Diskussion:Registrant

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von FordPrefect42 in Abschnitt Begriff „Registrant“

Begriff „Registrant“ Bearbeiten

Der Begriff „Registrant“ ist wenigstens historisch nicht eindeutig. Er konnte auch für einen Mitarbeiter in einer Registratur stehen, also für den Gehilfen eines Registrators (Archivars), siehe Deutsches Rechtswörterbuch. --FordPrefect42 (Diskussion) 17:04, 2. Jan. 2022 (CET)Beantworten