Diskussion:Liste privatrechtlicher Unternehmen mit deutscher Bundesbeteiligung
Der Begriff Bundeseigentum
Bearbeitenpasst m. E. nicht gut. Bei Eigentum denkt man an das Sacheigentum gem. § 903 BGB. Die Stellung eines Aktionärs oder Gesellschafters einer GmbH ist eher eine mitgliedschaftliche. Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft haben ihr gegenüber ja auch Pflichten, was beim Sacheigentum nicht der Fall ist. Ich würde die letzte Spalte statt Bemerkung Beteiligungsverhältnis oder Anteil nennen, dann braucht man nur die %-Zahl anzugeben und kann den Eigentumsbegriff vermeiden. --Malabon (Diskussion) 16:44, 24. Mai 2020 (CEST)
LMBV
Bearbeiten„Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) wurde am 9. August 1994 von der Treuhandanstalt als Gesellschaft für den Auslauf- und Sanierungsbergbau in den Braunkohlenregionen der Lausitz und Mitteldeutschlands gegründet. Sie befindet sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen. “ So Website der LMBV. Gruß --Malabon (Diskussion) 16:49, 24. Mai 2020 (CEST)
- Auszug aus dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018: „Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH („LMBV“) mit Sitz in Senftenberg befindet sich zu 100 % im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland („Bund“).“ --Malabon (Diskussion) 21:22, 24. Mai 2020 (CEST)
50hertz
BearbeitenKann mir jmd. sagen warum 50hertz nicht in der Liste des Bundes steht? (nicht signierter Beitrag von Funfun2142 (Diskussion | Beiträge) 19:43, 16. Aug. 2020 (CEST))
- Steht doch ganz oben.--Asperatus (Diskussion) 19:10, 17. Aug. 2020 (CEST)
Tochtergesellschaft der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, deren Träger wiederum der Bund ist. --Malabon (Diskussion) 22:34, 30. Okt. 2020 (CET)
- Danke für den Hinweis. Ich habe die GmbH in den Artikel eingefügt.--Asperatus (Diskussion) 11:52, 31. Okt. 2020 (CET)
Curevac
BearbeitenBeteiligung über KfW. --Malabon (Diskussion) 22:00, 21. Mai 2021 (CEST)
- Ist ergänzt.--Asperatus (Diskussion) 09:14, 22. Mai 2021 (CEST) Erledigt
GESA
BearbeitenGesellschaft zur Sanierung und Entwicklung von Altstandorten mbH (GESA), Berlin. Quelle: https://cdn0.scrvt.com/1f9e599af5d26bd9a064fd3c6c6d6d3b/f774f7267c9a969c/e17b6b018a16/f774f7267c9a969c-442e56324f9c-Jahresabschluss-2019.pdf S. 9. --Malabon (Diskussion) 18:18, 22. Mai 2021 (CEST)
Änderung von Benutzer:Felicior
BearbeitenDu hast wegen vemeintlicher Redundanz bei Gesellschaften mbH die Rechtsform aus der ersten Spalte entfernt. Ich halte das für falsch. Die erste Spalte ist mit "Firma" überschrieben. Nach § 4 S. 2 GmbHG muss die Firma "die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten." --Malabon (Diskussion) 21:59, 11. Mai 2024 (CEST)
DLR? Hier richtig?
BearbeitenDas Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt ist die einzige Organisation in dieser Liste, die kein privatrechtliches Unternehmen ist. Damit passt dieser Eintrag hier nicht rein. Davon abgesehen ist es der einzige Eintrag, bei dem kein prozentualer Anteil angegeben wird... vermutlich, weil der Bund keinerlei Anteile hält... die gibt es bei einem e.V. ja auch nicht. Ich habe diesen Eintrag vorsichtshalber entfernt.--Qwertz1894 (Diskussion) 18:54, 15. Jul. 2024 (CEST)
- In der Sache vielleicht richtig, aber wenn man eine Diskussion anfängt, sollte man erstmal das Meinungsbild abwarten und nicht gleich Fakten schaffen. --Asperatus (Diskussion) 21:15, 15. Jul. 2024 (CEST)
- Das ist nicht als Diskussion gedacht sondern als Feststellung von Tatsachen. Ich würde meinen Edit gerne erklären, was mit der begrenzten Zeichenanzahl der Zusammenfassung oft nur schwerlich möglich ist.--Qwertz1894 (Diskussion) 21:54, 15. Jul. 2024 (CEST)
- Ist eine Bundesbehörde denn Mitglied des DLR e.V.? Zur Mitgliederstruktur des DLR konnte ich auf Anhieb leider nicht viel finden. Unabhängig davon besteht ja aber schon eine nicht von der Hand zu weisende Abhängigkeit des DLR vom Bund. Zum einen wurden dem DLR die Aufgaben als nationale Raumfahrtagentur vom Bund übertragen und es wird in dieser Rolle vom Bund beaufsichtigt, zum anderen wird das DLR erheblich vom Bund finanziert. Die Frage ist, ob und wie das hier in der Liste abzubilden ist. --N9713 (Diskussion) 14:09, 16. Jul. 2024 (CEST)
- Quertz1894 hat völlig recht. Ein Verein ist kein privatrechtliches Unternehmen. Punkt. Die Mitgliederstruktur ist daher unerheblich, ebenso die Finanzierung (vermutlich ein sogenannter Zuwendungsempfänger; wer Lust hat, kann im Haushaltsplan des Bundes nachschlagen). Einzige Ausnahme: Wenn es sich um einen wirtschaftlichen Verein handeln sollte, dann wäre seine Aufnahme in die Liste vertretbar. Aber dafür habe ich keinen Anhaltspunkt.--Malabon (Diskussion) 22:23, 16. Jul. 2024 (CEST)
- Ein Verein ist aber eine juristische Person des Privatrechts, wie es als Kriterium in der Einleitung genannt wird. Kann man dort natürlich zu "Unternehmen" abändern, aber aktuell ist das nicht so eindeutig abgegrenzt. --N9713 (Diskussion) 13:44, 17. Jul. 2024 (CEST)
- Kurzes Zitat aus der Eigendarstellung des DLR (siehe hier): „Das DLR agiert in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.). Als solcher ist das DLR eine juristische rechtlich selbständige Person mit einer Satzung und satzungsgemäßen Organen (Gremien).“ Dass rund 90 % der Mittel vom Bund kommen ist unbestritten und möglicherweise sind auch bundeseigene Institute/Gesellschaften unter den Mitgliedern (+ es wäre interessant an die Vereinssatzung zu kommen, aber das ist wohl nicht so einfach), aber das ändert nichts daran, dass es 1) kein Unternehmen ist, wie es das Lemma suggeriert und 2) ist der Bund nicht beteiligt, weil bei einem e.V. keine Anteile übertragen werden können. Es gibt viele Vereine, die vom Bund gefördert werden und tlw. Aufgaben übernehmen... hat nur nichts mit dieser Liste zu tun.--Qwertz1894 (Diskussion) 16:06, 17. Jul. 2024 (CEST)
- Ein Verein ist aber eine juristische Person des Privatrechts, wie es als Kriterium in der Einleitung genannt wird. Kann man dort natürlich zu "Unternehmen" abändern, aber aktuell ist das nicht so eindeutig abgegrenzt. --N9713 (Diskussion) 13:44, 17. Jul. 2024 (CEST)
- Quertz1894 hat völlig recht. Ein Verein ist kein privatrechtliches Unternehmen. Punkt. Die Mitgliederstruktur ist daher unerheblich, ebenso die Finanzierung (vermutlich ein sogenannter Zuwendungsempfänger; wer Lust hat, kann im Haushaltsplan des Bundes nachschlagen). Einzige Ausnahme: Wenn es sich um einen wirtschaftlichen Verein handeln sollte, dann wäre seine Aufnahme in die Liste vertretbar. Aber dafür habe ich keinen Anhaltspunkt.--Malabon (Diskussion) 22:23, 16. Jul. 2024 (CEST)
- Ist eine Bundesbehörde denn Mitglied des DLR e.V.? Zur Mitgliederstruktur des DLR konnte ich auf Anhieb leider nicht viel finden. Unabhängig davon besteht ja aber schon eine nicht von der Hand zu weisende Abhängigkeit des DLR vom Bund. Zum einen wurden dem DLR die Aufgaben als nationale Raumfahrtagentur vom Bund übertragen und es wird in dieser Rolle vom Bund beaufsichtigt, zum anderen wird das DLR erheblich vom Bund finanziert. Die Frage ist, ob und wie das hier in der Liste abzubilden ist. --N9713 (Diskussion) 14:09, 16. Jul. 2024 (CEST)
- Das ist nicht als Diskussion gedacht sondern als Feststellung von Tatsachen. Ich würde meinen Edit gerne erklären, was mit der begrenzten Zeichenanzahl der Zusammenfassung oft nur schwerlich möglich ist.--Qwertz1894 (Diskussion) 21:54, 15. Jul. 2024 (CEST)
XFEL
BearbeitenMüsste die XFEL GmbH hier nicht auch rein? --24.40.174.170 13:21, 23. Aug. 2024 (CEST)
- In den Beteiligungsberichten taucht die European XFEL GmbH nicht auf. Hat der Bund vielleicht einen Anteil von unter 25 Prozent? --Asperatus (Diskussion) 15:14, 23. Aug. 2024 (CEST)