Diskussion:Politische Polizei

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Laertes135 in Abschnitt Zusammenlegung mit dem Lemma "Nachrichtendienst"?

Begriff in falscher Verwendung? Bearbeiten

Ich stoße in der Literatur im Zusammenhang mit 67, Studentenbewegung, linksextremen Strömungen, RAF etc. desöfteren auf den Begriff "Politische Polizei". Da es die aber offenbar in der BRD nie gab, muss der Begriff abhängig vom jeweiligen Autor entweder eine Art Propagandafloskel sein oder eine grobe Ungenauigkeit. Kann es sein, dass der Begriff - wenngleich auch fälschlicherweise - oftmals als Synonym für den Verfassungsschutz gebraucht wird? 77.0.140.15 13:51, 19. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Es kann sich je nach Quelle um eine Ungenauigkeit handeln und den umgangssprachlichen Begriff für den Verfassungsschutz oder den polizeilichen Staatsschutz darstellen oder es kann sich genauso gut um einen Propagandabegriff handeln. Ich denke das kommt auf den Kontext an aber politische Polizei wurde meines Wissens nach, lange auch als Synonym für Verfassung- und Staatsschutz gebraucht.--HolgerB 11:52, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Danke für die Antwort! Das war so auch meine Vermutung. Gruß 89.15.219.3 11:56, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Nochmal falsche Begriffe? Bearbeiten

Im Text heißt es: "Die nachrichtendienstlichen Aufgaben der politischen Polizei nehmen heute die Behörden des Verfassungsschutzes, die polizeilichen Aufgaben Einrichtungen des Staatsschutzes wahr."

In der Verlinkung von Staatsschutz heißt es: "In der Bundesrepublik Deutschland wird die Aufgabe des Staatsschutzes insbesondere vom Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesbehörden für Verfassungsschutz (im Rahmen der inneren Sicherheit), vom Militärischen Abschirmdienst (im Bereich der Bundeswehr), vom Bundesnachrichtendienst (im Bereich der äußeren Sicherheit) sowie von den örtlich übergeordneten Polizeidienststellen der Kriminalpolizei (polizeilicher Staatsschutz) wahrgenommen."

Ich kenne mich mit dem Thema nicht detailliert aus, aber diese Aussagen sind gegensätzlich. Meiner Meinung nach werden die nachrichtlichen Aufgaben heute vom MAD und BND wahrgenommen. Die sind aber nicht der Verfassungsschutz. Staatsschutz als Begriff ist daher wohl ein Zusammenfassen aller exekutiven Organe zum Schutze des Staates, oder sehe ich das falsch?--Sleepingcity (Diskussion) 04:29, 5. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

BKL auflösen Bearbeiten

Warum habt ihr den BKL aufgelöst?--Sanandros (Diskussion) 08:33, 19. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Weil Politische Polizei ein Fachbegriff für eine Art Polizeiorgan/organisationstypus ist. Den gibt es nicht nur in Deutschland, während die Schweizer Geheimdienstler nur so genannt werden. Nacktaffe (aka syrcro) 09:16, 19. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Ich hab die beiden Dinger aber in eigene Artikel verfrachtet. Und der Deutsche der dort steht ist ein bisschen länger als der hier.--Sanandros (Diskussion) 16:06, 19. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Kommt da noch eine AW?--Sanandros (Diskussion) 08:18, 3. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Es geht nicht um Deutschland <-> Schweiz, sondern um die Frage abstrakter Begriff <-> Spitzname einer Behörde. Nacktaffe (aka syrcro) 08:26, 3. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Zusammenlegung mit dem Lemma "Nachrichtendienst"? Bearbeiten

Aus meiner Sicht sollte dieses Lemma auf das Lemma "Nachrichtendienst" weiterleiten. Gleichzeitig würde ich vorschlagen unter "Nachrichtendienst" stärker auf die Verbindung, die zwischen dem Inland-Nachrichtendienst und der Polizei besteht, eingegangen wird.

Falls es nicht verschoben wird, sollte in diesem Artikel zumindest auf die Verbindung zwischen Politischer Polizei und heutigen Nachrichtendiensten und die Teils weiterhin starken Verknüpfungen von Inlandnachrichtendienst und Polizeibehörden verwiesen werden

Meine Überlegung ist die Folgende: Der Begriff der politischen Straftat ist zwar heute obsolet und wird höchstens noch in Bezug zu unfreien Diktaturen verwendet. Als dieser Terminus aber tatsächlich noch verwendet wurden verstand man darunter insbesondere Terrorismus und Akte, die auf den Umsturz der bestehenden Ordnung abzielten. Der Begriff "Politische Polizei" sollte deshalb m.E. als obsoleter Begriff für eine nachrichtendienstliche Behörde gesehen werden, die sich mit Staatsschutz und Terrorismusabwer befasst.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1950 eine strickte Trennung zwischen Inland-Nachrichtendienst und Polizei vorgenommen. Diese Trennung gibt es aber in vielen anderen Ländern nicht. Insbesondere üben in der Schweiz Polizeibehörden weiterhin nachrichtendienstliche Aufgaben aus. Im Kanton Solothurn gibt es zum Beispiel eine Abteilung der Kantonspolizei, die sich "Nachrichtendienst" nennt (https://www.so.ch/verwaltung/departement-des-innern/polizei/ueber-uns/polizeikommando/nachrichtendienst/). Im Kanton Zürich nimmt die "Sicherheitspolizei-Spezialabteilung" nachrichtendienstliche Aufgaben war (http://www.kapo.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/kapo/de/ueber_uns/org/sipo/organisation_sipo.html). Diese Abteilungen stehen in direkter Kontinuität zu Abteilungen, die in der Vergangenheit als Politische Polizei bezeichnet wurden. Hinzu kommt, dass die Schweiz ihren Inlandnachrichtendienst bis in die 90er Jahren als politische Polizei bezeichnet hat. Aber auch danach war die nun in "Dienst für Analyse und Prävention" (DAP) umbenannte Behörde weiterhin Teil der Bundespolizei (Bundesamt für Polizei fedpol) bis diese Behörde 2009 mit der Fusion mit dem Strategischen Nachrichtendienst ins Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport überführt wurde.

Ausserhalb des Deutsschprachigen Raums haben zum Beispiel der "National Security Branch" des amerikanischen FBIs (https://www.fbi.gov/about/leadership-and-structure/national-security-branch) oder das "Counter Terrorism Command" der Britischen Metropolitan Police (https://en.wikipedia.org/wiki/Counter_Terrorism_Command) bis heute ein Aufgabenprofil, dass ziemlich genau dem obsoleten Begriff der "Politischen Polizei" entspricht.

--Laertes135 (Diskussion) 16:13, 24. Aug. 2017 (CEST)Beantworten