Diskussion:Notunterkunft

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Kulturkritik in Abschnitt Deutschlandlastig

Wohin soll das führen?

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Austerlitz -- 88.72.18.52 16:10, 11. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

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Kopie aus der QS --Christian2003 15:59, 2. Jan. 2009 (CET)Beantworten

POV trieft überall durch: es werden auch Unterkünfte mit menschenwürdiger Ausstattung und sinnvollen Betreuungs- und Beratungsangeboten betrieben - Eingangskontrolle 00:46, 23. Dez. 2008 (CET)

Ich habe mal den bereits entfernten QS-Baustein wieder in den Artikel eingefügt. Ich bin immer noch der Meinung, dass der Artikel nicht gut ist. Zum einen enthält er immer noch etwas POV (indem Notunterkünfte als schlecht dargestellt werden), zum anderen ist nicht so klar, ob es hier um die Organisation einer Notunterkunft oder um die Unterkunft an sich geht. Was im normalen Leben wohl die meisten als Notunterkunft bezeichnen würden (Zivilschutzanlage), ist etwa im Militär etwas ganz normales (und nicht mal das Schlimmste, das einem passieren kann - immerhin ein Dach über dem Kopf). Ausserdem ist der Artikel stark deutschlandlastig, IMHO ohne das explizit zu erwähnen. Habe mal ein Bapperl gesetzt. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 16:52, 23. Dez. 2008 (CET)
Ich weiß wirklich nicht, was euch da vorschwebt ? Notunterkunft, das besagt doch schon der Name, ist eine Unterkunft auf begrenzte Dauer. Und die ist nun mal nicht komfortabel (es sei denn Nehberg beurteilt das). Der QS und auch der -lastig Baustein (was soll bitte an Notunterkünften im Katastrophenfall in der CH und in A anders sein ?) sind mMn fehl am Platz und sollten bevor hier auch noch ein LA folgt, entfernt werden. -- nfu-peng Diskuss 14:52, 2. Jan. 2009 (CET)

Ende der Kopie --Christian2003 15:59, 2. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Nach vierzehn Jahren bin ich mal so frei, das Schild am Eingang zu entfernen. Wers neu dran macht, bitte neuen Diskussionsstrang öffnen.--DonRolfo (Diskussion) 12:20, 8. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Deutschlandlastig

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Der Artikel ist ganz OK so. Das, was ich jetzt noch als Deutschlandlastig erkennen kann, ist:

  • Der Anspruch auf Unterkunft bestimmt sich nach dem Landesrecht. Wohnungslose können ihren Anspruch bei der zuständigen Ordnungsbehörde geltend machen. Die Ordnungsbehörde weist eine Unterkunft zu und die ARGE genehmigt die Kostenübernahme und so weiter. Das gilt natürlich so nur in Deutschland, in anderen Ländern wird es andere Regelungen geben.
  • Soforthilfe: Auffanglager, Übergangshilfe: Durchgangslager, Wiederaufbauhilfe: Normalverhältnissen angepasste Unterkünfte. Diese Begriffe entsprechen den deutschen Lehrbüchern. Ob die Kollegen in anderen Ländern das anders nennen bzw. die Phasen nach anderer Lehrmeinung aufteilen, ist mir zwar unbekannt, würde mich aber nicht wundern.

Abhilfe: Wer immer sich mit den Regelungen außerhalb Deutschlands auskennt, soll bitte mutig sein! --Bernhard N. (Bnow) 18:46, 27. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Gelöschter Satz: warme Speisen, 24h Notdienst ...

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Nur zur Begründung: Zumindest in Deutschland ist durch gerichtliche Urteile geregelt, welche Annehmlichkeiten eine Notunterkunft bereitzustellen hat und welche nicht. Das kann sich jeder googeln. Herrschende Meinung dabei ist, dass der explizit vorübergehende Charakter (darum ja Not-) der Unterbringung bei der Abwägung dessen im Vordergrund steht. Sprich, dem Grundgedanke nach sollen diese Einrichtungen lediglich für Tage, schlimmstenfalls wenige Wochen ein Dach über dem Kopf bieten und was sie darüber hinaus leisten müssen, beschränkt sich auf das absolute Minimum im Sinne der Menschenwürde: Schlafgelegenheit, Sitzgelegenheit, ein Tisch, ein Schrank für Kleidung, eine Toilette (Etage reicht). Außerdem müssen eine Heizung (Kohleofen ausreichend) und Trinkwasseranschluss vorhanden sein, Warmwasser jedoch nicht zwingend. Eine Dusche fällt hier bereits unter Luxus. Dessen ungeachtet gibt es durchaus Unterkünfte, die über eine Kantine verfügen, einige wenige haben sogar eine Ambulanz. Das ist aber keinesfalls "meistens" so, sondern sowas findet man ausschließlich in den größten Häusern, Massenunterkünften, i.d.R. zentral in Großstädten. Eigentlich logisch, denn in dem Fall geht es kaum anders. Aber in einer Herberge auf dem weiten Land, in der dauerhaft viell. 3 People wohnen - und das betrifft die krasse Mehrheit - läuft ein ganz anderer Film. Darum kann das hier nicht zur allg. Charakterisierung herangezogen werden. -ZT (Diskussion) 22:20, 18. Mär. 2015 (CET)Beantworten