Diskussion:Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Alossola in Abschnitt Neutralität?

Der Artikel verletzt keine Urheberrechte. Verfasser des Artikels (perugia) und Verfasser des Artikels, auf den sich Controletti beruft (BVR), sind identisch.


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Bearbeiter: Ra'ike Disk. LKU GS 00:05, 28. Sep. 2008 (CEST)Beantworten


Neutralität? Bearbeiten

Weite Teile des Textes stimmen inhaltlich mit diesen Eigenquellen überein, vgl. "Weblinks":

Auch die angegebenen ENs sind ausschließlich "bvr.de" - kein Anteil zur Außenwahrnehmung --Alossola (Diskussion) 07:20, 1. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Das ist so, ist aber eher ein Grund für einen "Belege"-Baustein statt für einen "Neutralität"-Baustein. Welche Teile sind den nicht neutral?-Karsten11 (Diskussion) 19:31, 1. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Z.B. "Die Sicherungseinrichtung schützt die Anlagen von Nichtbanken vollumfänglich", eben ein Marketingtext. --Alossola (Diskussion) 20:07, 1. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Das ist doch eine Sachaussage, dass der genannte Schutz betraglich unbegrenzt ist. Gibt es Hinweise, dass diese Sachaussage falsch ist?--Karsten11 (Diskussion) 20:32, 1. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Es ist eine Werbeaussage, dass jegliches Risiko entfiele. Vgl. hier, "Dies erfolgt, indem eine angeschlossene Bank, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, saniert und so gestellt wird, dass sie ihre rechtlichen Verpflichtungen jederzeit in vollem Umfang erfüllen kann (siehe §§ 49ff. EinSiG).", während manche Anlagen ausgenommen werden:
"Welche Einlagen unterliegen nicht dem Schutz der Einlagensicherung?"
Es klingt so, als sei WP das Sprachrohr dieser Banken, eben nicht neutral. --Alossola (Diskussion) 22:40, 1. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Sorry, aber aus der Aussage, die Kundeneinlagen seien geschützt, das Gegenteil "Ein Teil der Kundeneinlagen ist geschützt." zu machen, geht ohne Quellen gar nicht. Und mit der Wieselei "Ein Teil" ohne zu sagen welcher Teil, kann der Leser nichts anfangen. Entweder Du bringst Quellen, wo der Umfang des Schutzes als eingeschränkt bewertet wird oder wir müssen die unbestrittene Eigenangabe wieder herstellen.--Karsten11 (Diskussion) 11:27, 3. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Lies das Auskommentierte mit: Oben steht "Geschützt", unten steht "nicht geschützt", also ist nur ein Teil geschützt. Ich habe den ersten, "geschützten" Teil nur auskommentiert, weil das kein Deutsch ist und ich nicht weiß, wie's gemeint ist. Das gehört - verständlich - dort hinein.
Bist Du mit der Änderung "BRV behauptet..." einverstanden? --Alossola (Diskussion) 11:37, 3. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Bei Eigenaussagen ist "BRV behauptet..." oder so ähnlich grundsätzlich ok. Aber es ist bei allen Aussagen sinnvoll zu fragen, ob es irgendjemanden gibt, der das in Frage stellt oder anders sieht. Dass es z.B. noch nie einen Entschädigungsfall gegeben hat, übernimmt selbst die Konkurrenz (hier auf einer Seite des Bundesverbandes deutscher Banken). Wenn alle Parteien das so beschreiben ist es nicht sinnvoll einen Disclaimer "Nach Eingenaussage" davor zu stellen. Auch beim Umfang der Sicherung gibt es niemanden, der das in Frage stellt. Das hat auch seinen Grund: Der Umfang der Einlagensicherung ist vertraglich durch die Sicherungseinrichtung festgelegt. Jetzt kann man (und das fehlt im Artikel) fragen, wie leistungsfähig die Sicherungseinrichtung im Entschädigungsfall ist, nicht aber, dass diese im vereinbarten Umfang zu leisten verpflichtet ist. Auf [1] gibt es eine Kachel "Welche Einlagen unterliegen nicht dem Schutz der Einlagensicherung?" Und da sieht man eben deutlich, dass es eben für Nichtbanken keine Einschränkungen gibt. Diese Aussage "schützt die Anlagen von Nichtbanken vollumfänglich" ist auch keine Selbstverständlichkeit: Für private Banken ist die Entschädigung auf 30 % der Bilanzsumme der jeweiligen eingeschränkt. Für die Thematik können wir das als Quelle nutzen. Was die Qualität des auskommentierten Textes betrifft bin ich vermutlich als ehemaliger Bänker (nicht bei diesem Verein!) betriebsblind: Ich finde die Formulierung klar und verständlich. Die genannten Kundeneinlagen sind die unter Einlage aufgeführten Sicht-, Termin- und Spareinlagen gemeint. --Karsten11 (Diskussion) 11:56, 3. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Zur Bestätigung einer absoluten Aussage wie "erstmalig", "immer" oder "nie" sehe ich lieber die positive Aussage eines Dritten als "niemand widerspricht". Immerhin lieferst Du diesen Punkt - danke und erledigt.
Der fragliche Text ist schlicht grammatisch falsch, und in einer Weise, dass ich den gewünschten Sinn nicht herauslesen kann:
"Die Sicherungseinrichtung schützt die Anlagen von Nichtbanken vollumfänglich (o.k., steht wieder drin)
und ohne betragliche Begrenzung Kundeneinlagen, (???)
darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen und von angeschlossenen Banken ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen im Besitz von Kunden." (o.k.)
"Anlagen von Nichtbanken" und "Kundeneinlagen" sind zwei grammatische Objekte in diesem Satz, die so nicht da stehen dürfen. Hinter "Begrenzung" könnte ein Punkt fehlen, aber dann ist "Kundeneinlagen..." kein Satz mehr. Oder muss eins von beiden Objekten raus? Welches? Ich weiß es nicht.
Ergänzungen, wie Du sie vorschlägst, möchte ich nicht machen - nicht mein Fachgebiet. Ich bin nur beim Sichten darüber gestolpert. --Alossola (Diskussion) 05:42, 4. Nov. 2023 (CET)Beantworten