Diskussion:Pfahlhängen/Archiv

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Holgerjan in Abschnitt Änderung

zum Begriff

IMO ist der Ausdruck "Körperstrafe" hier unrichtig. "Körperstrafen" waren z.B. das Rutenstreichen (Auspeitschen), das Brandmarken und das Verstümmeln (Ohren aufschlitzen, Hand abschlagen etc.), in seiner Konsequenz wohl auch das Prangerstehen. Das Pfahlhängen war dagegen eine Methode, die zwar zu dauernden Körperschäden führen konnte, bei der aber das Zufügen von Schmerzen zum Erzwingen einer Aussage im Vordergrund stand: Es war also keine Strafe (=als Ergebnis eines Prozesses), sondern ein Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren. --Idler 11:58, 10. Mai 2005 (CEST)

"Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren" klingt ja geradezu offiziell - wo ist denn diese Zufügung "dauernder Körperschäden" als Rechtsmittel zugelassen? Ich denk, ich les nicht recht! -- WHell 12:55, 10. Mai 2005 (CEST)

Kein Rechtsmittel, sondern ein Zwangsmittel. So pervers es klingt, die Folter war als Mittel zur Wahrheitsfindung gedacht. Schau mal nach unter Lemma Folter. Im 16.-18. Jahrhundert wurde das Geständnis als die Königin der Beweismittel angesehen; ohne Geständnis waren die Beweisanforderungen viel höher. Darum machte man allerhand Verrenkungen - vor allem an den Verdächtigen, um sie zum Geständnis zu bewegen. Erst aufgrund des Geständnisses erging dann das Urteil, das die (meistens Körper- odes Todes-)Strafe verhängte. Die Details waren z.B. in der "CCC" (Constitutio Criminals - etwa wie in einer Strafprozessordnung) bürokratisch genau geregelt - bei welchem Verbrechen und bei welcher Verdachtsstufe (je nach Beweislage) die Territion zulässig war (Androhen und Vorzeigen der Folterwerkzeuge), wann die zweite Stufe (Anlegen der Werkzeuge ohne Schmerzen) etc. - nach unserem Rechtsverständnis völlig barbarisch; aber die Menschenrechte waren halt noch nicht erfunden worden. Erst im Laufe des 18. (mancherorts sogar erst 19.) Jh wurde die Folter abgeschafft. Grüße --Idler 14:24, 10. Mai 2005 (CEST)
Sollte die CCC nicht eher "Constitutio Criminalis Carolina" heissen? Als solche steht sie zumindest in der Wikipedia drin.... --Hansele (Diskussion) 10:17, 14. Mai 2005 (CEST)
Latürnich - ich war etwas in Eile ... --Idler 20:31, 15. Mai 2005 (CEST)

Körperstraffung

Ich habe die Diskussion erst später gesehen. Dieses Wort ist im Zusammenhang mit Folter eine Begriffsfindung. Siehe auch hier: [1]. Nimmt man das Wort "Folter" weg, bekommt man größtenteils Bauch, Beine, Po-Kurse von Fitnessclubs angezeigt. Richtig ist allerdings auch, dass es keine Strafe ist. Deshalb habe ich den Satz umformuliert.--Northside 18:54, 17. Mai 2007 (CEST)

Änderung

Ich habe den Satz über die Konzentrationslager geändert:
1) gestrichen habe ich "Konzentrationslager und ---Vernichtungslager---" (unbelegt und unwahrscheinlich), denn in Vernichtungslagern war im Regelfall nur ein zahlenmäßig geringes Arbeitskommando tätig, das oft schon nach wenigen Wochen selbst in der Gaskammer liquidiert wurde. Überlebende Zeugen sind die Ausnahme; ein "Vergehen" hätte wahrscheinlich den Tod im Gas zur Folge gehabt...
2) belegt habe ich gefunden, dass das Pfahlhängen 1942 abgeschafft wurde (ISBN 3-406-52963-1, S. 49) --Holgerjan 18:41, 22. Feb. 2010 (CET)