Diskussion:Schullehrer in Deutschland

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Harry8 in Abschnitt Vergleich Tarifbeschäftigte und Beamte

Statistische Daten

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Statistische Daten über die Anzahl der Lehrer in unterschiedlichen Schultypen z.B. hier. --Stilfehler (Diskussion) 15:52, 4. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Kapitel: Arbeitszeit

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Die Verhandlungen führten jedoch zu keinem Ergebnis heißt es dort. Aber es gibt doch ein Ergebnis, dem auch mit einer gewissen Verspätung die GEW zugestimmt hat. MfG Harry8 10:51, 1. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Vergleich Tarifbeschäftigte und Beamte

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Da das Bruttogehalt für Angestellte nach dem Tarifvertrag bereits niedriger ist als das eines vergleichbar eingestuften Beamten, kommt es durch die gleiche Arbeitszeit zu einer Ungleichbehandlung von Tarifbeschäftigten und Beamten, heißt es dort. Das ist aber so nicht korrekt. Für die Tarifbeschäftigten gibt es eine Einstufung (beispielsweise als Grundschullehrkraft) in E 11. Dort gibt es mittlerweile eine Einteilung in 6 Stufen. Hierbei wird die erste Stufe ein Jahr lang durchlaufen, die zweite zwei Jahre usw. Bei einem Diensteintritt mit 27 Jahren wird die höchste Stufe bereits nach 15 Jahren, also im Alter von 42 Jahren erreicht. Bei den verbeamteten Lehrkräften sieht das anders aus. Ein im Alter von 27 Jahren eingestellter verbeamteter Lehrer erreicht die höchste (= 12.) Stufe erst im Alter von 53 Jahren. Außerdem ist die Bezahlung in der Höchststufe deutlich schlechter als die der Tarifbeschäftigten, allerdings wird dabei leicht vergessen, dass diese Sozialabgaben zahlen müssen, sodass sie letztlich weniger Geld im Portempnnaie haben als ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen. Es sind eben zwei unterschiedliche Systeme. Man erhält beim Vergleich Unterschiede bei der Bezahlung, je nachdem, ob es sich um Voll- oder Teilzeitkräfte handelt, ob der Ehepartner Beamter oder nicht berufstätig ist, wie viele Kinder man hat usw. MfG Harry8 11:02, 1. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Arbeitsbedingungen

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Leider sind die Angaben in diesem Abschnitt ziemlich veraltet, insbesondere für angestellte Lehrkräfte, teilweise auch für Beamte. Da hat sich in den letzten Jahren einiges verändert. Ich hatte das ergänzt, aber weil es wochenlang nicht freigeschaltet wurde war das offenbar nicht erwünscht und ich hab es eben wieder gelöscht. Dann sollte man aber erwähnen, dass der Stand des Abschnittes ca. 5 Jahre alt ist.