Diskussion:Pakt für den Rechtsstaat

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Aschmidt in Abschnitt Quelle

Einleitungssatz

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Der Einleitungssatz lautet:

Der „Pakt für den Rechtsstaat“ ist eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, in der sich beide Seiten zu Maßnahmen verpflichten, um den Rechtsstaat zu stärken.

Dieser Satz wurde mit der Begründung „Politik-Geschwurbel ersetzt“ geändert in:

Der „Pakt für den Rechtsstaat“ ist eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, in der sich beide Seiten zu Maßnahmen verpflichten, um die Justiz mit zusätzlichen Mitteln auszustatten.

Ich habe diese Änderung zurückgesetzt und zwar aus zwei Gründen: Erstens ergibt sich dieser Satz aus der zitierten Quelle. Ich halte es für unzulässig, den Satz zu ändern, die Quelle aber beizubehalten. Zweitens ist die Aussage, die Justiz solle mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden, verkürzt. Die Justiz soll mit zusätzlichem Personal ausgestattet werden; dazu erhalten die Länder Mittel vom Bund bzw. vom Steueraufkommen, das sonst dem Bund zustehen würde. Außerdem geht es nicht nur um die Stärkung der Justiz, sondern auch um die Stärkung von StA und Polizei.

Wenn also das „Politikgeschwurbel“ aus dem Artikel verschwinden soll (wofür ich offen bin), muss es durch etwas besseres ersetzt werden. Änderungsvorschläge sollten wir hier auf der Diskussionsseite erörtern. --Bendix Grünlich (Diskussion) 14:03, 2. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Naja, der Satz ist zweifellos Politikgeschwurbel. Wie man den Rechtsstaat überhaupt stärken können soll, bleibt schleierhaft. Das ist schöne Rhethorik, währen es in der Sache primär um eine bessere Ausstattung der Justiz (zu welcher auch ohne weiteres die StA gehört), vor allem auch mit personellen Mitteln geht. Richtig ist der Einwand, dass zudem die Polizei davon profitieren soll. Das lässt sich m.E. aber recht einfach in die Einleitung einbauen. Ggf. ließen sich dann, entsprechend dem gleichermaßen begründeten Einwand, die „“ zu entfernen. Damit dürfte bereits hinreichend klargestellt sein, dass es sich dann um kein Quellenzitat mehr handelt. Letztlich ist dieses Zitat, weil es eigentlich keinerlei materiellen Aussagegehalt hat, m.E. aber ohnehin entbehrlich. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 14:22, 2. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Das Zitat ist vielleicht entbehrlich (und dann kann auch der Beleg entfallen), aber ein besserer Einleitungssatz sollte auch belegt sein. Vielleicht kann man den derzeit aktuellen Satz, so, wie er ist, erst einmal stehen lassen, bis es eine bessere (offizielle?) Definition in einem der zu erwartenen Gesetzentwürfe gibt? Dann hat man eine gute Einleitung und einen sauberen Beleg.--Bendix Grünlich (Diskussion) 14:26, 2. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Können schon, ich halte es aber für unglücklich, weil gerade die Einleitung den Artikelgegenstand inhaltlich charakterisieren soll, was sie derzeit mit diesem Satz nicht tut. M.E. muss zumindest die Einleitung auch nicht belegt sein, weil sie letztlich ja nur eine Zusammenfassung der folgenden Artikelinhalte ist und diese ihrerseits belegt sein müssen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 14:36, 2. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Das Argument überzeugt mich, auch wenn ich schon das „Belege fehlen!“-Bapperl vor meinen Augen sehe … Was hältst du von folgender Formulierung:
Der „Pakt für den Rechtsstaat“ ist eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, in der sich beide Seiten zur Verbesserung der Ausstattung von Justiz, Strafverfolgungsbehörden und Polizei verpflichtet haben.
Und das Ganze ohne Fußnote, weil es sich ja aus dem nachfolgenden Artikeltext ergibt. --Bendix Grünlich (Diskussion) 14:48, 2. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Ja, finde ich gut. Die -sicher vorübergehende- Gefahr eines Belege-Bapperls sehe ich allerdings eher beim Abschnitt zu den vereinbarten Maßnahmen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 16:06, 2. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Ich habe es umgesetzt. Danke für die fruchtbare Diskussion! --Bendix Grünlich (Diskussion) 16:35, 2. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Quelle

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Quelle (Beleg) für die einzelnen Maßnahmen ist dieses Dokument: Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 31. Januar 2019, TOP 3: Pakt für den Rechtsstaat. (PDF) Bundesregierung, 31. Januar 2019, abgerufen am 1. Februar 2019. --Bendix Grünlich (Diskussion) 16:36, 2. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Ich habe es mal so hineingeschrieben.--Aschmidt (Diskussion) 22:50, 2. Feb. 2019 (CET)Beantworten