Meiner Meinung nach bezeichnet der Begriff 'Quellentheorie' im Steuerrecht vor allem eins der beiden Konzepte zur zur Konkretisierung des Einkommensbegriffs (neben der Reinvermögenszugangstheorie). Das internationale Steuerrecht benutzt eher die Begriffe 'Quellenprinzip' oder 'Quellenbesteuerung'.