Berufliche Tätigkeit - Vorsitzender Richter am Truppendienstgericht im Falle Mundlos Bearbeiten

Ergänzungsvorschlag mit der Bitte um Diskussion/Prüfung:

Berufliche Tätigkeit Bearbeiten

Als Vorsitzender des Truppendienstgericht Süd, Auswärtige Kammer Kassel, war Rainer Assmann mit einem Fall betreffend Uwe Mundlos, deutscher Neonazi, Rechtsterrorist und Serienmörder, während dessen Dienstzeit bei der Bundeswehr befasst[1]:

Mundlos war am 13. August 1994 von der Polizei in Chemnitz kontrolliert worden. Die Polizei fand bei ihm ein Bild von Rudolf Heß und eine selbstgebastelte Visitenkarte mit dem Bild von Adolf Hitler. Im Rahmen einer daraufhin folgenden Hausdurchsuchung wurde bei Mundlos NPD-Propagandamaterial und eine Sammlung von Tonbandkassetten mit rechter Hass-Musik gefunden. Neben einem Strafverfahren wurde auf Grund dieses Vorgangs eine Diziplinarstrafe gegen Mundlos verhängt. Das Truppendienstgericht Süd unter Rainer Assman hob die Disziplinarstrafe gegen Mundlos im September 1994 mit der Begründung auf: „Der alleinige (...) Besitz von verfassungsfeindlichem Gedankengut in Schrift-, Bild- oder Tonform (...) erfüllt weder einen Straftatbestand noch den Tatbestand eines Dienstvergehens.“ Die bei Mundlos sichergestellten Bilder fielen "in seinen ausschließlich privaten Freiraum", der durch die Grundrechte der Menschenwürde geschützt und "jedem Eingriff des Staates" entzogen sei.

In Folge dieser Entscheidung konnte Uwe Mundlos von der Bundeswehr zum Gefreiten befördert werden. Mundlos wurde im zivilen Strafverfahren zu 600,- DM Geldstrafe verurteilt. § 86 StGB stellt auch bereits das bloße "vorrätig halten" von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen unter Strafe. (nicht signierter Beitrag von 85.16.19.165 (Diskussion) 14:10, 5. Jul. 2020 (CEST))Beantworten

Finde ich gut, kann man ungefähr so einfügen. Den Beleg würde ich vielleicht eher ans Ende des Absatzes mit den Zitaten setzen und den zweiten Link auf Mundlos würde ich entfernen. --Bubbeldihuu (Diskussion) 23:22, 29. Okt. 2020 (CET)Beantworten
  1. "NSU-Mörder Mundlos - Wie die Bundeswehr den Neonazi gewähren ließ. In: Spiegel vom 01.10.2012"