Diskussion:Sakae Menda

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Dandelo in Abschnitt Haftbedingungen

Haftbedingungen

Bearbeiten

Die erwähnten Haftbedingungen entsprechen dem im Lande üblichen. Ebenso ist es der Staatstanwaltschaft erlaubt, einen Gefangfenen 23 (3 + 2mal auf Antrag verlängerte 10) Tage incommunicado zu halten. Über 99% der Angeklagten werden in japanischen gerichten verurteilt. --zenwort 16:48, 12. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Sollte/Könnte man das dann noch in den Artikel einbauen? Mir selbst fällt dazu leider keine passende Formulierung ein. --Dandelo 17:46, 12. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Begnadigt

Bearbeiten

Bin kein Jurist, aber begnadigt und freigesprochen sind doch zwei ganz verschiedene Paar Schuhe?--Svíčková na smetaně 16:56, 12. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Habe die Stelle jetzt umformuliert. --Dandelo 17:30, 12. Mai 2009 (CEST)Beantworten