Diskussion:Paul Hnilica

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Condividere in Abschnitt Begnadigung von Seidnitzer

Inhaltliche Ergänzung

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Ich habe eine aus meiner Sicht wesentliche inhaltliche Ergänzung im unteren Teil des Artikels vorgenommen, in dem es um die gerichtliche Verurteilung Hnilicas wegen Geldwäscherei geht. Grundsätzlich finde ich es mangelhaft, dass diese eindeutig nicht triviale Aussage quellenmäßig nicht belegt ist (in den angegebenen Quellen konnte ich dieses Faktum nicht finden). Tatsächlich gab es diese Verurteilung, jedoch auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens, in dem die Unschuld Hnilicas nachgewiesen wurde und das daher mit einem völligen Freispruch des Bischofs endete. Diese wesentliche Information habe ich in den Text eingearbeitet und mit einer Quelle, die auch die vorangegange Verurteilung belegt, (S. 15 des verlinkten PDF-Dokumentes) versehen. Im letzten Absatz habe ich aufgrund seines Freispruches auch eine etwas neutralere Formulierung bezüglich seines Aufenthaltes in Südböhmen verwendet. --Amitaf (Diskussion) 11:43, 11. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Diese "Quellen" sind ebenso unbrauchbar, da sie vom Engelwerk bzw. von der Homepage des toten Bischofs stammen (zudem ist auf Letzterer wenigstens auf den ersten Blick gar nichts zu dem Thema zu finden).
Hnilica war (wie das gesamte Engelwerk) in die Geheimdienstaffäre um die Beschaffung von Mafiageldern durch die Vatikanbank zur Unterstützung der poln. Opposition unter Papst Johannes Paul II. und den daraus erwachsenen Zusammenbruch der Banco Ambrosiano verstrickt und soll die angeblich mit brisanten Dokumenten gefüllte Aktentasche des 1982 ermordeten Bankiers Roberto Calvi 1986 von dessen Mördern zurückgekauft haben. Aufgrund dieses Vorwurfs wurde er 1993 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt (vgl. damalige Meldung der kirchl. österr. Nachrichten-Agentur Kathpress). So der Informationsstand, der sich auch noch in jüngerer Literatur und Berichterstattung finden lässt; vgl. etwa Kapitel 16 des 2006 (3 Tage nach Hnilicas Tod) erschienenen ORF-Buchs Geheimnis Vatikan der drei österreichischen Journalisten Heiner Boberski, Josef Bruckmoser und Andreas Pfeifer oder die 2012 veröffentlichte Spiegel-Reportage über den legendären Kriminalfall von Johanna Lutteroth (die Hnilica nicht namentlich nennt, aber die Hintergründe gut verständlich nachzeichnet).
Hnilica versuchte seine Tat abzustreiten und behauptete zuerst, das gezahlte Geld sei für eine Imagekampagne bestimmt gewesen, wurde aber trotzdem verurteilt (so schildern es die ORF-Autoren). Es gab dann in der Tat im Jahr 2000 eine Revision dieses Urteils, bei der Hnilica freigesprochen wurde, aber nicht, weil er die Tasche nicht zurückgekauft hätte (was offb. unstreitig ist), sondern weil man ihm sein ehrenwertes Motiv abnahm (er habe damit den Ruf der Kirche und des Papstes schützen wollen) und dies als schuldbefreiende Notlage wertete. Der Verkäufer der Tasche, der sardische Millionär Carboni, der Calvi 1982 im Auftrag der Mafia in die Todesfalle gelockt haben soll, wurde wegen Geldwäsche (nämlich u.a. der von Hnilica erhaltenen Summen) verurteilt (als Quelle für dieses Revisionsurteil eignet sich die entsprechende Meldung auf La Repubblica). Auch für ihn gab es später (2007) einen „Freispruch zweiter Klasse“ (vgl. Spiegel-Bericht Mord am Bankier Gottes bleibt ungesühnt) und Carbonis Verwicklung in den Mord an Calvi wurde wegen Mangels an Beweisen nicht gesühnt. Die Sache mit dem Rückkauf der Tasche bzw. diverser Papiere daraus und Hnilicas Verwicklung in diese Angelegenheit sind davon aber nicht betroffen. Die Darstellung in der Engelwerk-Biografie des Bischofs versucht das durch kitschiges Pathos und unklare Ausdrucksweisen zu verschleiern und ist als Quelle ungeeignet.--Jordi (Diskussion) 18:48, 9. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Begnadigung von Seidnitzer

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Der Abschnitt über Seidnitzers Begnadigung ist falsch. Er hat sich nicht "als Priester Hnilica unterstellt", sondern 1990 für immer und ganz von der Gemeinschaft "Werk des Heiligen Geistes" und von Bischof Hnilica zurückgezogen. Er war bis zum Lebensende Priester der Diözese Graz-Seckau und starb 1993 ganz alleine in Innsbruck. Sein Diözesanbischof, Bischof Dr. Johann Weber, hat Seidnitzer 1979 wegen Ungehorsam vom priesterlichen Dienst suspendiert. Der Grund dafür waren aber nicht die angeführten Straftaten, sondern die Tatsache, dass er seine Gemeinschaft nicht aufgelöst hat. Nachdem sich Seidnitzer aber dann doch 1990 von der Gemeinschaft zurückgezogen hat, hat er selbst in einem Brief vom 14.11.1990 an Bischof Weber gebeten, dieser möge seine Suspendierung aufheben, was dieser dann nach Rücksprache mit dem Bischof von Innsbruck, Dr. Reinhold Stecher, in einem Schreiben vom 29.4.1991 getan hat. Hnilica hatte damit nichts zu tun.--Condividere (Diskussion) 19:18, 14. Feb. 2020 (CET)Beantworten