Diskussion:Odilo Burkart

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Roll-Stone in Abschnitt Einleitung

Stahlhelm Bearbeiten

Der wurde nicht in die NSDAP, sondern in die SA überführt. --Asthma und Co. 12:31, 11. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Korrigiert! Ich muss wohl schon müde gewesen sein!-- Roll-Stone 13:59, 11. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Einleitung Bearbeiten

Ich will diesen Artikel noch etwas ergänzen. Zunächst stört es mich aber, in der Überschrift "angeklagter Kriegsverbrecher" lesen zu müssen, schließlich wurde B. in diesem Verfahren freigesprochen. Man kann B. also nicht ohne weitere Belege als "Kriegsverbrecher" bezeichnen, da dies eine Beleidigung darstellt. Im übrigen sollte man dies aus der Überschrift herausnehmen, wenn man nicht auch den Freispruch hineinnehmen will. Falls zum Titel "Kriegsverbrecher" sonstige seriöse Quellen voliegen sollte, wäre ich für eine kurze Nachricht dankbar. mfG --Stöver 19:01, 5. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Zweifelsfrei war er wegen Kriegsverbrechen im Flickprozess angeklagt, damit kann von einem angeklagten Kriegsverbecher gesprochen werden und das ist keine Beleidigung, sondern eine Tatsache und keineswegs präjudikativ. Weiter im Artikel steht auch, dass er einen Freispruch erhielt. Dass er freigesprochen wurde, ist keine bestrittene Tatsache, die bei der geplanten Ergänzung in die Einleitung reingenommen werden kann. Dagegen habe ich keine Bedenken.--Roll-Stone 19:37, 5. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Für die Behauptung "Kriegsverbrecher" sind also keine Beweise vorhanden. Im übrigen ist die vorstehende Meinung falsch. Wenn z.B.der Benutzer Rollxyz wegen Mordes angeklagt worden wäre, anschließend aber im Verfahren freigesprochen wurde, kann man ihn nicht als "angeklagten Mörder" bezeichnen, "angeklagt" ist hier schließlich nur Attribut. Die Unschuldsvermutung gilt auch nach einer Anklageerhebung und erst recht nach einem Freispruch weiter. Die in der Artikelüberschrift aufgestellte Behauptung erfüllt den Tatbestand der Verleumdung, zumindest den der üblen Nachrede. Ich empfehle, sich die gesezlichen Bestimmungen (§§187, 186 StGB) anzusehen. Damit keine juristischen Folgerungen auftreten, sollte diese inkriminierende Überschrift schnellstens geändert werden.--Stöver 13:46, 6. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Habe folgende Formulierung in die Überschrift eingestellt; Angeklagter im Flick-Prozess des Nürnberger Tribunals.--Roll-Stone 23:24, 6. Feb. 2011 (CET)Beantworten