Noch immer deutschlandlastig

Wie sollen Österreicher und Schweizer sehen, dass hier noch Handlungsbedarf besteht, wenn der Baustein weg ist? (nicht signierter Beitrag von 141.201.39.6 (Diskussion) )


Kann vielleicht jemand erklären was ein Untersuchungsrichter ist? Danke. (nicht signierter Beitrag von Stefan ehrenfeld (Diskussion | Beiträge) )

Bei Verfahren in Strafsachen wird der Richter im Vorverfahren nicht Richter sondern Untersuchungsrichter (UR) genannt. Er entscheidet insbes. über die Anträge der StA für Untersuchungshaft, Hausdurchsuchungen, Überwachungsmassnahmen. Der UR ist also ein ganz normaler Richter, er wird nur im Vorverfahren eben Untersuchungsricher genannt. (nicht signierter Beitrag von 81.189.29.253 (Diskussion) )

Wie kann man gegen Richterwillkür vorgehen? (nicht signierter Beitrag von 84.146.73.39 (Diskussion) )

Wie kann man gegen unnötige Dikussionsbeiträge vorgehen? hm... (nicht signierter Beitrag von 81.189.31.136 (Diskussion) )

Wie kann man gegen ignorante Antworten vorgehen ? Wolfgang Kopp würgt eine Frage als unnötig ab, als wäre sie lächerlich, dabei zeigt gerade die Geschichte (zB. Volksgerichtshof), wie wichtig gerade diese Frage ist. Natürlich gibt es tagtäglich Richterwillkür und hiergegen kann man sich im Verfahren nur durch einen glaubhaft gemachten Befangenheitsantrag wehren (d.h. man muß die Willkür schon nachweisen können); nach dem Verfahren durch ein Rechtsmittel, d.h. den zulässigen Rechtsbehelf zur Überprüfung der richterlichen Entscheidung durch eine übergeordnete Instanz. Auch hier ist nicht unbedingt gewährleistet, dass die Willkür nachvollziehbar aus dem Text der Entscheidung hervorgeht). Als letztes zulässiges Mittel gegen Richterwillkür gäbe es noch die Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, wobei hier zu beachten ist, dass Richter und Strafverfolgungsbehörden meist in einem Haus sitzen bzw. Solidarisierungseffekte innerhalb einer Berufsgruppe eine objektive Verfolgung ("ohne Ansehen der Person") verhindern dürften. --SRW-InstitutSRW-Institut