Diskussion:Selektives Elektronenstrahlschmelzen

Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Ferramanis in Abschnitt Lemma fraglich

'Vor- und Nachteile' überarbeiten oder löschen Bearbeiten

Ich schlage vor, dass der Absatz 'Vor- und Nachteile' komplett zu überarbeitet oder komplett entfernt wird. Er entspricht nicht den Anforderungen der Wikipedia.
Ursprünglich fehlten dem Absatz 'Vor- und Nachteile' vollständig die Belege. Die Aussagen waren zum Teil falsch oder stark veraltet und überholt. Außerdem sind die meisten Aussagen sehr allgemein gültig und gelten größten Teils auch für die meisten anderen (Metall-)3D-Druckverfahren.
Ich habe den Autor gebeten Belege hinzu zu fügen und ausgiebig Zeit eingeräumt, dies zu tun. Bisher ist dies nicht geschehen. Außerdem habe ich mir die Mühe gemacht und den Absatz leicht überarbeitet. Ich habe falsche Aussagen korrigiert oder entfernt, ich habe versucht Belege zu finden und das bisschen was ich gefunden habe ergänzt und ich habe versucht die Aussagen sinnvoll einzuteilen. Nichts desto trotz bleibt immer noch ein Haufen Arbeit, alles glatt zu ziehen.
Gleich unter den Qualitätsgesichtspunkten neuschreiben bedeutet aus meiner Sicht weniger Aufwand. Gibt es hier alternativ jemanden, der sich berufen fühlt, den Absatz in der aktuelle Form zu retten? --Ferramanis (Diskussion) 21:10, 5. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Literatur 'Petra Fastermann' nicht sehr Themen spezifisch Bearbeiten

Der Literaturtipp 'Petra Fastermann' ist nicht sehr spezifisch für das Thema Elektronenstrahlschmelzen, sondern allgemein ein Buch zum Thema 3D-Druck. Sollte es als Beleg für Aussagen in diesem Artikel dienen, schlage ich vor es als Beleg anzugeben, womit es dann unter Einzelnachweise geführt würde. Andernfalls schlage ich vor es aus diesem Artikel zu entfernen und gegebenenfalls im Artikel 3D-Druck aufzuführen. --Ferramanis (Diskussion) 21:16, 5. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Literatur entfernt, gemäß Begründung oben. Printversion des Buches ist bereits unter 3D-Druck gelistet. -- Ferramanis (Diskussion) 19:08, 2. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Zentrierspule nicht gleich Fokussierspule Bearbeiten

Bei der Kürzung und Umgestaltung des Absatzes über die Strahlfokussierung und -ablenkung wurde, vermutlich versehentlich, zu stark gekürzt und zwei unterschiedliche Dinge mit einander vermischt. Es werden nun die Zentrierspule mit der Fokussierspule gleich gesetzt, dies ist jedoch nicht richtig. Es gibt jeweils von beiden Typen eine, die unterschiedliche Funktionen erfüllen: Die Zentrierspule sorgt zunächst dafür, dass die Strahlstreuung (= auffächern des Strahls) eingedämmt wird, sich also die Elektronen in einem parallelen Strahl bewegen. Danach kommt der Stigmator, der für einen kreisrunden Querschnitt sorgt und erst dann wird der Strahl mit der Fokussierspule gezielt gebündelt. In der Regel auf die Arbeitsebene. Das kann so auch gerne in der zitierten Literatur nachgelesen werden. Wie gesagt, ich gehe von einem Missverständnis aus. Vermutlich habe ich den Unterschied in der ursprünglichen Fassung nicht deutlich genug heraus gearbeitet. Ich schlage vor, den Artikel dahingehend zu korrigieren. --Ferramanis (Diskussion) 22:23, 22. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Tatsächlich ein Missverständnis. Danke für die Klarstellung! Durch die eindeutigen Dopplungen bzw. Überschneidungen davor gingen die Unterschiede neben den Paralellen einfach unter. Schade, dass in diesem Punkt die schematische Gesamtdarstellung nicht mit dem Text mithalten kann. --David Schopenhauer (Diskussion) 23:07, 26. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Lemma fraglich Bearbeiten

Es kann nicht sein, dass das Elektronenstrahlschmelzen ausschließlich für das pulvermetallurgische 3D-Druck-Verfahren steht. Es handelt sich überides vorrangig um einen Sintervorgang. Weiterhin kann es nicht sein, dass dafür (weder Elektronenstrahlschmelzen noch 3D Druck mit Elektronenstrahl) ein Patent erteilt worden ist. Das 3D Druckverfahren mittels Pulverbett mit einer neuen Strahlquelle zu versehen, ist keine Erfindungshöhe. Das Elektronenstrahlschmelzen an sich ebenfalls nicht.
Ich habe folgende folgenden Vorschlag:

  • das themenspezifische bei 3D Druck unterbringen
  • das elektronenstrahlspezifische ist zu anderen Artikeln zum Elektronenstrahl redundant und kann entfallen. Ein Artikel Elektronenstrahlschmelzen hat nur dann eine Berechtigung, wenn dort das Schmelzen an sich beschrieben wird (falls es dazu eine Anwendung gibt). --Ulf 14:27, 3. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

So, nun hab ich folgendes rausgefunden: es gibt Arcam Patente zum Elektronenstrahl Selektivsintern/-Schmelzen, die eine Haube betreffen zum Wärmeschutz sowie die eine Regelung des Elektronenstrahles betreffen um die Absorption konstant zu halten. Von Patentierung des 3DVerfahrens kann keine Rede sein.
Bitte betreffs des Lemmas auch das englische Pendant beachten, dort heißt der Artikel ausdrücklich Electron-beam additive manufacturing--Ulf 21:01, 3. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Und da gibt es noch was: sich die Marke EBM (für Electron Beam Melting) schützen lassen und einen Artikel sinnentstellend „Eletronenstrahlschmelzen“ zu nennen, der lediglich das additive Pulverschicht-Verfahren betrifft, müffelt schon gewaltig. Das additive E-Beam Verfahren mit Draht wegzulassen, ebenfalls. Verschieben wir es doch wenigstens nach Selektives Eletronenstrahlschmelzen, dann fällt auch die verschämte Klammer in der Einleitung weg.--Ulf 22:08, 3. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

verschoben und angepasst. WL in BKL geändert. --Ulf 21:06, 3. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Hallo Ulf, das Verfahren (im Pulverbett) wird in VDI-Richtlinie 3405 als Elektronenstrahlschmelzen bezeichnet. --Ferramanis (Diskussion) 23:09, 27. Aug. 2023 (CEST)Beantworten