Diskussion:Nicolaus von Minckwitz

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Epipactis in Abschnitt Die Minckwitzsche Fehde

Name Bearbeiten

Auf Anhieb habe ich drei Namen gefunden: Nicolaus, Nikolaus, "Nickel". Was ist denn richtig? -jkb- 10:29, 11. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Man findet alle drei Schreibweisen. Nickel/Nikolaus heisst er bei Fontane und in Brandenburgische Geschichte, Nicolaus z.B. hier. In dieser Transkription unterschreibt er selbst mit "Nickel". --MBq Disk 13:33, 12. Dez. 2010 (CET)Beantworten
OK, aber von allen drei mutet "Nickel" (zumal es beim Verschieben im Text auch so in Klammern stand) am ehesten nach einem Nick / Spitznamen, so dass das Verschieben wohl so einigermaßen richtig war; Im Text kann man dann (wie schon geschehen) alle erwähnen. Gruß -jkb- 14:31, 12. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Ausbildung Bearbeiten

Hallo, Nickel von Minckwitz war nie Landvogt der NL, sondern einer seiner Vettern (Hans von Minckwitz) ist unter dem Landvogt Albrecht von Schlick Statthalter gewesen. Gibt es Quellen für die erwähnte Ausbildung des Nickel von Minckwitz als Jurist und seine Anwesenheit an den genannten Universitäten? MfG, sysch

Landvogt war Nickel tatsächlich nie. Er war zwar 1526 vom ungarischen Thronprätendenten Johann Zápolya, der auch Anspruch auf den böhmischen Thron erhob, für dieses Amt vorgesehen und hatte, auf ein entsprechendes Schreiben Zápolyas hin, etwas zu optimistisch bereits seine offizielle Vorstellung vor der Ständeversammlung der Niederlausitz angekündigt, diese dann aber sang- und klanglos unterlassen, da inzwischen Ferdinand I. zum König Böhmens gewählt worden war.
Die Angaben zur Ausbildung könnten aus Günter H. Wiege: Chronik der Familie von Minckwitz, Linie Breitenhain - Sonnewalde - Drehna oder Nickel von Minckwitz: ein Renaissanceleben stammen, die mir jedoch nicht zugänglich sind. In anderen Quellen finde ich nichts davon bestätigt, deshalb scheint mir ein Einzelnachweis angebracht. --Epipactis (Diskussion) 23:01, 18. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Überarbeitungsbedarf Bearbeiten

Die online zugängliche Quellenlage zu N v. M. ist recht üppig und reicht bis zum vollständigen Wortlaut einzelner Briefe, da dürfte wesentlich mehr daraus zu machen sein. Umgekehrt findet sich darin zu einigen Angaben keine Bestätigung, z.B. seinen Status als Ritter und die Studienorte Paris, Padua, Genf u. Prag (stattdessen aber nachweislich Wittenberg). Mit Sicherheit unzutreffend ist die Angabe, dass er Landvogt gewesen sei. Davon abgesehen ist die derzeitige Diktion mitunter nicht gerade enzyklopädisch ("... der sehr stolze, aber weniger fleissige Bischof ..." u.dgl.) Ich beabsichtige, den Artikel demnächst mal in Angriff zu nehmen, und würde mich über Hinweise und Ergänzungen freuen, insbesondere Einzelnachweise zu den o.g. fraglichen Angaben. --Epipactis (Diskussion) 23:39, 18. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Die Minckwitzsche Fehde Bearbeiten

In diesem Abschnitt stimmt derzeit so einiges nicht, z.B. kann von einer "zunächst juristischen Auseinandersetzung" nicht die Rede sein. Im Gegenteil versuchte der Grundherr Queiß seinen Konflikt mit dem Schäfer ganz nach altem Brauch "auf Gutsherrenart" zu lösen, und da die eigenen Kräfte dafür anscheinend nicht (mehr) reichten (er war bereits 80 Jahre alt), sollte gewissermaßen auf Zuruf die nächsthöhere Instanz einspringen. Der Bischof wollte den Vorgang dagegen in rechtsförmige Bahnen lenken. Warum der in diesem Sinne instruierte Amtmann nicht aktiv wurde, ist unbekannt. Es war eine aufgewühlte Zeit, kurz nach den Bauernkriegen, vielleicht war da Angst oder auch Sympathie im Spiel. Religiöse Animositäten sind zwar auch nicht auszuschließen, aber dafür scheint es keinerlei explizite Belege zu geben. Auf jeden Fall hatte der Amtmann den Auftrag, den Schäfer an Queiß zu überstellen, denn in erster Linie war dieser als Träger der Niederen Gerichtsbarkeit selbst für den Fall zuständig. Genau in diese Richtung zielte auch das Insistieren des Bischofs auf ein "zuthätlichs Erfordern" d.h. eine konstruktive Eigenbeteiligung des Queiß, also wohl eine Art Ermittlungsverfahren mit Zeugenvernehmung, Beweissicherung usw. Das war Queiß gegenüber freilich etwas unfair, denn höchstwahrscheinlich verfügten weder er noch die ihm evtl. unterstellten "Richter" (d.h. i.d.R.: Dorfschulzen) über irgendeine juristische Qualifikation. Auch die nachfolgende Fehde lief noch ganz nach althergebrachtem Muster ab, obwohl sie ebenfalls schon lange nicht mehr rechtmäßig war, wenn auch Nickel später behauptete, vom Ewigen Landfrieden noch nichts erfahren zu haben (etwas befremdlich übrigens für einen angeblich, laut Vorversion, "weltläufigen, studierten Juristen"). Insofern war diese Fehde also kein "frühes" Beispiel der Rechtsgeschichte (von dem schiefen Ausdruck mal abgesehen), sondern im Gegenteil schon ein Anachronismus. Eventuell könnte man das weitere Vorgehen der Fürsten ein frühes Beispiel der sich wandelnden Rechtspraxis nennen. Kurfürst Joachim zog seine schon aufmarschierten Truppen wieder zurück und klagte stattdessen beim Reichskammergericht. Dasselbe tat auch der Bischof nur ein Jahr später, als er in seinem anderen Bistum Ratzeburg ebenfalls befehdet wurde. Beide gewannen den Prozess und brachten ihre Gegner in die Reichsacht, die Nickel dann anscheinend doch nicht ganz gleichgültig war. --Epipactis (Diskussion) 22:23, 31. Jul. 2022 (CEST)Beantworten