Diskussion:Rügelose Einlassung

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von J. K. H. Friedgé in Abschnitt Und was heißt das?

Und was heißt das?

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Der Erläuterungssatz ist unverständlich. Könnte das mal ein(e) Fachmann(frau) so bearbeiten, dass ich OMA es verstehe? Was will ich denn, wenn ich die Zuständigkeit des Gerichtes ohne "Rüge" in Frage stelle? Was soll das mit der Hauptverhandlung? --??--J. K. H. Friedgé (Diskussion) 10:34, 30. Apr. 2014 (CEST)Beantworten