Diskussion:Liste von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Klaus zinser in Abschnitt Sorgerecht, Kindeskontakt

Sorgerecht, Kindeskontakt Bearbeiten

Persönlichen ich der Meinung dass der EMGR - abhängig von den Einreicherstaaten - unterschiedlich viel ablehnt. Einreichungen gegen Vielzahlerstaaten wie Deutschland (Gelder and COE, ECHR) werden sehr viel häufiger abgelehnt. Das kann gerne widerlegt werden. Ein eigener Fall wo EU Recht verletzt wurde kam zur Vorlage an den damaligen Richter Haratyunyan aus Armenien der mit EU Recht sehr wenig zu tun hat und wurde abgelehnt. Auch UK scheint privilegiert nachdem es insbesondere aufgrund Wahlrechtsentscheidungen zugunsten Gefangener in UK gekommen ist und UK mit dem Austritt aus dem Europarat gedroht hatte. Die initialen Prüfer der Einreichungen sind zumeist aus den Nationalstaate welche die Fälle betreffen und blocken möglicherweise zu viel ab? Die beiden bedingt erfolgreichen Fälle von Kuppinger gegen Deutschland sollten evtl. erwähnt werden. Hat der EMGR Einreichungen nach der zweiten beim EMGR erfolgreichen Beschwerde abgelehnt? Es gibt noch andere Fälle anderer Personen. --Klaus zinser (Diskussion) 09:32, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten