Siegelring vor langer Zeit seine Funktion, seine Wirkung behielt er aber als ein beliebtes Accessoire in den Vorstandsetagen großer Industrieunternehmen und von Banken.

Die Literaturangaben betreffen ja offenbar nur die Geschichte. Also bitte Belege ergänzen... sonst wird leider großzügig gelöscht. --Ibn Battuta (Diskussion) 16:19, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

"Deutsche Familienwappen als Bestandteil des Namensrechtes dürfen jedoch nur von Mitgliedern jener Familie, die durch direkte Abstammung legitimiert sind, getragen werden." Bearbeiten

Bitte was? Welches Gesetz soll mir denn verbieten, einen Siegelring mit beliebigem Wappen zu tragen? Flugscham (Diskussion) 12:29, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Mythen Bearbeiten

Viele seltsame Mythen im Text. "... so dass zur Verwendung eines bestimmten Wappens nur die Angehörigen der entsprechenden Familie befugt sind." bezieht sich aus rechtlicher Sicht auf das Führen eines Familienwappens. Jedermann darf allerdings einen beliebigen Siegelring am Finger tragen, selbst mit dem Wappen einer fremden wappenführenden Familie. Er darf damit nur nicht den Eindruck erwecken dass er Angehöriger dieser Familie sei - z.B. durch Siegeln von Schriftstücken mit diesem Ring. "Heute unüblich ist das Tragen des Siegelrings am Daumen oder Zeigefinger, wie es im Mittelalter der Fall war." ... Der Siegelring wird und wurde traditionell niemals am Ringfinger getragen, sondern immer am kleinen Finger, eben um sich beim Siegeln mit Heißwachs nicht die Haut zu verbrennen. Siegelring am Daumen... hahaha, wer denkt sich denn sowas aus? Mit dem Daumen kann man nicht siegeln, so ein Unsinn. "Bei der Größe und Ausgestaltung des Siegelrings werden in der Regel die Grenzen des „guten Geschmacks“ gewahrt." - ... nein, sondern die praktischen Erfordernisse, dass das Gesiegelte in allen Details gerade noch erkennbar ist. Das ist der Maßstab, und sonst garnichts. Alter Schwede. (nicht signierter Beitrag von 2003:C0:DF35:6E00:ADA5:31BF:4C9D:75DF (Diskussion) 23:51, 25. Jul. 2021 (CEST))Beantworten