Diskussion:Mumia Abu-Jamal/Archiv/2011

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 62.218.62.130 in Abschnitt Illegaler Waffenbesitz

Nachdem Nuuk den nun zweimal entfernt hat, zuletzt mit der entzückenden Begründung: Brauchen wir hier nicht, begründe ich das nun etwas ausführlicher: Wir haben die Seite von Mumia Abu-Jamal und die Seite der Witwe des ermordeten Polizisten. Dazu kommen eine Seite, auf der Abu-Jamals Kolumnen veröffentlicht werden, sowie ein Bericht aus der Sicht von Abu-Jamals Verteidiger. Dazu habe ich eine deutschsprachige Seite von einer reputablen Seite, nämlich dem Spiegel hinzugefügt. Nur für den Fall, dass Nuuk hier nochmals mit ähnlicher Begründung entfernt. --Dadawah 18:33, 29. Apr. 2011 (CEST)

Nuuk hat nun seine Revertierung begründet mit : Diesen Mist brauchen wir hier nicht. . Ich vermute, das ich wohl ziemliche Schwierigkeiten bekommen würde, wenn ich jeden Spiegel-Artikel mit dieser Begründung entfernen würde. Ich warte also gespannt auf Argumente seitens Nuuk. --Dadawah 18:38, 29. Apr. 2011 (CEST)
Dieser Hetzartikel im SPIEGEL (siehe [1]) gehört definitiv nicht zum Feinsten gemäß WP:WEB. --Nuuk 18:43, 29. Apr. 2011 (CEST)
Und die Begründung dafür ist wo ? Um es zu präzisieren. was hat der Artikel, auf den du verlinkst, mit dem Bericht von Cordula Meyer zu tun? --Dadawah 18:47, 29. Apr. 2011 (CEST)
Falls hier jemand nicht lesen kann: "Die Journalistin gibt Tatsachen, die Mumia möglicherweise entlasten könnten, falsch wieder, spart wichtige Zusammenhänge aus und erweckt den Eindruck, Abu-Jamal und sein Anwalt hätten doch etwas zu verbergen und der Verurteilte befände sich zu Recht in der Todeszelle. Warum sich Mumia und seine Verteidigung seit Jahrzehnten um die Wahrheit in einem neuen Verfahren bemühen, bleibt ausgeblendet." - solchen POV brauchen wir hier wirklich nicht. --Rita2008 19:39, 29. Apr. 2011 (CEST)

Aha. Und dieser POV stammt aus welcher reputablen Quelle?--Dadawah 19:49, 29. Apr. 2011 (CEST)

Der zeigt, daß der Artikel scharf kritisiert wurde. Und wo ist deine Begründung, warum er zu den 5 wichtigsten Links zu dem Thema gehört? --Nuuk 18:52, 29. Apr. 2011 (CEST)
Der wurde von der Gegenseite scharf kritisiert. Das ist ja sehr überraschend. Und er gibt genau wie die beiden Links auf die Kolumnen von Abu-Jamal und die Auslassungen seines Rechtsanwalts eine Sichtweise wieder. Und zwar die eines renommierten Nachrichtenmagazins. --Dadawah 19:12, 29. Apr. 2011 (CEST)
Es gibt noch andere renommierte Magazine und Zeitungen. Warum gerade diesen Hetzartikel verlinken und nicht stattdessen was aus SZ, FAZ oder der Zeit? --Nuuk 19:16, 29. Apr. 2011 (CEST)
Wieso Hetzartikel? Und wieso gerade diesen nicht? --Dadawah 19:25, 29. Apr. 2011 (CEST)
DU musst erklären, warum der zu den 5 besten gehören soll. --Nuuk 19:37, 29. Apr. 2011 (CEST)

Ach so. Na dann erklär bitte mal, warum die anderen zu den 5 besten gehören sollen. :-= . --Dadawah 19:47, 29. Apr. 2011 (CEST)

Die sind schon seit Jahren drin. Warum auch nicht? Die englische Seite seiner Verteidiger und die deutsche Solidaritätsseite sind am informativsten, dazu seine selbstgeschriebenen Artikel aus der jungenWelt, und für die Ausgewogenheit auch die Kritikseite der Witwe. --Nuuk 19:56, 29. Apr. 2011 (CEST)
Für die Ausgewogenheit auch die Kritikseite der Witwe. Ich kann nachvollziehen, inwieweit der Spiegelartikel nicht zu den Wweblinks gehört, das ist eher ein Feature als eine Materialsammlung. Inhaltlich weitgehend Cooper. Besser Fraternal Order of Police zu Mumia Abu-Jamal sowie Justice For Daniel Faulkner Bakulan 20:01, 29. Apr. 2011 (CEST)
Letzteres ist doch die gemeinte Kritikseite. Also dann raus mit dem Spiegel-Artikel. --Nuuk 20:04, 29. Apr. 2011 (CEST)
der Spiegelartikel kann als Quelle im Fliesstext dienen,aber nicht bei den Weblinks, richtig. Die FOP gehört bei den Weblinks eingefügt, abu jamals Propaganda bei der Jungen Freiheit oder wie das Kampfblatt heisst, hat mit seinem Fall nichts zu tun. Dann OK. Bakulan 20:10, 29. Apr. 2011 (CEST)
Mumias eigene, ins Deutsche übersetzte Artikel bleiben selbstverständlich drin. --Nuuk 20:12, 29. Apr. 2011 (CEST)

Mit welcher Begründung? --Dadawah 20:23, 29. Apr. 2011 (CEST)

Mit dem Fall haben die nichts zu tun. Imho wäre es Ok, Weblinks zu Jamals Veröffentlichungen separat aufzuführen, weil er dadurch bekannt wurde. Bakulan 20:26, 29. Apr. 2011 (CEST)
Es geht hier aber nicht um den Fall, sondern um den Menschen Mumia Abu-Jamal. Wenn der Artikel veröffentlicht werden die selbstverständlich verlinkt. Darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. --Nuuk 20:31, 29. Apr. 2011 (CEST)
Du scheinst der Meinung zu sein, über deine Meinung müsste man überhaupt nicht diskutieren. Das ist ja interessant, aber wohl kaum relevant. Ich schlage vor, dass wir nach der Entsperrung ähnlich wie im exzellenten englischen Artikel Weblinks in Unterstützer Abu-Jamals und Gegenseite aufführen. --Dadawah 20:38, 29. Apr. 2011 (CEST)
Um den Link gab es schonmal einen Editwar. Die Sache ist erledigt. --Nuuk 20:52, 29. Apr. 2011 (CEST)
Falsch. Es geht um die Anzahl weblinks. DNB Eintrag und Junge welt separat, daazu fünf andere. Bakulan 20:34, 29. Apr. 2011 (CEST)

Bitte erstmal drin lassen, es gibt ja auch andere Meinungen als die, den nun ersatzlos rauszunehmen, das gleiche gilt ja für die Artikel Abu-Jamals, die von mir aus rauskönnen, ohne dass ich die gleich entferne. Danke und Gruss --Dadawah 13:06, 7. Mai 2011 (CEST)

+1 --Tohma 13:11, 7. Mai 2011 (CEST)

Dagegen, also
-1.--Gonzo Greyskull 18:20, 9. Mai 2011 (CEST)

Illegaler Waffenbesitz

Wieso heißt es im Vorwort, dass er wegen illegalem Waffenbesitz verurteilt wurde und später im Artikel, dass ein Revolver, der auf ihn zugelassen ist bei ihm gefunden wurde? Passt doch irgendwie nicht zusammen. (nicht signierter Beitrag von 79.225.145.232 (Diskussion) 20:53, 8. Dez. 2011 (CET))

Hallo 79.225.145.232: Viele Waffenbesitzer haben mehr als bloß eine einzige Waffe.--91.52.182.194 05:31, 18. Mär. 2012 (CET)

Hallo 79.225.145.232: Eigentlich wurde er wegen "possession of an instrument of crime" also "Besitz eines Tatwerkzeugs/Werkzeugs eines Verbrechens" verurteilt. Dieser Anklagepunkt wurde erst erfüllt, als die an sich legale Waffe für eine illegale Handlung eingesetzt wurde. Das stand auch eine Zeit lang korrekt im Artikel, wurde aber geändert. Andererseits hat ja gerade der Mord den legalen Waffenbesitz in einen illegalen Besitz umgewandelt. (Versionsgeschichte: 22:06, 18. Jun. 2007‎ 3ecken1elfer (Diskussion | Beiträge)‎ . . (15.704 Byte) (-41)‎ . . (das ist zwar wahrlich keine genaue übersetzung, aber das las sich vorher ja grausam)) --62.218.62.130 13:32, 9. Jan. 2013 (CET)

Update des Artikels notwendig

http://www.tagesschau.de/ausland/abujamal102.html zur Folge hat die Staatsanwaltschaft die Umwandlung der Anklage in eine lebenslange Haft akzeptiert. Sobald der Artikel überarbeitet wurde, bitte meinen Hinweis löschen, danke. Gruss --Stargazer 22:17, 7. Dez. 2011 (CET)

Juristischer Fortgang

Soll jetzt eigentlich der gesamte juristischer Fortgang in die Einleitung? Eigentlich gibt es dafür einen eigenen Abschnitt. --Rita2008 22:59, 28. Apr. 2011 (CEST)

Finde ich auch unglücklich, ich hatte das aber selber ausgeweitet, weil das eben alles schon oben stand. Können wir gerne in den Hauptteil verschieben. Mit deinem Ref stimmt irgendwas nicht, der geht ins Leere. --Dadawah 23:09, 28. Apr. 2011 (CEST)
Danke für den Hinweis. Da fehlte ein Leerzeichen. --Rita2008 23:28, 28. Apr. 2011 (CEST)
Wir sollten noch einen Tag warten, es gibt ja einen ausführlichen Absatz zum Thema juristischer Fortgang, dann können wir das ja dort hinschieben. --Dadawah 00:05, 29. Apr. 2011 (CEST)

Wie ist da eigentlich der aktuelle Status? Im Artikel wird angesprochen, dass das Todesurteil (Strafzumessung) 2001 aufgehoben wurde. *Zwecks neuer Verhandlung darüber* Danach geht es erst 2007 mit einer Anhörung zur Schuldfrage und anschließend 2008 mit einer erneuten Aufhebung der Strafe weiter. Warum zweimal die Aufhebung? Ist die dazwischen bestätigt worden? Und warum diese 6 jährige Lücke? Das erscheint mir nicht besonders plausibel. Gruß Kiesch 22:12, 20. Sep. 2011 (CEST)

Erklärung laut en Artikel, das zweite Urteil ist die Bestätigung des ersten in der Berufung:Judge William H. Yohn Jr. of the United States District Court for the Eastern District of Pennsylvania upheld the conviction but voided the sentence of death on December 18, 2001, citing irregularities in the original process of sentencing...... :.... On March 27, 2008, the three-judge panel issued a majority 2–1 opinion upholding Yohn's 2001 opinion but rejecting the bias and Batson claims, with Judge Ambro dissenting on the Batson issue. Gruß--Sisal13 22:43, 20. Sep. 2011 (CEST)

Andere Kritiker

Nuuk, du hast natürlich völlig recht, die Aussage, die du entfernst, ist heute nicht mehr überprüfbar. [2]. Das gilt aber natürlich auch für sämtliche anderen Meinungen und Beiträge in diesem Artikel. Der Rechtsanwalt, dessen Statement wir bei den Weblinks aufführen, ist heute nicht mehr sein Anwalt. Neue Mannschaft Denkt nun der ehemalige Anwalt Abu-Jamals genauso oder hat der eine andere Meinung dazu? Wissen wir nicht. Wollen wir nun den Weblink entfernen mit der Begründung: Wir wissen nicht, ob der heute noch so denkt? Ich denke nicht. --Dadawah 19:29, 29. Apr. 2011 (CEST)

(BK) Wenn der Anwalt nicht mehr so denkt, kann er die Homepage jederzeit aktualisieren lassen. Die Print-Quelle aus dem Jahr 1999 gibt aber immer nur den Stand von 1999 an. Ist das so schwer zu verstehen? --Nuuk 19:32, 29. Apr. 2011 (CEST)
Welche Homepage soll er denn aktualisieren? Es handelt sich nicht um die Homepage des Anwalts, sondern um eine Seite, die ein Interview mit ihm übersetzt hat. --Dadawah 21:26, 29. Apr. 2011 (CEST)
Das ist anscheinend die letzte größere Erklärung von ihm. Wenn eine neue kommt darfst du den Link gern aktualisieren. --Nuuk 21:39, 29. Apr. 2011 (CEST)
Falsch. Seitdem hat sich bei der Sachlage nicht viel geändert. Bakulan 19:37, 29. Apr. 2011 (CEST)
Soso, dann beleg das mal für heute. --Nuuk 19:39, 29. Apr. 2011 (CEST)
Cooper fasst das ganz gut zusammen. Bakulan 19:46, 29. Apr. 2011 (CEST)
Schwachsinn aus dem Jahr 2000... --Nuuk 19:57, 29. Apr. 2011 (CEST)
Du solltest vorsichtig sein mit derartigen Bezeichnungen, da auch Externe ein Persönlichkeitsrecht haben. Nachdem es hier um einen bereits in den 80er Jahren rechtskräftig verurteilten Mörder geht, ist dass eine recht frische Quelle. Hast Duz was besseres zu bieten? Und vor allem - hat da irgend jemand außerhalb des Fanclubs den Eindruck, da ginge was voran? Bakulan 20:04, 29. Apr. 2011 (CEST)
Für eine Formulierung im Präsens ist diese Quelle alles andere als frisch. In der Zwischenzeit hat Mumia noch einmal die hierzulande übliche Haftzeit für Mord abgesessen, da können die Kritiker mittlerweile auch ihre Meinung geändert haben, was die Forderung nach Freilassung anbelangt. --Nuuk 20:09, 29. Apr. 2011 (CEST)
Die Formulierung ist mittlerweil angepasst. Bakulan 20:11, 29. Apr. 2011 (CEST)

Amerikanisches Rechtssystem

Bitte mit dem amerikanischen Rechtssystem befassen! Die Akzeptierung der lebenslangen Haftsrafe (=Verzicht auf die Tedesstrafe gegen Herrn Abu-Jamal) durch die Staatsanwaltschaft bedeutet gleichzeitig, das nie wieder und unter keinerlei Umständen der Fall überpfüft werden wird. D.H. das Herr Abu-Jamal definitiv den Rest seines Lebens, bis zu seinem Tod inlusive seiner Einäscherung und der anonymen Nummernbeerdigung auf dem Gefängnisfriedhof, im Gefängnis verbringen wird müssen. Selbst wenn noch weitere, selbst wenn unwiderlegbare BEWEISE auftauchen, die ihn als unschuldig herausstellen, wird es KEIN Wiederaufnahmeverfahren geben. Über die Frage, ob das nun wirklich eine Art von Gerechtigkeit gegenüber Herrn Abu-Jamal ist, sollte hier weiter diskutiert werden. Ist es vielleicht nur eine Art der amerikanischen Justiz um endlich Ruhe in den Fall zu bringen? Ich sehe momentan keine offizielle Akteptanz durch den Insassen oder/und seine Anwälte die diesen (seltsamen) "Deal" akzeptieren. Auch das muss abgewartet werden. 92.201.124.219 00:36, 8. Dez. 2011 (CET)

Schwarze Beteiligung an Sicherheit?

Ähm, was ist das denn eigentlich für ein komischer Halbsatz: "... Klagen über die mangelnde Bereitschaft der schwarzen Gemeinde, insbesondere der Männer, sich an der öffentlichen Sicherheit zu beteiligen." Hä? Die öffentliche Sicherheit ist auch in den USA Sache der Polizei, da ist niemand aufgefordert oder moralisch verpflichtet, "sich zu beteiligen". Wie sollte das auch gehen - sollen die erwähnten "schwarzen Männer" Bürgerwehren gründen oder was? Oder geht es um eine mangelnde Bereitschaft, an der Aufklärung von mutmaßlich von Schwarzen begangenen Verbrechen mitzuwirken? Dann sollte man das klar auch so schreiben und nicht so ein missverständliches Gemurks. 77.188.190.51 16:29, 9. Dez. 2011 (CET)

Natürlich ist öffentliche Sicherheit auch eine Aufgabe der Öffentlichkeit, der Bürger oder Zivilgesellschaft, nicht nur der Polizei. Genau diese fehlte damals. Polentario Ruf! Mich! An! 11:39, 10. Dez. 2011 (CET)