Diskussion:Parteiengesetz (DDR)

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Mastermaus in Abschnitt § 17 (3)
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Parteiengesetz (DDR)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

§ 17 (3)

Bearbeiten

Hier heißt es;

(3) Eine Partei darf keine Schenkungen oder anderweitige wirtschaftliche Unterstützung von einem anderen Staat oder von außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes annehmen.

In Bahrmann / Links: Chronik der Wende heißt es im Bd. 2, Seite 131, daß diese Klausel erst ab dem 1. Januar 1991, also nie, Gültigkeit hatte. Wo steht das im Gesetzestext? --Mastermaus 15:17, 3. Feb. 2010 (CET)Beantworten

In § 24: "Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 17 Abs. 3 am 21. Februar 1990 in Kraft. § 17 Abs. 3 tritt am 1. Januar 1991 in Kraft."Karsten11 15:24, 3. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Klar, hatte ich überlesen. Danke! --Mastermaus 15:47, 3. Feb. 2010 (CET)Beantworten