Diskussion:Liste in Deutschland verbotener rechtsextremer Organisationen

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Feliks in Abschnitt Osmanen

Ungereimtheiten Bearbeiten

Ein paar Ungereimtheiten, die vielleicht mal jemand ausräumen könnte:

  • SRP gleich zweimal verboten (1952 und 1953)?
  • Hamburger Sturm (noch nicht rechtskräftig??)
  • SSS (noch nicht rechtskräftig??)

Gibt es eigentlich auch eine vergleichbare Liste anderer verbotener (politischer) Organisationen, also insbesondere linksextremistischer und ausländerextremistischer? --93.104.45.11 19:12, 30. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

Das frage ich mich allerdings auch. Ich wäre dafür diese Seite in eine gemeinsamme "Liste in Deutschland verbotener Organisationen" umzuschreiben. Die unterscheidung der Begründung des Verbots kann man dann ja im Text/Tabelle treffen. -- 78.53.14.223 19:58, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Verbote auf Landesebene – Überarbeiten Bearbeiten

Die Liste ist vermutlich sehr lückenhaft. Zudem hat sie einen weiteren Nachteil: Wird eine Organisation eingetragen, die sagen wir 1986 verboten wurde, müssen alle Zahlen geändert werden. Schlecht auch, dass bei allen späteren Verboten der Name und die Partei des Innenministers genannt werden, vorher aber nicht. Quellen sind außerdem bei den allermeisten auch keine angegeben. --Gripweed (Diskussion) 13:34, 11. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Ich denke die Liste ist für den Zeitraum von 1951 bis 2009 komplett. Ich habe die Quelle ergänzt, aus der ich diese Informationen gewonnen habe (bislang stand sie lediglich unter Weblinks). Alle Verbote nach 2009 wurden mit zusätzlichen Quellen benannt. Die Innenminister auch für den Zeitraum vor 2009 zu ergänzen wäre sicherlich wünschenswert, allerdings hatte ich da bislang noch keine Lust drauf, denke aber, dass dafür nicht unbedingt der Überarbeiten-Bapperl drin bleiben muss!?! Gruß Hao Xi (对话页 贡献) 21:54, 11. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Landeseben zweiter Teil (erl.) Bearbeiten

Ich habe hier noch eine weitere verbotene Vereinigungen gefunden und zwar:

  • Bund Deutscher National-Sozialisten (1.8.1969) – Hamburg (Nachfolger der 1956 verbotenen Organisation?)

Grüße, --Gripweed (Diskussion) 01:27, 29. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Hmh, merkwürdig. In allen Listen, die ich bislang mit Verboten gesehen habe, steht entweder das eine oder das andere Verbot drauf, nie beide. Es scheint sich um eine eigenständige Organisation zu handeln. Zumindest habe ich diesen Link gefunden. Dort wird nichts von einem vorherigen Verbote gesagt, aber anders als in deiner Quelle, wird dort von einem Verbot durch das Bundesministerium des Innern 1969 gesprochen. Vielleicht sollte ein rudimentärer Artikel zum Bund Deutscher Nationalsozialisten angelegt werden, der diese widersprüchlichen Infos enthält. Vielleicht kommt dann jemand, der etwas weiß, was sich nicht so schnell übers Internet finden lässt. Gruß Hao Xi (对话页 贡献) 11:53, 29. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Das angegebene Buch habe ich. Ich gucke mal die Tage nach. --Gripweed (Diskussion) 12:33, 29. Mai 2012 (CEST)Beantworten

In Gideon Botsch: Die extreme Rechte in der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis heute. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2012, S. 73f steht, dass der Bund Deutscher Nationalsozialisten a) 1968 gegründet und b) vom Bundesinnenministerium c) 1969 verboten wurde. --Widerborst 09:19, 22. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Müsste man dann wohl noch ändern. Die Futschelarbeit an der Tabelle schreckt mich aber etwas ab. --Gripweed (Diskussion) 20:46, 3. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Die Arbeit an der Tabelle mache ich gerne. Hattest du im besagten Buch nachgeschlagen (cf. dein Beitrag 12:33, 29. Mai 2012)? --Widerborst 13:57, 4. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Nee, ich habs verwechselt mit diesem Handbuch Rechtsextremismus. --Gripweed (Diskussion) 23:27, 5. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Ich habe das jetzt mal korrigiert. Aus unbekanntem Grund geben die VS-Behörden ein falsches Datum an - wahrscheinlich wurde das einmal falsch angegeben und jeder schreibt's ab. Einen Stub zur Organisation werde ich in den nächsten Tagen anlegen. Sie ist im Zusammenhang mit der NSDAP-AO und Kühnen nicht ganz so uninteressant, wie die kurze Existenz vermuten lässt. --jergen ? 10:10, 5. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Noch eine Anmerkung zum "Handbuch Deutscher Rechtsextremismus" von Jens Meckelnburg: Die Inhalte wurden (nahezu) vollständig von apabiz übernommen, dort dürfte also nichts Neues stehen. Das apabiz-Profil hat außerdem den Vorteil, das die Abbildungen farbig sind. --jergen ? 10:22, 5. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Und noch ein letztes Mal: Die Angaben 1956 und Bundesinnenminister passen auch rechtlich nicht zusammen, der BMI wie auch die Landesinnenminister durften solche Verbote erst ab 1964 (Vereinsgesetz (Deutschland)) aussprechen; zuvor waren dies die Bunderegierung (als Gesamtheit) sowie die Verwaltungs- und Verfassungsgerichte. --jergen ? 13:58, 5. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Freundeskreis Rade Bearbeiten

Das Verbot des Freundeskreises Rade fehlt.--91.54.150.247 17:40, 25. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Verbotene rechtsextreme Ausländerorganisationen Bearbeiten

In den Listen fehlen bislang die 4 in Deutschland bundesweit auf Grundlage des Vereinsgesetzes verbotenen rechtsextremen Ausländerorganisationen:

In welcher Form bauen wir das hier ein? Gruß, Aspiriniks (Diskussion) 16:40, 15. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Sonstige verbotene extremistische Organisationen Bearbeiten

Da ja bereits weiter oben der Wunsch anklang, in irgendeiner Weise auch die linksextremistischen und ausländerextremistischen Organisationen aufzuführen, die verboten sind, hier mal eine vorläufige Liste (bis 2003):

  • FDJ (West), 16.07.1954
  • KPD, 17.08.1956
  • PKK (Inkl. ERNK etc.), 22.11.1993
  • Kalifatsstaat, 08.12.2001
  • AL-AQSA e.V., 31.07.2002
  • Hizb ut-Tahrir al-Islami, 10.01.2003

Quelle: Dirk Reuter (2005) Verbotene Symbole. Baden-Baden (Nomos): ISBN 3832914838.--93.104.52.187 21:26, 21. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Redundanzen Bearbeiten

Diese Liste sollte wirklich nur als Liste gestaltet werden, da die Textanteile und Literaturangaben problemlos in den Hauptartikel Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland passen. Ich nehme das im Zuge der Überarbeitung des Hauptartikels mal in Angriff. Dann kann man auch viel leichter erkennen, welche Links hier noch fehlen, und sie ergänzen. MfG,   Benutzer:Kopilot 18:38, 11. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Nach der Großlöschaktion der Zusammenhänge und Hintergründe bezüglich der Ermordeten im Lemma Todesopfer rechtsextremer Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland , also eine Umwandlung in eine abstoßnede nichtssagende bodycount Tabelle, nun hier bei den braunzonen Parteien die gleiche Nummer, mit der üblichen Formalismus Begründung. Bei derartigem Vorgehen drängen sich so manche Fragen auf. --Über-Blick (Diskussion) 12:13, 22. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Verbot von "Phalanx 18" Bearbeiten

gerade keine Zeit für die Einarbeitung in die Tabelle

Stand: 20.11.2019 15:45 Uhr
Verbot von "Phalanx 18": Durchsuchung in Diepholz
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Verbot-von-Phalanx-18-Durchsuchung-in-Diepholz,phalanx100.html


Schlag gegen „Phalanx 18“
Von Andrea Röpke
20.11.2019
Der Bremer Innensenator hat den militanten Neonazi-Verein am Mittwoch wegen Verfassungsfeindlichkeit verboten. Die Mitglieder seien „kämpferischen Handlungen“ beteiligt, lautet einer der Vorwürfe. https://www.bnr.de/artikel/aktuelle-meldungen/schlag-gegen-phalanx-18

--Über-Blick (Diskussion) 12:16, 22. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Osmanen Bearbeiten

Dazu hätte ich gerne eine sinnvolle Quelle, dass sie als rechtsextreme Vereinigung verboten wurde und nicht als kriminelle Organisation. --Gripweed (Diskussion) 18:57, 23. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Weswegen sie verboten wurden spielt keine rolle, fakt ist, sie sind eine rechtsextreme organisation, die in deutschland verboten ist, damit gehört sie auf die "Liste in Deutschland verbotener rechtsextremer Organisationen". es ist ja nicht die Liste in Deutschland wegen Rechtsextremismus verbotener Organisationen Norschweden (Diskussion) 22:23, 23. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Nein, das ist so nicht richtig. Es spielt sehr wohl eine Rolle, warum sie verboten sind. Außerdem steht der türkische Nationalismus keineswegs in der Kategorie Rechtsextremismus, wie du es hier vorgibst. Ebenso ist der Artikel Osmanen Germania in keiner solchen Kategorien verlinkt. In dem verlinkten Artikel der Zeit wird auch nirgendwo von Rechtsextremismus gesprochen und im Verfassungsschutzbericht wird sie so nicht geführt. Daneben ist es auch keine „Ausländische Organisation“, nur weil die Mitglieder türkischstämmig sind. Ohne glaubwürdige Belege, die einen rechtsextremen Hintergrund belegen, ist das hier Quatsch. --Gripweed (Diskussion) 22:32, 23. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Ich finde durchaus brauchbare Quellen, welche die Osmanen Germania als rechtsextreme Organisation einstufen. Ob die "Liste in Deutschland verbotener rechtsextremer Organisationen" sich auf die amtliche Verbotsbegründung bezieht weiß ich nicht, will ich aber bezweifeln. Ich denke diese Liste ist politikwissenschaftlich nach gängigem Konsens definiert, oder nicht? Quellen: [1] sowie [2] oder [3] --Gewure (Diskussion) 00:03, 24. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Eine Google-Buchanzeige in einem Buch über Graue Wölfe, ein nicht abrufbarer Link und ein Link indem es heißt: "einem schriftlichen Bericht für den NRW-Innenausschuss, heißt es, die Osmanen hätten sich "politisch positioniert" und würden im Internet "türkisch-nationalistische, teilweise auch rechtsextremistische Ansichten" vertreten." (Man beachte a) den Konjunktiv und b) das Wörtchen "teilweise". Hier sollen Vereine eingetragen werden, die ihrem Wesen nach rechtsextreme Vereine sind und nicht ein Pseudo-Rockerclub, der vor allem durch kriminelle Aktivitäten wie Prostitution, Gewaltdelikte oder sonstwas auffällt. Noch mal: der Osmanen-Club ist in keiner einzigen rechtsextremen Kategorie eingetragen, im Artikel Osmanen Germania kommt das Wort rechtsextrem genau zweimal vor: bei den recjhtsextremen Grauen Wölfen nämlich. --Gripweed (Diskussion) 14:09, 24. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Zudem möchte ich außerdem noch einmal darauf hinweisen, dass die Osamnen Germania weiterhin auch keine ausländische Vereinigung sind, wie hier angegeben. Das sagt eigentlich auch schon der Vereinsname. --Gripweed (Diskussion) 14:15, 24. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Ich zitiere: "Das alles ist nur eine Facette der „Osmanen Germania“. In ihren inhaltlichen Botschaften ist die Assoziation von Macht, Blut, Nation, Ehre und Gewalt zu erkennen. Sie treten mit einer eigenen nationalistisch-islamischen Identität auf und ähneln vom Organisationsmodell her den „Osmanli Ocaklari“ (Heim der Osmanen) in der Türkei, die als radikaler Jugendableger der AKP bekannt sind. Dabei sind auch fließende Übergänge zu den Grauen Wölfen zu beobachten, die derzeit im engen Bündnis mit der AKP von Erdogan stehen. Die „Osmanen Germania“ sind ein Teil der politischen Arbeit von rechts-nationalistischen und islamischen Organisationen in Deutschland, die sich dem Umfeld der AKP und der rechtsnationalistischen MHP (Nationalistische Bewegungspartei) verbunden fühlen. Darüber hinaus gibt es in Deutschland auch Rockergruppen wie „Turan e.V.“ und „MC Turkos“, die durch ihren Auftritt und ihre Symbolik den Grauen Wölfen nahestehen. Bekannt ist, dass sowohl die „Osmanen Germania“ als auch die anderen Rockergruppen im Umfeld der Grauen Wölfe gerade in Deutschland Pro-Erdogan-Demonstrationen schützen und Teil des Konfliktimports der türkischen Innenpolitik hierzulande sind." aus https://www.ufuq.de/nation-ehre-und-gewalt-interview-mit-kemal-bozay-ueber-tuerkisch-nationalistische-szenen/ ... Anders gefragt: Wer von angemessener Reputation sagt, dass die Osmanen Germania keine rechtsextreme Organisation sind? Ich bin mir sicher dieser Konsens ließe sich unter Politikwissenschaftern finden. --Gewure (Diskussion) 19:58, 24. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Ich versteh aber natürlich den Punkt, dass die Osmanen Germania vorwiegen aufgrund von.. nennen wir es gewöhnliche Kriminalität.. verboten wurden, und nicht vorwiegend aufgrund der sicherlich vorhandenen rechtsextremen Ideologie oder Statuten. --Gewure (Diskussion) 20:01, 24. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Dritte Meinung Bearbeiten

… wurde angefragt. --Gripweed (Diskussion) 14:25, 24. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

#1

BMI: „Das Verbot stützt sich auf § 3 Absatz 1 des VereinsG“[4] , der folgendermaßen lautet: „(1) Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes: „(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot). Mit dem Verbot ist in der Regel die Beschlagnahme und die Einziehung 1. des Vereinsvermögens, 2. von Forderungen Dritter, soweit die Einziehung in § 12 Abs. 1 vorgesehen ist, und 3. von Sachen Dritter, soweit der Berechtigte durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind, zu verbinden.“[5] und wenn ich mir beispielhaft den Fall „Sturm 18 e. V.“ anschaue, dann wurde dieser Verein wegen seiner gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung gerichteten Tätigkeit verboten,[6] was mich Benutzer:Gripweed folgend zur Grundfrage bringt: Läuft diese Liste unter dem semantisch, juristisch richtigen Titel? / Habe nach Vergleichen gesucht: Liste in Deutschland verbotener linksextremer Organisationen existiert nicht, dafür jedoch Liste in Deutschland verbotener islamistischer Organisationen, die von verbotenen islamistischen Vereinen spricht, jedoch eine als Stiftung getarnte Internetplattform/Facebookgruppe auflistet. Vlt. sollte man die Liste in Deutschland verbotener Vereine oder Liste in Deutschland verbotener verfassungsfeindlicher Vereine erstellen, als Ort für alle X, die nach dem VereinsG verbotenen worden sind. Denn in einer solchen Liste könnte dann differenzierter an eine Einteilung herangegangen werden (neonazistisch, rechtsradikal, antiislamisch, freie Kameradschaft … marxistisch-leninistisch, antikapitalisch, maoistisch), als wenn für alle „Strömungen“ Listen angefangen werden. Schließlich, zurückkehrend zur Grundfrage: Geht es hier in der Liste um die Rechtsextremität der Organisation oder doch eher um deren Verfassungsfeindlichkeit; ich sehe es eher geboten, den Grund für die V. herauszustreichen, was gleichzeitig ein Seitenhieb für die vielfach fehlenden Einzelnachweise ist. / Hiermit also meine two cents zu dieser Thematik, für die ich sicherlich einen viel zu kurzen Einblick habe, jedoch gleichzeitig mein erster WP:3M-Beitrag ist. :-). – Unmarcheprovencal (Diskussion) 19:36, 24. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

das ist doch schonmal was, ja diese Problematik sehe ich so auch. Es scheint sich bei der Liste vorwiegend (gar ausschließlich?) um Organisationen zu handeln, die Aufgrund der Verfassungsfeindlichkeit verboten wurden und nicht aufgrund von Kriminalität wie z.b. bei den Osmanen Germania als Grund angegeben wurde. Am besten wäre wahrscheinlich, man würde eine Liste in Deutschland verbotener Vereine erstellen. Da passen die Osmanen Germania sicherlich hinein. --Gewure (Diskussion) 23:58, 24. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

3M: formal können die Osmanen hier gelistet werden, vom Zweck der Liste her aber besser vorerst nicht - somit 1+ zu Gripweed. Da ist noch unklar, ob der Zweck eingegrenzt oder erweitert werden soll. Beides würde strukturelle Änderungen bedeuten. Ich sehe die Kontrahenten sogar schon am Beginn eines guten Weges, nur fehlt mir die Zeit zum Mitschnabeln. --Feliks (Diskussion) 00:37, 1. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

  1. Graue Wölfe: Türkische Rechtsextreme und ihr Einfluss in Deutschland
  2. [ | Osmanen Germania Wie türkische Rocker Nationalismus schüren]
  3. | Osmanenrocker: Von wegen "Box-Club"
  4. "Wer den Rechtsstaat ablehnt, kann keine Nachsicht erwarten". Abgerufen am 24. Juni 2020.
  5. § 3 VereinsG - Einzelnorm. Abgerufen am 24. Juni 2020.
  6. https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=dd0455c474b769d68036dc3d9f4396be&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=c8a7c2aeb74b25e9&fts_search_list.destHistoryId=42931