Diskussion:Oberlandesgericht Leitmeritz

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Karsten11 in Abschnitt Amtsgerichtszuordnung

Verlinkung Bearbeiten

Wäre nicht eine Verlinkung mit den bereits vorhandenen Artikeln über die böhmisch-mährisch-schlesischen Gerichtsbezirke hilfreich? Da die "Amtsgerichte" des Sudetenlandes durchaus in zumindest weitgehender territorialer Übereinstimmung mit den vorherigen "Bezirksgerichten" standen, und der tiefere Einschnitt als 1938 wohl - aus deutscher Sicht - erst 1945 folgte. Kaum sinnvoll wäre es jedenfalls, die kurzlebigen Einrichtungen in der wp mit jeweils eigenen Artikeln zu bedenken. --Hvs50 (Diskussion) 10:14, 25. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Viel ja und ein wenig nein. Erst mal ja: Es ist sinnvoll, diese Gerichte in einem einzelnen Artikel darzustellen, also z.B. Amtsgericht Böhmisch Leipa in Gerichtsbezirk Böhmisch Leipa mit darzustellen. Die Amtsgerichtsartikel sollten dann WLs sein, damit wir sie entsprechend kategorisieren können. Entsprechend sollte dann von hier auf die Gerichtsbezirksartikel verlinkt werden. Jetzt noch nein: Solange in den Gerichtsbezirksartikeln kein Absatz über die Geschichte als Amtsgericht steht, ist eine WL oder auch Verlinkung von hier irreführend. Daher müsste man jeweils eine Quelle für den Gerichtssprengel der AGs finden, diese einbauen und von hier verlinken.--Karsten11 (Diskussion) 10:27, 25. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Die Veränderungen der Gerichtsbezirke sollten sich ergeben aus: Erste Verordnung über die Gliederung der Gerichte in den sudetendeutschen Gebieten, Zweite Verordnung über die Gliederung der Gerichte in den sudetendeutschen Gebieten und Dritte Verordnung über die Gliederung der Gerichte in den sudetendeutschen Gebieten.--Karsten11 (Diskussion) 10:54, 25. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ich habe das einmal beispielhaft für Böhmisch Leipa gemacht und freue mich auf ein Feedback.--Karsten11 (Diskussion) 11:36, 25. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Aufgrund des Münchener Abkommens kehrte das Sudetenland 1938 in das Großdeutsche Reich zurück. Die Übernahme von NS-Jargon sollten wir hier vermeiden: a) Unabhängig davon, ob die Bezeichnung „Großdeutsches Reich“ überhaupt jemals die amtlich korrekte Bezeichnung für das Deutsche Reich war, ist dies für 1938/1939 jedenfalls nicht der Fall. b) Da Böhmen-Mähren-Schlesien zu keiner Zeit zum Deutschen Reich von 1871 gehört haben, kann auch von einer „Rückkehr“ keine Rede sein. „Soud“ ist im Tschechischen übrigens maskulin. Gruß --Hvs50 (Diskussion) 15:15, 25. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
"Rückkehr" bezieht sich auf Österreich. Da Österreich nach dem Anschluss Teil des (Groß-)deutschen Reiches) war, kehrte das Gebiet schon zurück. Bezüglich der Frage, ob die Bezeichnung „Großdeutsches Reich“ überhaupt jemals die amtlich korrekte Bezeichnung für das Deutsche Reich war, antwortet der betreffende Artikel "Deutsche und ehemals österreichische Teilgebiete zusammen nannten sie ab März 1938 inoffiziell Großdeutsches Reich; die Kurzbezeichnung Großdeutschland wurde umgangssprachlich verwendet, den Terminus Großdeutsches Reich gab es im Reichsgesetzblatt." Aber die Formulierung ist mir völlig egal. Ich ändere das mal in "Angliederung an das Deutsche Reich", dann sollten Deine Bedenken berücksichtigt sein. Meine Frage bezog sich auch mehr auf das Vorgehen.--Karsten11 (Diskussion) 21:40, 25. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Die Einbindung als "Nachgeschichte" finde ich gut. Nur bei den Artikeln bzw. Gerichten, die im unmittelbaren Grenzgebiet zum „Protektorat“ lagen, scheint es wesentliche Veränderungen gegeben zu haben. Gruß --Hvs50 (Diskussion) 08:46, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Prima, dann baue ich das mal Stück um Stück ein.--Karsten11 (Diskussion) 09:30, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Amtsgerichtszuordnung Bearbeiten

Gemäß [1] (basierend wohl auf [2] gab es wohl später noch kleinere Amtsgerichtszuordnungsänderungen.--Karsten11 (Diskussion) 10:41, 28. Okt. 2016 (CEST)Beantworten