Diskussion:Rudolf Wildermann

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Slökmann in Abschnitt Parlamentarischer Staatssekretär?

Parlamentarischer Staatssekretär? Bearbeiten

„Seit dem 25. März 1919 war er parlamentarischer Staatssekretär … .“ Ich bezweifle, dass es 1919 dieses Amt gegeben hat. Bitte belegen. Gruß --Malabon (Diskussion) 21:42, 18. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Bei einigen anderen Politikern Preußens ist diese Amtsbezeichnung in der Wikipedia ebenfalls aufgeführt. Evtl. trifft sie doch zu, aber ein Beleg wäre auf jeden Fall nötig. Gruß --Malabon (Diskussion) 22:04, 18. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
So steht es im Handbuch des Landtages. --Slökmann (Diskussion) 23:18, 18. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Hier [1] ergeben sich Treffer mit dem Begriff Unterstaatssekretär, bei Treffer Nr. 2 ist ist von einer Ernennung die Rede. Vielleicht ist ein Amt als Ministerialbeamter gemeint, aber das kann ich leider nicht beurteilen. --Slökmann (Diskussion) 23:27, 18. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Nochmals nachgeschaut. Es war eine ministerielle Beamtenstellung, die nicht mit dem heutigen Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister gleichzusetzen ist. --Slökmann (Diskussion) 12:49, 19. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Danke. Wieder etwas dazugelernt. --Malabon (Diskussion) 21:09, 19. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Evtl. wäre eine Begriffsklärung „Parl. Staatssekretär bezeichnet … “ sinnvoll. Ich fühle mich aber für die Rechtslage in Preußen nicht kompetent genug. --Malabon (Diskussion) 21:20, 19. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Mir fehlen dazu die entsprechenden Quellen. Ich kann auch nicht die genaue Bedeutung des paralamentarischen (Unter-)Staatssekretärs in Preußen bestimmen. Das Amt war offenbar von nur sehr kurzer Bestandsdauer - nach Inkrafttreten der Verfassung vom 30.11.1920 taucht es ab April 1921 nicht mehr auf. Gewiss ist, dass in dieser Zeit in den Ministerien mehrere StS tätig waren; im Kultusministerium drei. Neben dem üblichen leitenden StS gab es zwei weitere parl. StS, die zugleich als Abgeordnete dem Landtag angehörten. In der Literatur ist aber immer von einer Ernennung die Rede. Um herauszufinden, ob es sich dabei zweifelsfrei Personen mit Beamtenstatus handelt, bräuchte man womöglich eine preußische Beamtenbesoldungsordnung aus jener Zeit, in der die "beigeordneten" StS auch aufgeführt sind. Auch weiß ich nicht, ob es die Bezeichnung parl. StS in den anderen Ländern gab. --Slökmann (Diskussion) 10:57, 20. Okt. 2015 (CEST)Beantworten