Diskussion:Private Zimmervermietung

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Kulturkritik in Abschnitt URV ?

Entschuldigung, aber der Artikel enthält gequirlten Quark. Bed & Breakfast enthält Übernachtung mit Frühstück. Private Zimmervermietung außerhalb des Tourismus fällt völlig unter den Tisch, siehe Monteurszimmer von üblicherweise Montag bis Freitag. Die Grenzen liegen nicht bei zehn Betten, meines Wissens liegen sie in Deutschland bei vier Zimmern und zwar, weil bis dahin keine Abgaben fällig sind. Bei solchen Vermietungen an auswärtige Berufstätige gehört keinerlei Verpflegung dazu, meist ist Küchenmitbenutzung üblich. --84.140.187.246 22:52, 19. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Belege fehlen frü viele Aussagen, zudem ist der Text stellenweise eine Aneinanderreihung von Wiederholungen und offensichtlichen Kopien aus anderen Artikeln. --Kulturkritik (Diskussion) 15:11, 9. Feb. 2022 (CET)Beantworten

URV ? Bearbeiten

Aktuell stellt sich die Frage ob hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn offensichtlich aus dem Weblink abgeschrieben wurde. --Kulturkritik (Diskussion) 10:41, 10. Feb. 2022 (CET)Beantworten