Diskussion:Liste von muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Lektor w in Abschnitt Kinderwagen, Schubkarre usw.

Kinderwagen, Schubkarre usw. Bearbeiten

„muskelkraftbetrieben aber nicht von Insassen, sondern von außen“: Sehr merkwürdig dieser Absatz. Jemand was dagegen, wenn ich ihn ersatzlos streiche? Hier wird das Wort "Fahrzeug" in keinster Weise mehr im Rahmen des normalen Sprachgebrauchs verwendet. -- Medi-Ritter 18:08, 2. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Jupp, ich war mal so frei. Der Absatz widerspricht auch der Definition. Grüße Hadhuey 21:18, 4. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Ja, ich wundere mich auch: Da müßte ja eigentlich auch der Schubkarren(in x Varianten), die Zweirad-Einachskarre(in x Varianten: Bäckerkarren, Milchjungenkarren usw.), die Stechkarre/Sackkarre, der Handwagen(in x Varianten), der Rollstuhl, der Fahrradanhänger hinein. (nicht signierter Beitrag von 109.41.128.227 (Diskussion) 17:24, 31. Jul. 2020 (CEST))Beantworten
Zusammenfassung bis hierher: Im Jahr 2008 wurden Kinderwagen, Schubkarre und ähnliche gelöscht, siehe die ersten beiden Beiträge. Im nächsten Beitrag (2020) wurde gesagt, diese müßten eigentlich in die Liste eingefügt werden.
Es ist in der Tat nicht logisch, daß einerseits z. B. der Kinderwagen nicht in der Liste steht, diverse von Hand gezogene oder geschobene Bahnen aber schon.
Die Frage ist: Wollen wir Kinderwagen, Schubkarre usw. in der Liste haben? Ich halte nichts davon, irgendwelche Einträge in die Liste zu schreiben, bei denen „muskelkraftbetrieben“ theoretisch zutrifft, aber niemand würde von einem muskelkraftbetriebenen Fahrzeug sprechen. Das trifft zum Beispiel auch zu, wenn jemand im Winter ein Kind auf einen Schlitten setzt und diesen hinter sich herzieht. Steht nicht in der Liste (und ich bin gegen solche konstruierten Einträge in der Liste).
Es kommt übrigens auch nicht auf die bisherige Definition in der Einleitung an. Diese können wir ändern. Wir können und sollten in der Einleitung schreiben, was die Liste enthält und was nicht. Ein Grund für die Löschung in 2008 war, daß die Einträge (Kinderwagen usw.) nicht der Definition (die Fahrzeuge werden vom „Insassen“ bewegt) entsprachen. „Insassen“ ist sowieso abzulehnen, weil man z. B. bei diversen Fahrrädern nicht von Insassen spricht. Ich habe das Wort gerade aus der Einleitung entfernt.
Fragen:
  • Wollen wir nur Fahrzeuge in der Liste, mit denen ein Mensch oder Menschen transportiert werden, oder auch Fahrzeuge, mit denen andere Lasten transportiert werden (Schubkarre)?
  • Wollen wir nur Fahrzeuge in der Liste, mit denen jemand sich selbst transportiert, oder auch solche, mit denen eine andere Person transportiert wird (Kinderwagen)?
  • Sind Schubkarre oder Kinderwagen „Fahrzeuge“?
Je nachdem, wie wir das beantworten, müßten Einträge gelöscht werden oder weitere Einträge aufgenommen werden. --Lektor w (Diskussion) 11:21, 12. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Ich habe jetzt mal vorschlagshalber folgendes gemacht: Kinderwagen so eingeordnet, Fahrradanhänger so eingeordnet, Schubkarre und Sackkarre als Beispiele so eingeordnet.
Rikscha, Kinderwagen, Fahrradanhänger (vgl. auch Fahrrad-Rikscha) sind sehr ähnlich, und alle nehmen am Straßenverkehr teil. Bei Geräten vom Typ Schubkarre oder Sackkarre gehe ich davon aus, daß sie nicht als Fahrzeuge bezeichnet werden, sie nehmen typischerweise auch nicht am Straßenverkehr teil, also eher „fahrzeugähnliche Geräte“. --Lektor w (Diskussion) 21:10, 13. Dez. 2020 (CET)Beantworten
PS: Entschuldigung, wegen Handfahrzeug habe ich die Einordnung noch einmal geändert (Edit, Edit). --Lektor w (Diskussion) 10:43, 14. Dez. 2020 (CET)Beantworten
PPS: Ach ja, Rollkoffer mit zwei oder vier Rollen (siehe Trolley), das sind ja dann wohl auch Handfahrzeuge. Aber wer nennt sie so? Schwierig. Ich habe den Listeneintrag „Handfahrzeuge“ absichtlich mit „z. B.“ formuliert, damit man nicht alle grenzwertigen Fahrzeuge einzeln aufführen muß. --Lektor w (Diskussion) 12:41, 14. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Zu menschzentriert Bearbeiten

Wenn ich mir den Artikel so durchlese, dann werden nur Beispiele aufgeführt, bei denen Menschen die Muskelkraft liefern. Dabei beruhen Fahrzeuge mit tierischem Antrieb genauso auf Muskelkraft, nur halt eben auf der von Tieren. Z. B.

inkl. einiger Kuriositäten, wie dem Cycloped. Da gibt’s noch Ausbaubedarf. --Duschgeldrache2 (Diskussion) 22:17, 26. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Solche Einträge standen bisher nie in der Liste. Ich behaupte deshalb: Wir wollen sie nicht in der Liste. Interwiki spricht ebenfalls dafür: Alle Parallelartikel, soweit für mich erkennbar, beschränken sich auf Antrieb durch menschliche Muskelkraft.
Man sollte in der Einleitung ausdrücklich schreiben, daß Fahrzeuge mit Antrieb durch Tiere nicht aufgeführt werden. Ich habe einen Satz dazu ergänzt. --Lektor w (Diskussion) 11:44, 12. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Einleitung Transportzweck Bearbeiten

In der Einleitung fehlt, dass ein Fahrzeug die Möglichkeit der Ortsveränderung bietet.

Insbesondere im Abschnitt "Liste von muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen#Spielzeug, Sport, Straßenkunst und Akrobatik" gibt es einige Auswüchse:

  • Ein "geschwungenes Tuch" ist doch kein Fahrzeug?!?
  • Ein Karussel ist doch eher ein Fahrgeschäft, und Fahrzeuge können bei der Achterbahn die Wägen sein - die Achterbahn als ganzes ist aber kein Fahrzeug, sondern ein ziemlich immobiles Gebilde.

'Fahrzeuge' sind 'Gefährte'/'Vehikel' zum Transport von Personen oder Gütern.

  • Langlaufski seien Fahrzeuge? Wo kann man da bitte "Güter einladen", und wo steigen Passagiere zu?
  • beim 'Gefesselten Flugzeug', wo werden da Personen oder Güter transportiert?

Ich lösch' da jetzt kräftig 'ne Ladung Unsinn weg.

--arilou (Diskussion) 10:00, 11. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Ich habe die Bereinigung dieses Abschnitts gerade fortgesetzt (beginnend mit diesem Edit). Erst nachträglich sehe ich jetzt diesen Beitrag. Zustimmung, auch zu den Edits. Mir waren diese vorangehenden bereinigenden Edits ebenfalls nicht bewußt gewesen. --Lektor w (Diskussion) 22:36, 11. Dez. 2020 (CET)Beantworten
PS: Der erste Satz im obigen Beitrag lautet: „In der Einleitung fehlt, dass ein Fahrzeug die Möglichkeit der Ortsveränderung bietet.“ Ich finde nicht, daß diese Angabe fehlt, weil das selbstverständlich ist.
Ich nehme an, die Bemerkung hängt mit dem merkwürdigen Eintrag zusammen, der oben beim zweiten Aufzählungspunkt besprochen wurde. Momentan lautet der Eintrag: „Passagierwägen oder -goldeln in muskelkraftbetriebenen Fahrgeschäften“. Bis vor kurzem war vom Sitzkarussell die Rede. Fahrgeschäfte sind doch etwas anderes, und sie werden doch nicht von Hand oder mit einem Pedal betrieben.
Also: Sitzkarussell war gemeint, und das ist kein Fahrzeug, weil es sich nicht fortbewegt. Ich habe den vor kurzem umformulierten und verschobenen Eintrag gelöscht. --Lektor w (Diskussion) 12:38, 12. Dez. 2020 (CET)Beantworten