Diskussion:Provinzial

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Jordi in Abschnitt BKL nötig?

"Seine erste oder eine spätere Version dieses Artikels entstammt dem Ordenslexikon als es noch unter einer freien GNU-Lizenz stand. Später wurde dort die Lizenzierung geändert und ein nachträglicher Versionsimport wurde vereitelt."

Die Kompetenzen des Provinzials sind bei den Ordensgemeinschaften unterschiedlich. Für die Dominikaner z.B. stimmt es nicht, dass der Provinzial für Professablegungen seinen Rat konsultieren muss. Die Konsultations- bzw. Zustimmungspflicht ist bei allen Orden allerdings bei wichtigen wirtschaftlichen Fragen gegeben. Ebenso ist der Turnus der Rechenschaftspflicht gegenüber der obersten Leitung des Ordens bei den Orden sehr unterschiedlich und nicht überall jährlich.

BKL nötig?

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Die freien Provinzialen, die freien Provinzbewohner des römischen Reiches, die größte Gruppe unter den Angehörigen des Imperiums, fehlen. Aber da sie in der deutschsprachigen Wikipedia niemand vermisst, können sie auch weiterhin wegbleiben und keine Begriffsklärungsseite erzwingen. --Dlugacz 17:18, 21. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Erl. (s. BKS).--Jordi (Diskussion) 06:47, 4. Jan. 2019 (CET)Beantworten