Pensionsansprüche "unrechtmäßig" aberkannt Bearbeiten

@Hoss: Für diese Änderung vom 28. September 2016, 08:09 Uhr ([1]), wonach ihm "unrechtmäßig seine Pensionsansprüche aberkannt worden waren", hätte ich gern einen Beleg. Vor allem für die Einstufung "unrechtmäßig". Gruß, --Turpit (Diskussion) 21:14, 28. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

@Turpit: Zur Beantwortung deiner Frage habe ich mich noch etwas genauer informiert. Paul Oestreich wurde Anfang Januar 1949 wegen seiner SED-Mitgliedschaft aus dem Zehlendorfer Schulamt entlassen. 1950 ging er wohnhaft in Zehlendorf in den Ruhestand. Im August 1954 wurde ihm auf Anweisung des Westberliner Sozialsenators die Rente gesperrt. Der Rechtsstreit um die Rentenansprüche in Westberlin endete im Mai 1957 vor dem Verwaltungsgericht mit der Aberkennung aller Ruhegehaltsansprüche, da sich Paul Oestreich beamtenwidrig verhalten habe. Die SED-Mitgliedschaft war zum Zeitpunkt seiner Pensionierung im Jahre 1950 aber beamtenrechtlich (noch) nicht verboten, so dass aus heutiger Sicht die Aberkennung aller Ruhegehaltansprüche unrechtmäßig erfolgte.--Hoss (Diskussion) 19:54, 5. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Danke, auch für Deine heutige Änderung ([2]) des Artikels. Die Aberkennung der Ruhegehaltsansprüche erfolgte also durch verwaltungsgerichtliche Entscheidung. Damit konnte die Behauptung, dass dies "unrechtmäßig" geschehen wäre, nicht im Artikel stehen bleiben und Du hast dies ja jetzt auch aus dem Artikel herausgenommen. Gruß, --Turpit (Diskussion) 22:10, 5. Okt. 2016 (CEST)Beantworten