Diskussion:Pragmatische Sanktion (römisches Recht)

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Enzian44 in Abschnitt QS Geschichte 30. Mai - 2. Juni 2009

QS Geschichte 30. Mai - 2. Juni 2009 Bearbeiten

Das ist eine verkappte Liste (ist u.a. auch als solche kategorisiert), warum der Klammerzusatz steht, wird aus dem Text nicht recht deutlich. Da das nur eine dürftig bearbeitete Übernahme aus dem alten Meyers ist - wenn der aus dem Netz verschwinden würde, wäre es bestimmt kein Schaden -, habe ich auch den entsprechenden Baustein eingesetzt. Den Trick, Interwikis als Referenzen einzuschmuggeln, habe ich ebenfalls entfernt. Außerdem sollten doch wenigsten einige ältere Beispiele genannt werden, schließlich steht da auch was im Corpus Iuris Civilis. -- Enzian44 00:19, 30. Mai 2009 (CEST)Beantworten

danke Dir, ich wusste nicht, an welche QS ich mich wenden soll: mir ging es darum, im kontext Edikt, Diplom, Reskript, Dekret ua. den rechtlichen status historischer urkunden herauszuarbeiten (daher auch das lemma - und natürlich auch, dass die Habsburgische Hausordnug keinswegs die einzige war), und da passt mir der Alte Meyers schon - dass es eine liste wird, macht nichts, vergl. Edikt mit der bsp-liste dort (sonst auch magerlich, auch Diplom bietet nichts dazu, und sollte wohl einen ableger bekommen: warum heisst das Februardiplom von 1861 so, aber die Gründungsurkunde des Kaisertums Österreich 1804 Allerhöchste Pragmatikal-Verordnung), und dass das ganze nur ein anfang sein kann, war mir auch klar
übrigens hab ich das verlinkten von fr: und en: nicht als "Trick" gesen (es gibt ja nichts zu "beweisen"), sondern reine hilfe für einen allfällig interessierten weiterschreiber (daher in dem fall immer ausdrücklich "vergl.", ums nicht für einen beleg zu halten, die artikel sind jeweils mindestens so bedürftig wie dieser) - wenn hier aber mehr rechtsgeschichtlicher inhalt kommt, wäre es mir eine große freude - sollen wir das Rechtsprojekt noch beratend hinzuziehen? (dort wird es durch die kategorisierung eh demnächst als überarbeitunsbedürftig erkannt) - ich weiß nicht, ob altertümliches recht hier, oder dort "zuhause" ist - sonst freu ich mich auf mehr & fachkundigen ausbau gruß --W!B: 17:29, 30. Mai 2009 (CEST)Beantworten
PS: wenn ich drüber nachdenk, wir könnten es auch in Sanktion als kapitel einarbeiten (woher der seltsame begriffswandel von ‚weihevoll/feierlich‘ zu ‚Strafe‘), oder diesen artikel in die zwei begriffe Rechtsurkunde/Strafe aufspalten --W!B: 17:50, 30. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Nein, einarbeiten sollte man es nicht, denn Pragmatische Sanktion ist schon ein Begriff, den der Leser direkt finden sollte. Gegen die Beispiele als solche ist auch nichts einzuwenden, sie setzen nur viel zu spät ein. Die Einleitung muß ausgebaut werden: die Geschichte beginnt wesentlich mit Justinian und der Pragmatica sanctio pro petitione Vigilii im Jahre 554, auch wenn der Terminus schon im 5. Jh. belegt ist. Mit Hilfe von Dölger kann ich da wohl etwas zur Frühgeschichte formulieren. -- Enzian44 18:14, 30. Mai 2009 (CEST)Beantworten
ja bitte, wär toll (ist mir alles ganz neu, aber wenigstens lieg ich mit der "Römisches Recht"-klammerung gar nicht so daneben) - ich werd was zur einschlägigen Wortgeschichte von „Sanktion“ und „pragmatisch“ bei Adelung, Grimm und Konsorten suchen (auch alles antiquierter stoff, aber andrerseits sind sie an den sitten ihrer zeit authentisch dran) --W!B: 00:08, 2. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Inzwischen erledigt. -- Enzian44 22:55, 26. Aug. 2009 (CEST)Beantworten