Diskussion:Sex trafficking
Diese Kategorie/dieser Artikel gehört zu einer Unterkategorie der Kategorie:Rechtsordnung (Kategorienbaum). In deren Unterkategorien werden Rechtsgebiete und Rechtsinstitute des positiven Rechts so systematisiert, wie es in der jeweiligen Rechtsordnung üblich ist.
- Alle Artikel sollten in die genaueste Unterkategorie eingeordnet werden.
- Es wird vermutet, dass ein Rechtsinstitut des jeweiligen Namens nur in einer Rechtsordnung existiert. Haben zwei Rechtsgebiete oder Rechtsinstitute unterschiedlicher Rechtsordnungen denselben Namen, wird der betroffene Artikel in eine Begriffsklärung umgewandelt.
Artikel und Kategorien, die nicht mehr geltendes Recht beschreiben werden in die Kategorie:Rechtsgeschichte (Kategorienbaum) einsortiert.
Artikel und Kategorien, die kein Rechtsgebiet, sondern ein Sachproblem beschreiben (im Sinne des rechtsvergleichenden Funktionalitätsprinzips), werden in die Unterkategorien der Kategorie:Recht nach Thema (Kategorienbaum) eingeordnet.
Lemma
BearbeitenOk, ich akzeptiere die Begründung für die Wiederanlage des Artikels und dass ich insofern eine falsche Entscheidung getroffen habe. Aber: Wäre es nicht sinnvoller, den Artikel auf ein anderes Lemma zu verschieben, also eines, wo „USA“ bzw. „Vereinigte Staaten“ vorkommt? Denn der Begriff wird im deutschen Sprachgebrauch auch für Fälle außerhalb der USA gebraucht. Dann könnte man hieraus eine BKL machen, wo einerseits dann einmal „Sex trafficking = vorheriges WL-Ziel“ und „Sex trafficking in VS = Straftatbestand in den USA“ oder so stünde? Oder ist es für dich zu 100% gegeben, dass der Begriff nur im Bezug auf die USA verwendet wird und der Artikel zwingend hier liegen muss? --CaroFraTyskland (Diskussion) 20:05, 5. Dez. 2020 (CET)
kommt bloß nicht auf die sex trafficking zu übersetzen
Bearbeitensex trafficking bedeutet Sexhandel (nicht signierter Beitrag von Dnvuma (Diskussion | Beiträge) 23:17, 30. Aug. 2021 (CEST))