Diskussion:Remota

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von WolfgangRieger in Abschnitt Historische Bestände

außer der Verletzung von Persönlichkeitsrechten gibt es sonstige juristisch Begründungen für die Überführung eines Buches in ein Remota und kann es dort wieder herraus kommen

ich hab gerade gesehen, dass manchmal auch Kochbücher zum Schutz gegen Gebrauch am Herd in das Remota überführt werden sind öffentliche Bibliotheken nicht dazu verpflichtet der Öffentlichkeit alle ihnen zu Verfügung stehenden werke verfügbar zu machen?

der grundsätzliche bedarf bestimmten Personen (Kinder, sonstige potentiell gefährdete/gefährliche Personen) den Umgang mit solchen Schriften zu begrenzen ist offen ersichtlich. jedoch sollte jeder unbescholtene erwachsene Zugang zur Lektüre aus "Neugier" erhalten dürfen. ob dies dann eyes only passiert sei dahingestellt.

ps: wie ist das Geschlecht des Worts? das Remota?

pps: Redundanz: "...bezeichnet Bestände einer Bibliothek..." -/-> "...Remota-Bestände..."

Remota = Plural von Remotum...und das ist sächlich. --Jacek79 14:33, 13. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Heute Bearbeiten

In wieweit gibts denn so etwas heute in freien Ländern noch? Niemand hat doch heute noch ein Interesse daran, pornografische Altlasten wegzusperren, und extremistische Schriften lassen sich heute durch das Internet ohnehin nicht mehr wegsperren. Ein Bibliothekar kann dazu vielleicht etwas sagen.--Antemister 16:51, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Lies doch bitte einfach den unten am Text angegebenen Artikel über die Remota der Bayerischen Staatsbibliothek. Das wird vermutlich alle deine Fragen beantworten. Wenn danach noch was offen ist, stell deine Frage bitte nochmal präziser. Grüße --h-stt !? 14:47, 21. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung Bearbeiten

Dieser Satz erfüllt das Informationsbedürfnis des Lesers nur wenig, von der Beleglosigkeit zu schweigen: "...wurden vielfach nach dem Auftreten des Terrorismus in den siebziger Jahren in den Bereich der Remota überführt." Welche Werke wurden auf welcher rechtlichen Grundlage von wem überführt? Und wie wurde eine Abgrenzung zu Fachbüchern aus der Chemie definiert und erreicht? (nicht signierter Beitrag von 95.118.79.201 (Diskussion) 02:02, 23. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Historische Bestände Bearbeiten

Hier herrscht IMHO ein Differenzierungsbedarf. Auch wenn ein Remota-Bestand inzwischen zugänglich oder zugänglicher ist, existiert er mE durchaus weiter. Belege für den gegenwärtigen Status wären auch wünschenswert. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 23:12, 13. Jul. 2022 (CEST)Beantworten