Diskussion:Mord in Kehrsatz

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von KurtR in Abschnitt Belege

anonymisiert? Bearbeiten

Aus welchem Grund werden die Namen des Opfers und seines Ehemannes anonymisiert bzw. nur die Initialen genannt? Ist es nicht erlaubt, diese Namen in Wikipedia zu publizieren? --Enlil2 23:45, 26. Jul 2006 (CEST)

Aus Wikipedia:Fragen zur Wikipedia hierher kopiert: --Enlil2 21:07, 14. Sep 2006 (CEST)

Im Artikel Mord in Kehrsatz werden alle involvierten Personen anonymisiert (nur Initialen) wiedergegeben. Der Artikel entstand kurz nach einem Fernseh-Beitrag zum Thema, bei welchem ebenfalls nur die Initialen angegeben wurden. Haben diese Personen ein Recht auf Anonymisierung oder können die vollen Namen bedenkenlos nachgetragen werden (und sollen sie das auch)? Dass nur die Initialen genannt werden, mutet seltsam an, denn schliesslich wurden zu einem früheren Zeitpunkt die vollen Namen in Medien genannt und im Prinzip kennen ja die meisten in der Schweiz die vollständigen Namen. --Enlil2 20:58, 12. Sep 2006 (CEST)

Aus dem Rechtsgedanken des Lebach-Urteils heraus würde ich nach deutschem Recht den Anspruch auf Anonymisierung bejahen.--Berlin-Jurist 21:20, 12. Sep 2006 (CEST)
Zur besseren Lesbarkeit dürfte aber ein Ausschreiben des Vornamens drin sein, oder? Aus journalistischer sicht wäre ich ansonsten auch für Anonymisierung --Taxman¿Disk?¡Rate! 21:21, 12. Sep 2006 (CEST)
Vornamen sind kein Problem.--Berlin-Jurist 21:53, 12. Sep 2006 (CEST)
Vielen Dank für die Auskunft. Bleibt noch zu klären, ob das Schweizer Recht hier strenger ist. --Enlil2 23:29, 12. Sep 2006 (CEST)
Ist das nicht ähnlich wie im Tron-Streit? Im übrigen ist der Text so unleserlich. Dann lasst die Initalien lieber ganz weg und schreibt nur "Täter", "Verdächtige" oder was halt passt. --StYxXx 23:43, 12. Sep 2006 (CEST) Oh, vergessen: Gilt nicht sogar US-Recht? Schließlich sind die Server und die Foundation dort... --StYxXx 23:45, 12. Sep 2006 (CEST)
Nach US-Recht (d.h. dem des Bundesstaats Florida) dürfte die Veröffentlichung der Namen in einem solchen Fall kein Problem darstellen. Siehe zB Abschnitt C ("Publication of Private Facts") in
John A. Bussian and Paul J. Levine: Invasion of Privacy and the Media: The Right "To Be Let Alone" (Updated August 2004) ("Reporter's Handbook" der Florida Bar Association)
Allerdings ist es hier in der deutschsprachigen Wikipedia weitgehend Konsens, dass auch das Recht der deutschsprachigen Länder eingehalten werden sollte. grüße, Hoch auf einem Baum 12:24, 13. Sep 2006 (CEST)
  • Ich als Autor muss ehrlich sagen: Ich weiss es nicht. Dieser Name war jahrelang allen Schweizern bekannt und er wird jetzt nicht einfach so schnell aus dem Gedächtnis der Leute gelöscht. Auch nach dem Freispruch wurde B.Z. in den Medien noch lange namentlich erwähnt. Es war eigentlich erst dieses Jahr, als ich auf den Jahrestag hin verschiedene Quellen abklapperte und bemerkte, dass der Name durchgehend initialisiert wird. Ich wollte da natürlich nicht vorpreschen und habe das in meinem Artikel auch so gehalten. Das Problem ist natürlich nur, dass vermutlich recht viele Leute diesen Fall unter dem Namen des ehemaligen Angeklagten suchen werden. Es fragt sich, ob es rechtens sei, ein Namensredirect anzulegen, für diejenigen, die ihn ohnehin kennen. --Alaman 06:49, 4. Okt 2006 (CEST)
Ob es rechtens ist, kann ich zuwenig beurteilen. Aber es ist sinnlos, einen Redirect anzulegen und hier zu anonymisieren, weil durch einen Klick auf "Links auf diese Seite" der Redirect sichtbar ist. --Enlil2 22:55, 6. Okt 2006 (CEST)

Meines Wissens liess B.Z. einige Jahre nach dem Mord gerichtlich regeln, dass im Zusammenhang mit diesem Fall keine Namen mehr ausgeschrieben werden dürfen. Ist aber ziemlich sinnlos, da bei einem Klick auf den Weblink in diesem Artikel oder bei der ISBN-Suche nach den im Literaturverzeichnis aufgeführten Werken, die Namen von Opfer und Täter sofort ermittelt werden können...(nicht signierter Beitrag von 85.2.226.88 (Diskussion) 23:20, 9. Nov. 2006 (CET))Beantworten

>> 17. April 1991: B.Z. auf freiem Fuss («Vor 20 Jahren» des Schweizer Radio DRS)<< --> Es ist ja beim Lesen des Artikel bis zum Weblink, der den vollen Namen bereits nennt, namentlich erkennbar geworden, um wen es sich handelt. ALso, was soll die ganze DIskussion? Im übrigen sollte wenigstens der Vorname genannt werden, so ist es in sonstigen Texten üblich. Tommes -- 217.7.17.166 04:58, 17. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Das hatte ich erst gestern Abend eingefügt und dabei beim Kopieren des Titels die volle Namensangabe irgendwie übersehen gehabt – hab jetzt aus Konsistenzgründen den Familiennamen rausgekürzt. --Interpretix 11:54, 17. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Der Name darf genannt werden, da B.Z. nach dem Freispruch eine neue Identität bekommen hat, wird er heute sicher nicht mehr so heissen! (nicht signierter Beitrag von 31.24.11.61 (Diskussion) 21:32, 15. Jul 2016 (CEST))

Ist das so? Im Artikel steht jedenfalls nichts von einer neuen Identität. --Leyo 15:37, 10. Okt. 2019 (CEST)Beantworten


Bruno Zwahlen hat eine neue Identität bekommen und in der Zwischenzeit ist er auch neu verheiratet und wohnt nicht mehr im Kanton Bern. Der Name darf genannt werden, insbesondere weil auch alle nach dem Namen suchen. (nicht signierter Beitrag von 194.230.158.28 (Diskussion) 13:16, 11. Okt. 2020 (CEST))Beantworten

Ich habe mal den dezenten, lesbareren, mittleren Weg gewählt. --DB111 (Diskussion) 01:50, 2. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Wo findet man denn einen "Nachweis" darüber, dass BZ eine neue Identität bekommen hat und "nicht mehr im Kanton Bern wohnt" - siehe dazu die Behauptung hiervor von "unsigniert".--rucksack (Diskussion) 15:41, 13. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Verjährung des Mordes? Bearbeiten

Eine Frage, da ich nicht mit dem eidgenössischem Strafrecht vertraut bin: "Im Jahre 2008 verjährt der Mord." heißt es im letzten Absatz: kann Mord nach schweizer Recht wirklich verjähren? --Rollo rueckwaerts 20:19, 14. Sep 2006 (CEST)

Siehe Artikel 112 zu Mord und Artikel 70 zur Verjährung im Strafgesetzbuch: Die Verjährungsfrist für lebenslängliche Zuchthausstrafen beträgt 30 Jahre. Gemäss Wikipedia:Mord galt in Deutschland bis 1979 die gleiche Verjährungsfrist und wurde dann auf   verlängert. --Enlil2 20:53, 14. Sep 2006 (CEST)
Ok, danke! --Rollo rueckwaerts 21:16, 14. Sep 2006 (CEST)
Wieso verjährt der 1983 begangene Mord dann 2008, wenn die Verjöhrungsfrist 30 Jahre beträgt? --Gonzo.Lubitsch 12:07, 7. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Vermutlich anno dazumal noch 25 Jahre. --Re probst 12:47, 7. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Der Mord geschah am 26/27.07.1985. Selbst wenn man von 25 Jahren ausgeht, wäre er somit erst 2010 verjährt, im Falle von 30 Jahren 2015. Die Angabe 2008 kann daher nicht richtig sein, es sei denn Mord verjährt in der Schweiz nach 23 Jahren, wofür ich mir einen belastbaren Beleg wünschen würde. Da der zweifelhafte Satz aber ohnehin nicht belegt war, habe ich mir erlaubt ihn zu entfernen. --DJ 10:39, 27. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Verjährungsfristen in der Schweiz: Lebenslängliche Freiheitsstrafe: In 30 Jahren. Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren: In 15 Jahren. Freiheitsstrafe von 3 Jahren. In 10 Jahren. eine andere Strafe: In 7 Jahren. Der Täter hätte ganz sicher keine lebenslängliche Freiheitsstrafe bekommen (Totschlag… Mord ist fragwürdig und wenn dann wäre noch die Frage ob vorsätzlich oder fahrlässig)… als wäre die Tat nach 15 Jahren verjährt. (nicht signierter Beitrag von 31.24.11.61 (Diskussion) 21:32, 15. Jul 2016 (CEST))

Defekter Weblink: Geocities eingestellt Bearbeiten

Geocities stellt seinen Dienst am 26. Oktober 2009 ein.

{{Webarchiv|url=http://www.geocities.com/Athens/Parthenon/6865/fazwa.html|wayback=*}}

Die Webseite wurde in einem Archiv gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version.

MerlLinkBot 17:32, 17. Okt. 2009

Belege Bearbeiten

@Benutzer:Troubled asset: Du hast viele Änderungen und Ergänzungen gemacht. mir scheint, als fehlen bei einigen die entsprechenden Belege (Belegpflicht). Bitte nachholen, am besten als WP:REF. Danke und Gruss --KurtR (Diskussion) 10:51, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Vielen Dank für den Hinweis auf die Belegpflicht, dieser Grundsatz war mir völlig unbekannt.
Im Ernst: Der Artikel war schon vor meinen Ergänzungen praktisch unbelegt. Hier nachzuarbeiten, wäre auch ohne meine Präzisierungen ohnehin dringend erforderlich gewesen.
Ich versuche gerade, mich zu motivieren, den Artikel noch weiter auszubauen, weil sich die damalige – und bis heute anhaltende – Faszination des Falles aufgrund vieler fehlender Details noch nicht so richtig nachvollziehen lässt.
Auf jeden Fall werde ich Belege einbauen (auch für die bereits länger vorhandenen Inhalte), die allerdings überwiegend aus Seitenangaben zu den ohnehin bereits im Artikel genannten Büchern bestehen werden. Vielleicht mit Ausnahme der Artikel von Mauz und Friedrichsen gibt es kaum sonstige Publikationen, die über die Inhalte der spezialisierten Bücher hinausgehen. Troubled @sset   [ Talk ]   11:09, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Du hast recht, der Artikel war bereits zuvor nicht mit Referenzen belegt, sondern mutmasslich mit der vorhandenen Literatur. Ob Du das jetzt nachreferenzieren möchtest oder für Deine Änderungen nur die Zusammenfassungszeile oder wie auch immer nutzen möchtest, liegt an Dir.
Danke für Deine Überarbeitung. Gruss --KurtR (Diskussion) 22:23, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten