Diskussion:Rechtschaffenheit

Letzter Kommentar: vor 1 Tag von 2003:C0:8F15:5200:D8E7:A3A2:BF17:A318 in Abschnitt Enzyklopädie 1798

Sekundärquellen

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Universität Innsbruck: Auslegung des Briefes an die Römer, Kapitel 13. Abgerufen am 24. Juni 2016. bkb (Diskussion) 20:29, 24. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Was soll diese Notiz unter dem Titel "Sekundärquellen"? Bitte nicht noch weitere unnötige Verwirrung stiften. Die Bibel ist keine Sekundärliteratur. --Anna (Diskussion) 00:39, 25. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Ach, Auslegung auch nicht? Na denn. bkb (Diskussion) 06:55, 25. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Wo ist denn da Auslegung auf der Seite? Ich sehe da nur einen Auszug aus dem Römerbrief. --Anna (Diskussion) 08:39, 25. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Das ist ein Hinweis für den Autor. Ich bin nicht 's Michele' und lass es auch nicht mit mir machen. bkb (Diskussion) 10:46, 25. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Enzyklopädie 1798

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Dieser Artikel hätte eine gründliche Überarbeitung und vor allem solide Sekundärliteratur dringend nötig. Allein die Intro ist mehr als problematisch:

  • "Rechtschaffenheit wird beschrieben als..." - und dann folgt eine Definition von 1798. Ich dachte, wir schreiben hier Enzyklopädie 2024. Gibt es keine aktuellere Definition? Sowas gehört in einen Abschnitt "Geschichte". Hierher gehört eine aktuelle Definition anhand von aktueller Sekundärliteratur.
  • Dann geht es weiter mit der Behauptung "In den Texten des Alten Testamentes wird Rechtschaffenheit vielfach als bedeutende Eigenschaft hervorgehoben". Diese wird "belegt" mit einem Link zu einem Kapitel aus Dt. 5, in dem das Wort "Rechtschaffenheit" nicht mal vorkommt.
  • Dass die Torah auf Hebräisch geschrieben wurde und "Rechtschaffenheit" in jedem Fall nur eine von diversen möglichen Übersetzungen für ein hebräisches Wort wäre, ist dem Autor dieses Artikels offenbar überhaupt nicht in den Sinn gekommen. Wir schreiben hier ja keinen Artikel über das hebräische Wort zdkh.
  • Dann die einzige halbwegs aktuelle Sekundärliteratur (Hausmann): zum Mindesten schlagseitig, wenn nicht gar sinnentstellend zitiert, denn sie schreibt zunächst mal eines: "Zwar sprechen nur verhältnismäßig wenige Texte über Rechtschaffenheit" und "Es wird kaum etwas darüber ausgesagt, worin Rechtschaffenheit inhaltlich besteht". Auf dieser dünnen Basis eine allgemeingültige Definition aufzubauen, ist ganz schön gewagt.
  • Der Abschnitt "Literatur" ist keine solche im Sinne von WP:LIT, sondern wohl eher ein ergoogeltes Sammelsurium von Büchern, die das Wort im Titel enthalten. Anscheinend war bei der Suche auch noch der Zeitfilter 18. Jahrhundert eingeschaltet. Bei den ersten drei Titeln handelt es sich darüberhinaus gar nicht um Sekundärliteratur, sondern um Rezeption in der Kunst.

Bei allem Respekt für die Mühen der Autoren: So ist das nix. --2003:C0:8F15:5200:D8E7:A3A2:BF17:A318 09:06, 26. Jun. 2024 (CEST)Beantworten